Rechtsprechung
BFH, 25.03.1988 - III R 96/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 4 Abs. 5 Nr. 6, § 7
- Wolters Kluwer
Bewirtungsaufwendungen - Nachweis - Eintragung auf amtlichen Vordruck - Zeitnahe Eintragung - Betriebsvermögen - Pkw - Sonderabschreibungen - Anteiliger Ansetzungsbetrag - Ermittlung - AfA
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2. Berechnung des nichtabziehbaren Teils der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Abzug erhöhter Absetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bewirtungsaufwendungen
- Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) in der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 EStG)
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
- Pkw-Nutzung
- Privatfahrten
- Fahrtenbuchregelung
Papierfundstellen
- BFHE 153, 119
- BB 1988, 1384
- BB 1988, 1803
- BStBl II 1988, 655
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 17.02.1977 - IV R 87/72
Zur Anwendung der Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Fahrten zwischen …
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist auch für die durch berufliche Anlässe unterbrochene Fahrt zwischen Wohnung und Betriebstätte nur die Kilometerpauschale des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG zu gewähren und können lediglich für einen eventuell erforderlichen Mehrweg die tatsächlichen Kfz-Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden (Urteil vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543).Für die Beschränkung des Ausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG, der ebenfalls die Betrachtungsweise einer teilweisen privaten Nutzung zugrunde liegt (vgl. Urteile in BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 unter 2. b, bb), kann insoweit nichts anderes gelten.
- BFH, 10.02.1981 - VIII R 15/79
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
In Übereinstimmung damit ist im Urteil des BFH vom 10. Februar 1981 VIII R 15/79 (nicht veröffentlicht) - noch für die Rechtslage vor Geltung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG - ausgesprochen, der besonderen Aufzeichnung des § 4 Abs. 6 EStG müsse ein Buchungsbeleg zugrunde liegen. - BFH, 20.04.1972 - IV R 137/68
Bewirtungsspesen - Geschenke - Betriebsausgaben - Getrennte und gesonderte …
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Wie der BFH ausgeführt hat, verfolgt § 4 Abs. 6 EStG u.a. den Zweck, die Bewirtungsaufwendungen besonders leicht und sicher prüfen zu können (Urteil vom 20. April 1972 IV R 137/68, BFHE 106, 50, BStBl II 1972, 694).
- BFH, 22.01.1988 - III R 171/82
Zur Pflicht der zeitnahen Aufzeichnung von Bewirtungskosten
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1988 III R 171/82 (BFHE 152, 341) genügt es jedenfalls nicht, wenn die Aufzeichnungen i. S. des § 4 Abs. 6 (nunmehr Abs. 7) EStG erst nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgenommen werden. - BFH, 26.03.1968 - IV 63/63
Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Insoweit gilt nichts anderes als für die Prüfung der nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorzunehmenden Verbuchungen (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1968 IV 63/63, BFHE 92, 264, BStBl II 1968, 527). - BFH, 12.11.1964 - IV 275/60
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Ebenso wie sich danach jede Buchung auf einen schriftlichen Beleg gründen muß (sog. Belegprinzip; vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 275/60, HFR 1966, 30), setzt auch die Aufzeichnung nach § 4 Abs. 6 EStG den Beleg voraus, zu dem sie zurückführen soll. - BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76
Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Wie der BFH ausgesprochen hat, sind die Gerichte nicht befugt, im Verwaltungsermessen liegende Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung auf außerhalb des Regelungsbereiches liegende Sachverhalte auszudehnen (Urteil vom 23. Februar 1979 VI R 74/76, BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390). - BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69
Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende …
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Mit seinen Einwendungen verkennt der Kläger, daß der BFH als Revisionsinstanz nur prüfen darf, ob das FG zu seinem Ergebnis kommen konnte; daß es dazu kommen mußte, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522). - BFH, 30.01.1986 - IV R 150/85
Die Nachweispflicht für betriebliche Bewirtungsaufwendungen erstreckt sich auf …
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Im Hinblick auf den ihm vom Gesetz ausdrücklich zugedachten Zweck des Nachweises - s. "zum Nachweis" (vgl. zum Gesetzeszweck auch BFH-Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 150/85, BFHE 146, 241, BStBl II 1986, 488, unter 2. c) - kommt dem amtlichen Vordruck jedoch die Bedeutung eines Beleges zu, ohne den der Abzug nicht möglich ist. - BFH, 24.09.1959 - IV 38/58 U
Steuerpflicht für Veräußerungserlös aus dem Verkauf eines gemischtgenutzten …
Auszug aus BFH, 25.03.1988 - III R 96/85
Diese Auffassung liegt auch dem BFH-Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U (BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466) zugrunde. - BFH, 05.07.1962 - IV 332/60
- BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …
- BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78
Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4 …
- BFH, 13.11.1987 - III R 222/84
Malermeister - Selbständige Tätigkeit - Entfernung von Betriebsstätte - …
- BFH, 12.05.1955 - IV 19/55 U
Einordnung und steuerrechtliche Bewertung von Personenkraftwagen eines …
- BFH, 16.03.1984 - VI R 174/80
Werbungskosten - Aufwendungen zur Bewirtung - Aufwendungen eines Arbeitnehmers
- BFH, 01.02.1962 - IV 418/61
- BFH, 31.01.1963 - IV 297/60
- BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren …
a) Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung für das selbständige Wirtschaftsgut folgt, dass es nur eine einheitliche Nutzungsdauer haben kann (BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655, unter 1.c; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter II.2.c). - BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten" …
Danach hätten nämlich nicht die tatsächlichen Kosten für die gesamte Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte unter Einbeziehung der Fahrten zu den jeweils aufgesuchten Mandanten, sondern lediglich die durch den Mandantenbesuch jeweils entstandenen Mehrkosten im Umfang der über die gewöhnliche Entfernung von Wohnung und Betriebsstätte hinausgehenden Fahrtstrecke --zusätzlich zum Ansatz der Entfernungspauschale-- als Betriebsausgabe berücksichtigt werden dürfen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 162, 420, BStBl II 1991, 134, m.w.N.;… in BFH/NV 1996, 117, mit Hinweisen auf die BFH-Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543; vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655;… vom 10. Dezember 1992 XI R 13/92, BFH/NV 1993, 473;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1310; FG München, Urteil vom 27. April 2010 13 K 912/07, juris). - BFH, 19.03.1998 - IV R 40/95
Angabe des Bewirtenden bei Bewirtungskosten
Das Finanzgericht (FG) stützte sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach die auf dem der Rechnung beizufügenden amtlichen Vordruck enthaltenen Angaben nicht nach Ablauf des Geschäftsjahrs nachgeholt werden dürfen (BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655) und dieser Mangel ein Abzugsverbot für die Bewirtungsaufwendungen bedeutet (Senatsurteil vom 30. Januar 1986 IV R 150/85, BFHE 146, 241, BStBl II 1986, 488).Auch das Gebot der zeitnahen Erstellung des Bewirtungsvordrucks als eines vom Steuerpflichtigen zu fertigenden Eigenbelegs, dessen grundsätzliche Geltung von allen Senaten des BFH nicht in Zweifel gezogen wird (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655; vom 31. Juli 1990 I R 62/88, BFHE 162, 45, und in BFHE 175, 256, BStBl II 1994, 894, 896), schließt die spätere Ergänzung des im übrigen ordnungsgemäß ausgefüllten --d. h. bereits erstellten-- Vordrucks um den Namen des Bewirtenden nicht aus.
- BFH, 31.07.1990 - I R 62/88
Bewirtung von Nicht-Arbeitnehmern - Abziehbarkeit von Aufwendungen - Amtlicher …
Aufwendungen für die Bewirtung von Nicht-Arbeitnehmern sind steuerlich nur abziehbar, wenn der amtliche Vordruck gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG vor Ablauf des Geschäftsjahrs ausgefüllt wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).Im Hinblick auf den ihm vom Gesetz ausdrücklich zugedachten Zweck des Nachweises kommt dem amtlichen Vordruck jedoch die Bedeutung eines Belegs zu, ohne den der Abzug nicht möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).
Das Ausfüllen des amtlichen Vordrucks darf - ebenso wie die Aufzeichnungen nach § 4 Abs. 6 EStG (jetzt: § 4 Abs. 7 EStG) - nicht bis nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgeschoben werden (BFH in BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).
- BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht …
a) Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung für das selbständige Wirtschaftsgut folgt, dass es nur eine einheitliche Nutzungsdauer haben kann (BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655, unter 1.c; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter II.2.c). - FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer …
Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung für das selbständige Wirtschaftsgut folgt, dass es nur eine einheitliche Nutzungsdauer haben kann (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil vom 25.03.1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655, unter 1.c; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter II.2.c). - BFH, 31.07.1990 - I R 63/88
1. Ausfüllung des amtlichen Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten vor …
Aufwendungen für die Bewirtung von Nicht-Arbeitnehmern sind steuerlich nur abziehbar, wenn der amtliche Vordruck gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG vor Ablauf des Geschäftsjahrs ausgefüllt wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 96/85 , BFHE 153, 119, BStBl 1988 II S. 655).Im Hinblick auf den ihm vom Gesetz ausdrücklich zugedachten Zweck des Nachweises kommt dem amtlichen Vordruck jedoch die Bedeutung eines Belegs zu, ohne den der Abzug nicht möglich ist ( Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1988 III R 96/85 , BFHE 153, 119, BStBl 1988 II S. 655).
Das Ausfüllen des amtlichen Vordrucks darf - ebenso wie die Aufzeichnungen nach § 4 Abs. 6 EStG (jetzt: § 4 Abs. 7 EStG ) - nicht bis nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgeschoben werden (BFH in BFHE 153, 119, BStBl 1988 II S. 655).
- BFH, 20.01.1989 - X R 10/86
Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen …
Denn sie beruht auf einer Schätzung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -FGO - i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung -AO 1977-), die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob sie überhaupt zulässig war und ob das FG als Tatsachengericht anerkannte Schätzungsgrundsätze, die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze beachtet hat (§ 118 Abs. 1 Satz 1 FGO; BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, 122, BStBl. II 1988, 655;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., 1987, § 118 Anm. 24 m.w.N.). - BFH, 02.10.1997 - IV R 40/95
Angabe des Bewirtenden im amtlichen Vordruck
Das Finanzgericht (FG) stützte sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach die auf dem der Rechnung beizufügenden amtlichen Vordruck enthaltenen Angaben nicht nach Ablauf des Geschäftsjahrs nachgeholt werden dürfen (BFH-Urteil vom 25.3.1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655) und dieser Mangel ein Abzugsverbot für die Bewirtungsaufwendungen bedeutet (Senatsurteil vom 30.1.1986 IV R 150/85, BFHE 146, 241, BStBl II 1986, 488).Dementsprechend darf das Ausfüllen des amtlichen Vordrucks nicht bis nach Ablauf des Geschäftsjahrs aufgeschoben werden (BFH-Urteile in BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655; vom 31.7.1990 I R 62/88, BFHE 162, 45, BStBl II 1991, 28).
- BFH, 12.10.1990 - VI R 165/87
Kraftfahrzeugkosten für Umwegstrecke aus beruflichem Anlaß als Werbungskosten …
Ist dies der Fall, so können die tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten nur für die Umwegstrecke Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein, während die Kosten für die übliche Strecke der Familienheimfahrt mit den Pauschsätzen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten anzusetzen sind (Anschluß an BFH-Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543, und vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).Es gelten insoweit dieselben Grundsätze, als wenn ein Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen Umweg macht, um z.B. Geschäfte des Dienstherrn zu besorgen (…vgl. v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Kommentar zur Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. F 33;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 9 Anm. 8 e am Schluß; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 1988 2 K 125/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 13) oder wenn entsprechend den BFH-Urteilen vom 17. Februar 1977 IV R 87/72 (BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543) und vom 25. März 1988 III R 96/85 (BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655) ein selbständig tätiger Rechtsanwalt oder Gewerbetreibender anläßlich von Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und Anwaltskanzlei bzw. Betriebsstätte Termine bei Gerichten oder Behörden wahrgenommen bzw. Kunden besucht hat.
- BFH, 03.02.1993 - I R 57/92
Voraussetzung für den Abzug der Bewirtungsaufwendungen
- BFH, 13.07.1994 - I R 128/93
Abzug von Bewirtungskosten (§ 4 EStG )
- BFH, 21.07.1993 - X R 31/92
Begehrter Abzug von Bewirtungsaufwendungen die nicht ausschließlich betrieblich …
- FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 703/07
Berufliche Veranlassung von Aufwendungen für eine militärische Veranstaltung; …
- BFH, 23.05.1989 - X R 34/86
Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen in den Veranlagungszeiträumen …
- BFH, 01.10.1992 - IV R 96/91
Minderung des Betriebsgewinns durch Aufwendungen für die Bewirtung von Personen …
- BFH, 22.06.1995 - IV R 74/94
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.
- FG München, 06.06.2014 - 8 K 3322/13
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
- BFH, 11.08.1994 - IV R 45/93
Hinreichende Bezeichnung des an eine Bewirtung von Personen teilehmenden …
- BFH, 10.12.1992 - XI R 13/92
Steuerrechtliche Wirkungen einer privat oder beruflich bedingten Einschaltung …
- BFH, 23.05.1989 - X R 1/84
Zulässigkeit und Maßstäbe der Schätzung bei Einräumung eines Altenteilrechts
- FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 196/11
Vornahme von Abschreibungen bereits vor dem Zeitpunkt der Anschaffung
- BFH, 13.07.1994 - I R 130/93
Bewirtungsvordruck - Ergänzungsbedürftiger Vordruck - Fehlende Eintragungen - …
- BFH, 26.10.1988 - X R 25/87
Anerkennung von Bewirtungskosten und Geschenkkosten als Betriebsausgaben bei der …
- FG Köln, 20.10.1999 - 12 K 4627/97
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Dienstverhältnissen
- FG Niedersachsen, 25.08.1998 - VIII 470/93
Mitwirkungspflicht eines Steuerpflichtigen - Pflicht zur Beantwortung eines …