Rechtsprechung
| BFH, 15.04.1981 - IV R 44/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 119 Abs. 4; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Namenswiedergabe - Unterschrift - Form eines Verwaltungsakts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 133, 250
- BStBl II 1981, 554
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.07.1967 - IV 274/62
Notwendigkeit einer Unterschrift/eines Ausfertigungsvermerks bei schritflich zu …
Auszug aus BFH, 15.04.1981 - IV R 44/79
Die der Staatsgewalt auferlegte Verpflichtung, die Würde des Menschen zu achten und sie zu schützen, wird nicht dadurch verletzt, daß Steuerbescheide in bestimmten Fällen ohne Unterzeichnung und ohne Namenswiedergabe ergehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Juli 1967 IV 274/62, BFHE 89, 460, BStBl III 1967, 682).
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Diese soll - ebenso wie § 119 Abs. 4 AO 1977 - der Verwaltung ermöglichen, ihre Arbeitsmethoden den Anforderungen des Massenbetriebs und dem technischen Fortschritt anzupassen (vgl. BFH, Urteil vom 15. April 1981 - IV R 44/79 - BFHE 133, 251 ). - BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung - …
Aus der von den Revisionen angeführten Rechtsprechung (BFH BStBl. II 1981, 554; BVerwGE 45, 189), in der die dortigen Bescheide als rechtmäßig angesehen worden sind, vermag der Senat für die hier vorliegenden Beitragsbescheide nicht zu entnehmen, daß entweder kein Verwaltungsakt vorliegt oder ein Verwaltungsakt nichtig ist, soweit in einem anschließenden Rechtsstreit kein Bescheidverfasser festgestellt wird, die maschinell hergestellten Schreiben von der Beklagten aber mit dem von den Adressaten erkennbaren Willen, einen Verwaltungsakt zu erlassen, in Verkehr gebracht worden sind. - FG München, 26.06.2018 - 2 K 2789/17
Nichtabgabe der Steuererklärungen
Die Regelung des § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 AO verstößt auch nicht gegen Verfassungsrecht (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1981 IV R 44/79, BStBl. II 1981, S. 554), so dass die fehlende Unterzeichnung der Steuerbescheide auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Zweifel an der Wirksamkeit bzw. "Gültigkeit" der Steuerfestsetzungen gegenüber dem Kläger begründet.
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20
Kein Anspruch des Drittschuldners auf Mitteilung der Gründe der Ermessensausübung …
Dies ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. dazu insbesondere das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. April 1981 - IV R 44/79, BFHE 133, 250, BStBl II 1981, 554). - FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
Besonderheiten einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei zwischenzeitlicher …
Dies ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil vom 15. April 1981 IV R 44/79, BFHE 133, 250, BStBl II 1981, 554). - FG Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 11 V 2922/17
Aussetzung der Vollziehung: Formerfordernisse einer Pfändungs- und …
Dies ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil vom 15. April 1981 IV R 44/79, BFHE 133, 250, BStBl II 1981, 554). - FG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 5 K 1027/11
Finanzrechtsweg - Gesetzlicher Richter - Begriff der "verfassungsrechtlichen …
Die Regelung des § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 AO verstößt nicht gegen Verfassungsrecht [BFH, Urteil vom 15. April 1981 - IV R 44/79 - BStBl. II 1981, S. 554], so dass die fehlender Unterzeichnung des Steuerbescheides auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Zweifel an der Wirksamkeit bzw. "Gültigkeit" der Steuerfestsetzung gegen die Kläger begründet.
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