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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,198
BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90 (https://dejure.org/1999,198)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90 (https://dejure.org/1999,198)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 (https://dejure.org/1999,198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    Das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet eine allein nach der Existenz berufsrechtlicher Regelungen unterscheidende Umsatzsteuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit einer allein nach der Existenz berufsrechtlicher Regelungen unterscheidenden Umsatzsteuerbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auch Umsätze eines Heileurythmisten müssen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbefreiung bei Tätigkeit als Heileurythmist; Existenz berufsrechtlicher Regelungen als zulässiges Differenzierungskriterium für eine Befreiung heilberuflicher Tätigkeiten von der Umsatzsteuer; Zulässigkeit der Verneinung einer Änlichkeit des Berufes des ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 132
  • NJW 2000, 859
  • NJW 2002, 859
  • DB 1999, 2397
  • BStBl II 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
    Der Gleichheitssatz ist um so strikter, je mehr er den Einzelnen als Person betrifft, und um so mehr für gesetzgeberische Gestaltungen offen, als allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ).

    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 93, 121 ; 99, 88 ).

    Rn. 22 4. Soweit das Umsatzsteuerrecht nach Umsatzarten und Unternehmern unterscheidet und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft, müssen diese ihre Rechtfertigung in besonderen sachlichen Gründen finden (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 96, 1 ; 99, 88 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
    Der Gleichheitssatz ist um so strikter, je mehr er den Einzelnen als Person betrifft, und um so mehr für gesetzgeberische Gestaltungen offen, als allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ).

    Rn. 22 4. Soweit das Umsatzsteuerrecht nach Umsatzarten und Unternehmern unterscheidet und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft, müssen diese ihre Rechtfertigung in besonderen sachlichen Gründen finden (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 96, 1 ; 99, 88 ).

  • BFH, 21.06.1990 - V R 97/84

    1. Heileurhythmisten üben keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. des § 4 …

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 1990 - V R 97/84 - .

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 1990 - V R 97/84 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 93, 121 ; 99, 88 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
    Rn. 22 4. Soweit das Umsatzsteuerrecht nach Umsatzarten und Unternehmern unterscheidet und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft, müssen diese ihre Rechtfertigung in besonderen sachlichen Gründen finden (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 96, 1 ; 99, 88 ).
  • BVerfG, 29.08.1988 - 1 BvR 695/88

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
    Rn. 13 Zu Unrecht habe sich der Bundesfinanzhof auf die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umsatzsteuerbefreiung von Atem-, Sprech- und Stimmlehrern vom 29. August 1988 (UR 1989, 92) berufen.
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