Rechtsprechung
| BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher Vorgang - Auflösung der Zugewinngemeinschaft - Ausgleichsanspruch - Ersterwerber - Vergünstigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 340
- DB 1977, 942
- BStBl II 1977, 389
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.01.1965 - VI 233/63 U
Beanspruchung der Absetzung für Abnutzungen durch eine Erbengemeinschaft - …
Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74
Der Ausgleich nach Auflösung der Zugewinngemeinschaft sei nicht anders zu behandeln als eine Erbauseinandersetzung, bei der nach der Rechtsprechung des BFH ein unentgeltlicher Erwerb vorliege (Hinweis auf das Urteil vom 15. Januar 1965 VI 233/63 U, BFHE 82, 13, BStBl III 1965, 252). - BFH, 19.12.1960 - VI 206/59 U
Inanspruchnahme der Absetzung für Abnutzung (AfA) durch den …
Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74
An ihre Stelle tritt der Gesamtrechtsnachfolger, aber auch der Einzelrechtsnachfolger, wenn er unentgeltlich erworben hat (vgl. Urteil des BFH vom 19. Dezember 1960 VI 206/59 U, BFHE 72, 97, BStBl III 1961, 37).
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389).Dies vorausgesetzt ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74 (BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389, m.w.N) davon auszugehen, dass der im Streitfall geschlossene Auseinandersetzungsvertrag neben der etwaigen Abgeltung künftiger Unterhaltsansprüche und der Ansprüche aus der Übertragung von Vermögenswerten (insbesondere GmbH-Anteil und 50 v.H. des Erlöses aus der Veräußerung des Grundstücks X) durch die frühere Ehefrau auf den Kläger auch der Erfüllung des bis zum Vertragsschluss entstandenen Zugewinnausgleichsanspruchs der früheren Ehefrau dienen sollte und damit die Übertragung des Fitness-Centrums in Erfüllung des Auseinandersetzungsvertrages entgeltlicher Natur ist.
- FG Köln, 30.04.2003 - 7 K 6553/01
Anschaffung bei Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs
In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 15.02.1977 (BStBl II 1977, 389).Rn. 23 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt die Übereignung eines Wirtschaftsgutes oder eines Vermögenswertes an einen Ehegatten, dem infolge der scheidungsbedingten Auflösung der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleichsanspruch zusteht, einen entgeltlichen Vorgang dar (…Urt. v. 31.07.2002, X R 48/99, DStR 2003, 457; Urt. v. 15.02.1977, VIII R 175/74, BStBl II 1977, 389).
Diese Ausgleichsforderung ist nach einhelliger Rechtsansicht eine Geldforderung, und zwar eine Geldsummenforderung und keine Geldwertforderung (BFH, Urt. v. 15.02.1977, VIII R 175/74, a.a.O. m.w.N.).
Jedoch hängt die Übertragung des Grundstücks zwecks Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs - anders als die unentgeltliche Entstehung des Ausgleichsanspruchs - mit der Auflösung der Gemeinschaft nicht zusammen, sondern beruht auf der freien Vereinbarung der Vertragsparteien (BFH, Urt. v. 15.02.1977, VIII R 175/74, a.a.O.).
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird von der einen Vertragspartei das Grundstück übereignet, während die andere als "Gegenleistung" auf den Ausgleichsanspruch in Geld verzichtet, also aufrechnet (BFH, Urt. v. 15.02.1977, VIII R 175/74, a.a.O.).
- BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private …
In Fällen, in denen der vergleichbare, auf Geld gerichtete Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns (§ 1378 BGB) durch Übertragung eines Miteigentumsanteils am gemeinsamen Haus bzw. durch Übertragung von GmbH-Anteilen erfüllt wurde, hat der BFH ebenfalls ein entgeltliches Geschäft angenommen (BFH-Urteile vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
- BFH, 10.08.1983 - I R 120/80
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
Es habe sich nicht um einen unentgeltlichen Erwerbsvorgang gehandelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389). - FG Niedersachsen, 16.03.2026 - 9 K 170/24
Anschaffung; Zugewinnausgleich; Anrechnung auf künftige …
Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Entgeltlichkeit der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen des Zugewinnausgleichs (BFH, Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, DStR 2003, 457; vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977, 389) gelten nicht nur bei Durchführung des Zugewinnausgleichs als Scheidungsfolge, sondern auch bei einem vorzeitigen Zugewinnausgleich nach §§ 1385, 1386 BGB und selbst dann, wenn die Zugewinnausgleichsforderung noch nicht tituliert ist oder wie bei einem lebzeitigen, vorzeitigen Ausgleich nur vorbereitet oder vorweggenommen wird.(1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der wohl vorherrschenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum stellt die Übereignung eines Wirtschaftsgutes oder eines Vermögenswertes an einen Ehegatten, dem infolge der scheidungsbedingten Auflösung der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleichsanspruch zusteht, ebenfalls einen entgeltlichen Vorgang dar (BFH, Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, DStR 2003, 457; vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977, 389; s. auch BFH…, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betr.
Diese Ausgleichsforderung ist nach einhelliger Rechtsansicht eine Geldforderung, und zwar eine Geldsummenforderung und keine Geldwertforderung (BFH
, Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, a.a.O. m.w.N.).Jedoch hängt z.B. die Übertragung eines Grundstücks zwecks Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs - anders als die unentgeltliche Entstehung des Ausgleichsanspruchs an sich - mit der Auflösung der Gemeinschaft nicht zusammen, sondern beruht auf der freien Vereinbarung der Vertragsparteien (BFH, Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, a.a.O.).
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird von der einen Vertragspartei das Grundstück übereignet, während die andere als "Gegenleistung" auf den Ausgleichsanspruch in Geld verzichtet, also aufrechnet (BFH, Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, a.a.O.).
- BFH, 30.06.2005 - III R 27/04
Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen …
Die Übertragung eines Miteigentumsanteils im Rahmen der wirtschaftlichen Auseinandersetzung der Eheleute für die Zeit nach der Scheidung kann der Abgeltung von Ausgleichs- und künftigen Unterhaltsansprüchen dienen und damit als entgeltliches Rechtsgeschäft (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389) zu Anschaffungskosten führen. - BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Annahme des FG vom Vorliegen einer gemischten Schenkung richtig ist; denn jedenfalls nimmt es --im Ergebnis zutreffend-- hinsichtlich der Aktienübertragung einen entgeltlichen steuerpflichtigen Vorgang an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282). - BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung
Wie einer Vermögensübertragung zur Abgeltung einer Ausgleichsforderung Entgeltcharakter zukommt (BFH-Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, und vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389), so auch einer Überlassung zur Nutzung. - FG Münster, 13.11.2009 - 14 K 2210/06
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen; …
In diesem Zusammenhang sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74 (Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 121, 340; Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1977, 389), ohne Bedeutung, dass die Übertragung der Anteile bereits vor der Beendigung der Zugewinngemeinschaft vereinbart und vollzogen worden sei.Dem steht auch das Urteil des BFH vom 15. Februar 1977 (VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl. II 1977, 389), auf das sich die Kläger berufen, nicht entgegen.
- FG Münster, 18.06.2026 - 8 K 901/23 Überträgt der andere Ehegatte dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsforderung Vermögen, so erfolgt die Vermögensübertragung gegen Entgelt (vgl. BFH Urteil vom 15.02.1977 VIII R175/74, BFHE 121, 340, BStBl. II 1977, 389, Rn. 12;… BFH Urteil vom 08.03.2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, Rn. 10;… Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.03.2026, 9 K 170/24, juris, Rn. 64 [Revision anhängig unter IX R 4/26]).
- BFH, 30.07.1998 - X B 92/98
Anschaffung bei Vergleich im Rahmen einer Ehescheidung
- BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84
Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als …
- BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
Vermögensübertragung bei Scheidungsfolgenregelung - Anfechtung
- FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 233/07
Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 6 K 2266/04
Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG durch Übertragung eines …
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