Rechtsprechung
| BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- Judicialis
AO 1977 § 155 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
- RA Kotz
Verjährung eines Steueranspruchs und Zugang des Steuerbescheids
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Wahrung der Festsetzungsfrist bei fehlender Bekanntgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steueranspruchsverjährung bei nicht zugegangenem Steuerbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Steuerbescheid - Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung
- IWW (Kurzinformation)
Steuerbescheid - Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung
- IWW (Kurzinformation)
Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wahrung der Festsetzungsfrist gemäß § 169 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Abgabenordnung; Folgen des Nichtzugangs eines Steuerbescheides beim Empfänger für die Fristwahrung; Fristwahrung bei Abschicken eines Bescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist und fehlendem Zugang beim ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerbescheid kam beim Steuerzahler nicht an - Festsetzungsfrist abgelaufen - Steueranspruch des Staats ist verjährt
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Wahrung der Festsetzungsfrist
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Bekanntgabe des Steuerbescheids
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 155 Abs. 1 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO
Abgabenordnung; Festsetzungsfrist nicht gewahrt, wenn Steuerbescheid dem Adressaten nicht zugeht
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Festsetzungsverjährung
- Feststellungsverjährung
- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- Wichtige Änderungen der Abgabenordnung
- Zahlungsverjährung
- Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 23.07.1998 - IV 49/96
- BFH, 06.06.2001 - II R 47/98
- BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
- BFH, 17.03.2004 - II R 47/98
Papierfundstellen
- BFHE 201, 1
- NJW 2003, 3440 (Ls.)
- NVwZ 2003, 895
- BB 2003, 997
- DB 2003, 977
- BStBl II 2003, 548
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (8)
- BFH, 06.06.2001 - II R 47/98
Wahrung der Festsetzungfrist durch Absendung des Bescheids?
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Der II. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 6. Juni 2001 II R 47/98 (BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorlage wird auf die Begründung des Vorlagebeschlusses in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695 verwiesen.
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Der Große Senat hat nicht zu prüfen, ob der vorlegende Senat mit einer anderen Begründung zum gleichen Ergebnis kommen könnte (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291). - BFH, 28.09.2000 - III R 43/97
Wahrung der Festsetzungsfrist
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556;… vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
- BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88
Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der …
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556;… vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211). - BFH, 19.03.1998 - IV R 64/96
Fristwahrung - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Steuerbescheids - Zugang
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556;… vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211). - BFH, 18.06.1998 - V R 24/97
Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556; vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211). - BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72
Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung - …
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
aa) Unter Geltung der Reichsabgabenordnung (AO) war umstritten, ob es für die Wahrung der Festsetzungsfrist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids oder den Zeitpunkt der Absendung durch die Finanzbehörde ankommt (vgl. die BFH-Urteile vom 7. Februar 1962 II 137/60 U, BFHE 75, 628, BStBl III 1962, 496, und vom 6. Mai 1975 VII R 109/72, BFHE 116, 2, BStBl II 1975, 723). - BFH, 07.02.1962 - II 137/60 U
Unterbrechung der Verjährungsfrist in Bezug auf die Grunderwerbsteuer durch ein …
Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
aa) Unter Geltung der Reichsabgabenordnung (AO) war umstritten, ob es für die Wahrung der Festsetzungsfrist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids oder den Zeitpunkt der Absendung durch die Finanzbehörde ankommt (vgl. die BFH-Urteile vom 7. Februar 1962 II 137/60 U, BFHE 75, 628, BStBl III 1962, 496, und vom 6. Mai 1975 VII R 109/72, BFHE 116, 2, BStBl II 1975, 723).
- BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02
Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung
Durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01 (BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548) ist die bislang streitige Rechtsfrage (siehe dazu Vorlagebeschluss in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) dahin geklärt, dass der Regelungsgehalt der Vorschrift des § 169 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 nicht über die Regelung der Fristwahrung hinausgeht.Schlägt der Bekanntgabeversuch fehl und wird der Verwaltungsakt später --nach Ablauf der Verjährungsfrist-- mit Erfolg bekannt gegeben, wird der Verwaltungsakt erst mit dieser Bekanntgabe wirksam (BFH, Großer Senat in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).
a) Der Senat verkennt ebenso wenig wie der Große Senat in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, der VIII. Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88 (BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518) und der Vorlagebeschluss in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695, dass die vorstehende Gesetzesauslegung die Gefahr in sich birgt, dass berechtigte Steueransprüche wegen des unter Umständen erst nach Jahren und ggf. tatsachenwidrig vorgebrachten Einwandes, ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis sei mangels Bekanntgabe des ihm zugrunde liegenden Verwaltungsaktes nicht wirksam festgesetzt oder --wie im Streitfall-- eine verjährungshemmende oder unterbrechende Maßnahme sei vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht wirksam geworden, nicht mehr durchgesetzt werden können.
Der Große Senat hat dazu entschieden, dass diese Erwägung es nicht rechtfertige, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 entgegen seinem Wortlaut, dem Regelungszusammenhang und der Entstehungsgeschichte auszulegen (siehe Großer Senat in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, unter C. 2. d der Gründe), und der II. Senat hat diesbezüglich zutreffend auf die Regelungsverantwortung des Gesetzgebers verwiesen (BFH in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695, unter B. 4. der Gründe).
- BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15
Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem …
Die Zustellung wird aber geheilt, wenn der Bescheid an den Empfangsbevollmächtigten weitergeleitet wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346;… vom 12. Mai 2009 IX R 37/08, BFH/NV 2009, 1610) und diesem zugeht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548). - BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Die Zahlungsverjährung wird nicht unterbrochen, wenn die vor Ablauf der Zahlungsverjährung abgesandte schriftliche Zahlungsaufforderung dem Zahlungsverpflichteten nicht zugeht (§ 231 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977; Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).Das FA hält den zum Ablauf der Festsetzungsfrist ergangenen Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01 (BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548) im Streitfall nicht für anwendbar.
Inzwischen ist durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548 die bis dahin streitige Rechtsfrage (s. dazu Vorlagebeschluss vom 6. Juni 2001 II R 47/98, BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) geklärt, dass der Regelungsgehalt der Vorschrift des § 169 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 nicht über die Regelung der Fristwahrung hinausgeht.
- BFH, 18.01.2011 - X R 13/10
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG
Vor diesem Hintergrund sind Begriffe, die in verschiedenen Vorschriften desselben Gesetzes verwendet werden, grundsätzlich einheitlich auszulegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, unter C.2.). - BFH, 27.03.2024 - VI R 5/22
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen …
Definiert der Gesetzgeber selbst einen Begriff, kommt eine Abweichung davon in einer anderen Vorschrift desselben Gesetzes nur in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff in dieser Vorschrift abweichend von der Legaldefinition zu verstehen sein soll (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2002 - GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548). - FG Münster, 20.02.2020 - 8 K 32/19
Keine Lohnsteuerpauschalierung für eine nur für Führungskräfte ausgerichtete …
Eine von einer Legaldefinition abweichende Auslegung kommt jedoch in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff anders als in der Legaldefinition zu verstehen sein soll (vgl. BFH, Beschluss vom 25.11.2002, GrS 2/01, BStBl II 2003, 548). - FG Hamburg, 11.07.2023 - 3 K 188/21
Schenkungsteuer: Disquotale Einlage in eine KGaA durch einen Kommanditaktionär …
Rn. 82 (3) Nach der Rechtsprechung des BFH sind wörtlich übereinstimmende Begriffe, die in verschiedenen Vorschriften desselben Gesetzes verwendet werden, sachlich identisch (BFH, Urteil vom 1. Februar 2012, I R 34/11, BFHE 236, 384, BStBl. II 2012, 405, vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2002, GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl. II 2003, 548). - FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08
Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der …
Für die entsprechende, eine reguläre Postaufgabe oder Zustellung betreffende Vorschrift in § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO hat der Große Senat des BFH entschieden (Beschluss vom 25.11.2002 GrS 2/01, BStBl II 2003, 548; vgl. BFH Urteil vom 28.01.2004 II R 21/01, NV 2004, 761; BFH Urteil vom 01.07.2003 VIII R 92/02, n. v. juris), dass der rechtzeitig abgesandte Bescheid dem Steuerpflichtigen auch tatsächlich zugehen muss - wenn auch erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist. - VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17
"Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines …
Definiert der Normgeber selbst einen Begriff, kommt eine Abweichung davon in einer anderen Vorschrift derselben Rechtsquelle nur in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff in dieser Vorschrift abweichend von der Begriffsdefinition des Normgebers zu verstehen sein soll (so BFH, Beschluss vom 25.11.2002 - GrS 2/01 -, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, juris, Rn. 32 zu einer Legaldefinition der Abgabenordnung). - FG Hamburg, 25.05.2010 - 3 K 188/09
Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Zustellung, deren Mangel erst …
aa) § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO setzt die wirksame Bekanntgabe des die Festsetzungsfrist wahrenden Steuerbescheids voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548), stellt aber seinem Wortlaut nach keine weiteren Anforderungen an die Art und Weise der Bekanntgabe.bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BFH vom 25. November 2002 (Großer Senat, GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).
Das erwähnte Urteil bezieht sich zur Begründung zum einen auf die auch hier zitierte Entscheidung des BFH (Beschluss vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, oben unter bb), in der sich indes ein solche Einschränkung der Anwendbarkeit gerade nicht findet.
- BFH, 17.03.2004 - II R 47/98
Gesonderte Feststellung wegen nicht verjährter Folgesteuern
- FG Köln, 27.01.2022 - 6 K 2175/20
Ansatz eines über 25 % hinausgehenden Lohnsteuersatzes bei der Lohnversteuerung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2004 - 7a D 51/02
Anforderungen des § 12 BauGB
- FG Hamburg, 15.10.2024 - 3 K 134/22
Disquotale Einlage in KGaA keine Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter
- BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
Öffentliche Zustellung - Verjährung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2017 - 2 K 220/13
Eisskulpturenausstellung als Museum i.S.d. UStG
- BFH, 21.05.2010 - V B 143/09
Darlegung einer Divergenz - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 28.01.2004 - II R 21/01
Festsetzungsfrist - Fristwahrung trotz fehlerhafter PLZ?
- BFH, 23.08.2006 - IV B 133/05
Anforderungen an die Darlegung bei den Zulassungsgründen der grundsätzlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2026 - 9 N 79.21
Schmutzwasserbeitragsbescheid; Verjährungsmoratorium; Wahrung der …
- FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12
Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung, Heilung, Verjährung
- BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der …
- FG Münster, 28.08.2024 - 9 K 108/24
Ansehen einer Ausbildung als Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung …
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 29/02
Wahrung der Festsetzungsfrist, Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl.
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 92/02
Wahrung der Feststellungsfrist bei fehlendem Zugang des Feststellungsbescheids; …
- BFH, 21.05.2004 - V B 212/03
Haftungsbescheid
- FG Münster, 12.03.2009 - 3 K 2926/07
Bevollmächtigung des Prozessvertreters im Erbschaftssteuerverfahren und bei …
- VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06
Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch …
- FG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 12 K 3631/12
Ablauf und Hemmung der Festsetzungsfrist bei Missachtung einer …
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von …
- BFH, 14.02.2006 - II B 2/05
Steuerbescheid - Adressat
- BFH, 23.09.2004 - VII B 367/03
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit
- VG Schleswig, 17.07.2025 - 8 A 66/23
Zulässigkeit von Ferienwohnungen in einem Sondergebiet; Auslegung des Willens des …
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1231/20
Wirksamkeit eines negativen, einheitlichen Feststellungsbescheids bei Bekanntgabe …
- FG Nürnberg, 18.03.2025 - 2 K 1246/22
Leistungsempfänger, Rechtsvorgänger, Abschlagszahlungen, Umsatzsteuerbescheid, …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 9 S 69.12
Anschlussbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Darlegungslast; Umzug ins Ausland; Treu …
- FG Berlin, 20.11.2003 - 9 K 9332/03
Wahrung der Feststellungsfrist für einen Feststellungsbescheid
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