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   BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66   

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BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 (https://dejure.org/1969,440)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 (https://dejure.org/1969,440)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 (https://dejure.org/1969,440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF, S. 2
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 79
  • NJW 1969, 1805 (Ls.)
  • DÖV 1969, 688
  • JR 1970, 35
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Januar 1961 (BVerfGE 12, 81 ) entschieden, daß diese Verfassungsgarantie jede vermeidbare Einflußnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet.
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Als Ausdruck der Gewaltenteilung und als elementare Voraussetzung für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Art. 97 Abs. 1 GG, dass der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ) und dass jede vermeidbare, auch mittelbare, subtile oder psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters unterbleibt (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Zu vermeiden ist deshalb jede Einflussnahme (-befugnis) der Exekutive, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gerichte nicht erforderlich ist (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ).

    Ein Ermessen der Justizverwaltung, Richter mit gleichem Amt und gleicher Richterfunktion in Planstellen unterschiedlicher Besoldungsgruppen einzuweisen, wäre verfassungswidrig (BVerfGE 26, 79 ; 32, 199 ; vgl. auch BVerfGE 12, 81 zu Art. 33 Abs. 5 GG).

    Die Regelung der besoldungsrechtlichen Einstufung der Richter muss jede vermeidbare Einwirkung der Justizverwaltung darauf, welche Besoldung der einzelne Richter (ohne Änderung seiner richterlichen Tätigkeit) am Ende erhält, ausschließen (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ).

    ee) Vermeidbar sind die durch den Einsatz von Richtern auf Zeit nach § 18 VwGO entstehenden Einflussmöglichkeiten der Exekutive (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ) schon deshalb, weil sie durch die Ernennung von Lebenszeitrichtern (wenn auch nach einer vorherigen Probezeit) sowie durch die Ernennung von Richtern im Nebenamt gemäß § 16 VwGO ausgeschlossen werden können.

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Zu vermeiden ist deshalb jede Einflussnahme(-befugnis) der Exekutive, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gerichte nicht erforderlich ist (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ; 148, 69 ).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Der Exekutive ist jede vermeidbare Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit untersagt; dazu zählen auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahmen (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 76).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Deren Gewährung darf nicht in das Ermessen der Justizverwaltung gestellt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Januar 1961 2 BvR 74/60 BVerfGE 12, 81 , vom 4. Juni 1969 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 BVerfGE 26, 79 und vom 27. Juni 1974 2 BvR 429/72 u.a. BVerfGE 38, 1 ).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

    Die von der Beschwerde dazu zitierten Ausführungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 33/66 u.a. - (BVerfGE 26, 79 ).

    b) Die Beschwerde sieht in dem vom Berufungsgericht aufgestellten Rechtssatz, dass "ein horizontaler Gehaltsaufstieg, der den Erfahrungszuwachs in den verschiedenen Stufen der beruflichen Entwicklung abbildet (vgl. BT-Drs. 16/7076 S. 141 zu § 38 BBesG und LT-Drs. 14/6694 S. 469 zu § 36 LBesG)" mit dem Grundgesetz in Einklang steht (Urteilsumdruck Bl. 17) eine Abweichung von Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 33/66 u.a. - (BVerfGE 26, 79 , Beschwerdeschrift Rn. 1030 ff. ).

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    In der Begründung seiner Verfassungsbeschwerde stellt er zusätzlich darauf ab, daß die durch das Zweite Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz neu eingeführte Richterbesoldung auch mit den vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 26, 79 aufgestellten Maßstäben unvereinbar sei.

    Das bedingt - unbeschadet des aus Art. 97 Abs. 1 GG zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit herzuleitenden Erfordernisses, jede vermeidbare Einflußnahme der Exekutive auf die rechtsprechende Gewalt auszuschließen (vgl. BVerfGE 26, 79 [92 ff.]) und insoweit möglichst wenige Beförderungsämter vorzusehen - eine entsprechende Zahl von unterschiedlich besoldeten Richterämtern.

    Darüber hinaus sind offensichtlich im Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Anforderungen an die Bereitstellung von besoldungsrechtlich herausgehobenen Stellen für Richter mit zusätzlichen Funktionen der Gerichtsverwaltung gegenüber dem bisherigen Recht teilweise nicht unerheblich angehoben worden (vgl. hierzu BVerfGE 26, 79 [94 f., 96 f., 98]).

    Die hierfür erforderliche Beförderung des betroffenen Richters bedingt zwar die Einschaltung der Exekutive; diese hält sich jedoch im Rahmen des unabdingbar Notwendigen und ist somit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 12, 81 [88 ff.] und 26, 79 [92 ff.]).

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

    So hat das Bundesverfassungsgericht es zwar in der von dem Kläger zitierten Entscheidung vom 4. Juni 1969 als unvereinbar mit Art. 33 Abs. 5 GG angesehen, dass durch das bayerische Besoldungsänderungsgesetz 1965 Richter, die Inhaber desselben Dienstpostens waren, ohne Änderung ihrer Funktion nach Ermessen der Exekutive in Ämter unterschiedlicher Besoldungsgruppen eingestuft werden konnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 -, juris, Rn. 43).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht im Leitsatz ausgeführt, dass der Richter ein "festes", das heißt von Entscheidungen der Justizverwaltung unabhängiges Gehalt beanspruchen kann, hat indes nicht beanstandet, dass dieses "feste Gehalt", das dem Richter "seit je" zusteht, vor und nach der dort streitgegenständlichen Neuregelung nach dem Dienstalter gestuft war (vgl. Art. 1 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 6 und Anlage I des Bayerischen Besoldungsgesetzes 1965, BayGVBl. 1965, S. 157 ff.), obwohl es die Regelung unter jedem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969, a.a.O., Rn. 40).

    Das Letztere bedeutet insbesondere, dass das Aufsteigen des Richters im Gehalt gesetzlich normiert sein muss, so dass ein Aufrücken in der Besoldung in den Fällen, in denen es nicht die Folge der Einweisung in ein anderes Amt ist, von vornherein feststehenden und gleichsam automatisch eintretenden Voraussetzungen determiniert und nicht in das Ermessen der Exekutive gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Januar 1961, a.a.O., Rn. 32 und vom 4. Juni 1969, a.a.O., Rn. 44).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine

    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ).
  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

  • BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 957/05

    Erfordernis der Erprobung vor einer Beförderung sowie der Abordnung an ein

  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 85.67

    Verfassungsmäßigkeit der Einstufung der Sozialgerichtsräte - Besoldung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2020 - 3 K 5019/16

    Versorgung, ruhegehaltsfähige Dienstzeit, 17. Lebensjahr

  • VGH Bayern, 21.10.2005 - 15 B 01.2490

    * Richter im Bundesdienst, Anzeigepflicht für entgeltliche schriftstellerische,

  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

  • BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78

    Anspruch auf Beförderung - Schadensersatz oder Folgenbeseitigung - Grundsätzliche

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