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Rechtsprechung
   BFH, 10.10.2017 - X R 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53051
BFH, 10.10.2017 - X R 1/16 (https://dejure.org/2017,53051)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2017 - X R 1/16 (https://dejure.org/2017,53051)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - X R 1/16 (https://dejure.org/2017,53051)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 118 Abs 2, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 5, EStG § 6 Abs 1, EStG VZ 2009
    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2009, § 5 EStG 2009
    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • IWW

    § 4 Abs. 1, § ... 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 62 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung einer gemischt genutzten Doppelgarage zum Betriebsvermögen

  • Betriebs-Berater

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung einer gemischt genutzten Doppelgarage zum Betriebsvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewinnermittlung | Ein untergestellter Betriebs-Pkw macht aus einer Garagenhälfte noch kein notwendiges Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage - und das gewillkürte Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erst im Revisionsverfahren vorgelegte Vollmacht - und ihre Rückwirkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuordnung einer Doppelgarage zum Betriebsvermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage - Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1
    Gewillkürtes Betriebsvermögen, Garage, Bilanzierung, Wirtschaftsgut

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Bilanzierung; Garage; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 511
  • NZM 2018, 576
  • BB 2018, 226
  • DB 2018, 351
  • BStBl II 2018, 181
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (25)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Rn. 17 a) Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, sind selbständige Wirtschaftsgüter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1., m.w.N.).

    Rn. 20 b) Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 36. Aufl., § 4 Rz 194, unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.).

    Denn ein selbständiger Gebäudeteil ist weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1.).

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Ein solcher Raum ist typischerweise mit Büromöbeln eingerichtet, wobei der Schreibtisch regelmäßig das zentrale Möbelstück ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 62 bis 64).

    Selbst wenn Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach allgemeinen Grundsätzen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar wären, schließt die Spezialregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG den Abzug aus (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 74).

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Diesen Grundsätzen liegt der sog. Stornierungsgedanke zugrunde (vgl. weiterführend BFH-Urteil vom 20. Oktober 2015 VIII R 33/13, BFHE 253, 28, BStBl II 2016, 596, Rz 35, m.w.N.).

    Sie können allerdings unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben durchbrochen werden (s. zum Ganzen BFH-Urteil in BFHE 253, 28, BStBl II 2016, 596, Rz 35, m.w.N.), wenn das FA dem Kläger unrichtige Bilanzansätze aufgedrängt hat (BFH-Urteil vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77, BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456, unter I.3.c).

  • BFH, 19.09.2016 - X B 159/15

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Die --objektive-- Zugehörigkeit eines solchen Wirtschaftsguts zum notwendigen Betriebsvermögen hängt jedoch nicht davon ab, dass es in der Bilanz aktiviert worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 23, m.w.N.).

    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen allerdings, dass dies unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 54, Rz 24, m.w.N.).

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79 (BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196) entschieden habe, eine zu einem Wohnhaus gehörende Doppelgarage sei als unselbständiges Nebengebäude anzusehen, so dass die Einstellung eines zum Betriebsvermögen gehörenden PKW nicht zu Betriebsvermögen führen könne, betreffe dies nur die Qualifikation einer Garage als notwendiges Betriebsvermögen.

    Eine endgültige Funktionszuweisung der Doppelgarage zum (notwendigen) Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall gerade nicht möglich (so im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, unter 2. a.E.).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Liegt ein solches häusliches Arbeitszimmer vor, so sind die vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) entwickelten Maßstäbe zur Aufteilung von Aufwendungen nicht anwendbar.
  • BFH, 09.03.2016 - X R 46/14

    Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Dem Betriebsvermögen des Klägers könnte aber nur das in seinem zivilrechtlichen Eigentum stehende Wirtschaftsgut "hälftiger Garagenanteil" zuzuordnen sein; zu einer abweichenden Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums kommt es in derartigen Fällen nicht (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2016 X R 46/14, BFHE 253, 156, BStBl II 2016, 976, Rz 38, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Rn. 31 a) Zum gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. nur BFH-Urteil vom 21. August 2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Rn. 26 a) Notwendiges Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, Rz 34).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Nichts anderes gilt in Bezug auf die betriebliche Nutzung eines gemischt genutzten Raumes, will man im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls das Gepräge dieses Raumes beurteilen (vgl., wenn auch im Rahmen der Nutzung eines Raums als Büroarbeitsplatz und als Warenlager: Senatsurteil vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, unter II.3.d).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen …

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille …

  • BFH, 14.08.2014 - IV R 56/11

    Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für …

  • BFH, 02.07.1969 - I R 143/66

    Erfordernis der Einlagehandlung eines - nicht notwendigen - Wirtschaftsgutes für …

  • BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69

    Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche …

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04

    Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BFH, 17.02.1995 - VI R 41/92

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Arbeitgeber im lohnsteuerlichen …

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches …

  • FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13

    Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage …

  • BFH, 04.07.1984 - II R 188/82

    Unzulässigkeit der Klage - Fehlender Nachweis der Prozeßvollmacht - Mangel der …

  • BFH, 12.09.1991 - V R 76/90

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegen eine Kapitalgesellschaft

  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines …

    Rn. 36 Bereits die Abgrenzung zum gewillkürten Betriebsvermögen, das ebenfalls eine gewisse betriebliche Förderung durch das Wirtschaftsgut voraussetzt (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 31, m.w.N.), gebietet es, dass sich die von der Kapitalgesellschaft ausgehende Förderung des Einzelgewerbetreibenden im Falle notwendigen Betriebsvermögens nicht in einer auch zwischen fremden Dritten üblichen Geschäftsbeziehung erschöpft, sondern deutlich intensiver ist.

    Insofern bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die vom Kläger ab dem Jahr 2007 fortgeführte Aktivierung der Beteiligung den Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens genügte, insbesondere ob --wie zwischen den Beteiligten streitig beurteilt-- ein hierfür erforderlicher Widmungsakt des Klägers vorlag (vgl. insoweit Senatsurteil in BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 32).

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen …

    Diese Zuordnung war auch zulässig (vgl. BFH-Urteile vom 02.10.2003 - IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 4.c, und vom 10.10.2017 - X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 31 f.).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17

    Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …

    Das zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende häusliche Arbeitszimmer war als selbständiges Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2017 - X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 17 f., m.w.N.;… Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl., § 4 Rz 120 ff.; Kanzler, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2018, 2249, 2255 f.) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG mit den Anschaffungskosten, vermindert um die AfA, in die Schlussbilanz aufzunehmen.
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den …

    Die kleinste mögliche der Wirtschaftsgutseigenschaft fähige Untereinheit in einem Gebäude ist ein einzelner durch Wände, Decken, Fenster und Türen umschlossener Raum (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/16 -, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz. 16 ff., 21 f.).
  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines …

    Es ist dabei auch festzustellen, ob die Aktivierung allein aufgrund einer bewussten Zuordnung zu seinem gewillkürten Betriebsvermögen oder aufgrund einer gegebenenfalls irrigen Ansicht geschah (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181).
  • FG Köln, 23.09.2025 - 15 K 758/23

    Einkommensteuer: Tarifermäßigung bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren …

    Eine Zuordnung zum gewillkürten BV / SBV kommt daher nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine entsprechende Widmung des Wirtschaftsguts unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, und BFH-Urteil vom 10. Oktober 2017 X R 1/16, BStBl II 2018, 181, jeweils m.w.N.).

    Dies geschieht in der Regel durch Ausweis der damit zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge in der Buchführung und durch Aktivierung des Wirtschaftsguts (so schon BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424, und BFH-Urteil vom 10. Oktober 2017 X R 1/16, BStBl II 2018, 181) - beim Mitunternehmer grundsätzlich durch Aufnahme des betreffenden Wirtschaftsguts in die Sonderbilanz (Prinz, DB 2010, 972).

    Die Widmung setzt dabei einen klar nach außen in Erscheinung tretenden Willensentschluss des Steuerpflichtigen voraus (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2017 X R 1/16, BStBl II 2018, 181, m.w.N., und Schmidt/Loschelder, EStG, Kommentar, § 4 Rz. 44).

  • FG Hamburg, 11.09.2025 - 5 K 51/24

    Einkommensteuer: Scheinvertrag/Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - …

    Es bedarf dazu einer nach Art und Einsatz im Betrieb besonders engen betrieblichen Beziehung (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017, X R 1/16, BStBl II 2018, 181).

    Rn. 74 bb) Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, können als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH, Urteile vom 10. Oktober 2017, X R 1/16, BStBl II 2018, 181;… vom 23. September 2009, IV R 5/07, BFH/NV 2010, 612).

  • FG Köln, 26.04.2018 - 1 K 1896/17

    Rechtsstreit um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen; …

    Die Folgerechtsprechung des BFH hat diese Anforderungen an den Widmungsakt, insbesondere auch das Merkmal der Unumkehrbarkeit, allgemein für das gewillkürte Betriebsvermögen bekräftigt (…vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2016, X B 159/15, BFH/NV 2017, 54; BFH-Urteil vom 10.10.2017, X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung …

    Die Heilung ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (bzw. bis zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren) möglich (…so auch BVerwG, Zwischenurt. v. 21.01.2004 - 6 A 1/04 - NVwZ 2004, 887, in juris Rn. 17;… OVG Hamburg, Beschl. v. 01.12.1997 - Bs VI 11/97 -, juris Rn. 5; BFH, Urt. v. 10.10.2017 - X R 1/16 -, BFHE 259, 511, in juris Rn. 12).
  • FG Münster, 18.10.2022 - 2 K 3203/19

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes; Berücksichtigung eines im Zusammenhang …

    Rn. 28 a. Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, wie im Streitfall die von H betrieblich genutzten Büroflächen und die privat genutzten Wohnflächen des streitgegenständlichen Gebäudes, sind selbständige Wirtschaftsgüter (BFH, Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, juris; Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, juris).

    Rn. 30 Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (BFH, Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, juris; Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, juris; ebenso das vom Beklagten angeführte Urteil vom 15.02.2001 III R 20/99).

  • AG Hamburg, 11.06.2025 - 9 C 448/24

    Notwendigkeit einer Einholung von drei Vergleichsangeboten bei geplanter …

  • AG Landshut, 25.03.2022 - 14 C 1593/21

    Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschlussfassung einer …

  • FG München, 19.04.2023 - 4 K 271/20

    Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer

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