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   BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvL 50/71   

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https://dejure.org/1973,1023
BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvL 50/71 (https://dejure.org/1973,1023)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.1973 - 2 BvL 50/71 (https://dejure.org/1973,1023)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 1973 - 2 BvL 50/71 (https://dejure.org/1973,1023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der ruhegehaltsfähigen Bezüge emeritierter Hochschullehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 23
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt in ständiger Rechtsprechung die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses der Hochschullehrer (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 35, 23 ; 35, 79 ; 43, 242 ; 67, 1 ).

    Zu den dementsprechenden charakteristischen Besonderheiten des Rechts der Hochschullehrerbesoldung gehört unter anderem seit je, dass es neben dem Hochschullehrer in jedem Fall zustehenden Bezügen fakultative Bezüge unterschiedlicher Art und Ausgestaltung gibt (vgl. BVerfGE 35, 23 ; 43, 242 ).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    a) Ob es einen hergebrachten Grundsatz des Hochschullehrerbeamtenrechts (vgl. BVerfGE 3, 58 (141); 35, 23 (30 f.); 35, 79 (146)) gibt, wonach die Rechtsstellung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren durch Sonderzusagen in Form von Berufungsvereinbarungen bestimmt wird, die die vielfältigen Besonderheiten der Besoldung und des Amtes regeln, braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden.
  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

    Schon deshalb geht auch die an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1973 (BVerfGE 35, 23) anknüpfende Erwägung der Revision fehl, daß den Hochschullehrern die weiteren Bezüge, die ihnen herkömmlicherweise nach Gesetz oder besonderer Vereinbarung zustehen, zu belassen seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04

    Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an

    Jedoch stößt die Verpflichtung des Staates, das irgend erreichbare Maß an Freiheit der wissenschaftlichen Tätigkeit zu verwirklichen, auf die natürlichen Grenzen, die sich aus dem Zusammentreffen der Anliegen mehrerer Grundrechtsträger und aus der Rücksicht auf andere gewichtige Gemeinschaftsinteressen ergeben (BVerfGE 35, 79, 122) und die auch aus der in den hergebrachten Grundsätzen des Hochschullehrerrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) verankerten Dienstleistungspflicht folgen können (vgl. dazu nur BVerfG, Beschluss vom 28.03.1973, BVerfGE 35, 23, 31; Beschluss vom 30.03.1977, BVerfGE 44, 249, 264).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    GG zum Ausdruck kommenden tragenden Prinzip der freiheitlichen Demokratie entspricht, verlangt insbesondere gegenüber relir" giösen Minderheiten und Sekten Geltung, zumal sie schon rein zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen (vgl BVerfGE 35, 23, 32).
  • BVerwG, 02.03.1979 - 6 B 44.77

    Gewährung einer Unterrichtungsgeldpauschale - Nichtzulassung der Revision mangels

    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß sie zwar nicht zu den Dienstbezügen im Sinne des Hessischen Besoldungsgesetzes gehört, gleichwohl aber Bestandteil der Besoldung der Hochschullehrer ist (BVerfGE 35, 23 [30]).

    Ebenso wie der Gesetzgeber in der Vergangenheit nicht gehindert war, die Hörgelderanteile durch die Unterrichtsgeldpauschale abzulösen (BVerfGE 35, 23 [30]), kann er diese ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG neu ordnen.

  • VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14

    Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von

    Jedoch ist die Anwendung von Art. 14 GG neben Art. 33 Abs. 5 GG nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 28. März 1973 - 2 BvL 50/71 -, Rz. 31; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2009 - 6 B 9/09, Rz. 6 - juris), erst Recht wenn man von der Nichtanwendbarkeit des Art. 33 Abs. 5 GG ausgeht.
  • VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 183/14

    Anrechnung der Erhöhung der Grundbesoldung eines Hochschullehrers auf dessen

    So für besonders vereinbarte Emeritenbezüge BVerfGE 35, 23, (31); für die Anwendbarkeit auch Sachs, NWVBl 2013, 309 (311).
  • VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15

    Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung;

    Der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG ist eröffnet (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1973, - 2 BvL 50/71 -, juris).
  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 13.915

    Änderung der Professorenbesoldung - Amtsangemessenheit der Alimentation

    (1) Bei Besoldungsansprüchen von Beamten ist die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 GG neben dem an sich spezielleren Art. 33 Abs. 5 GG nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfG, B. v. 28.3.1973 - 2 BvL 50/71 - BVerfGE 35, 23/31; BVerwG, B. v. 17.8.2009 - 6 B 9.09 - NVwZ 2009, 1569/1570) und greift insbesondere Platz, wenn man - wie unter 1. b) aa) (b) dargelegt - die Leistungsbezüge mangels alimentativen Charakters als nicht vom Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG umfasst sieht (vgl. VG Trier, U. v. 9.9.2014 - 1 K 711/14.TR - juris Rn. 35 ff. m. w. N.).
  • VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 225/14
  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 782/80

    Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den

  • VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 354/15
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 6.89

    Feststellung der Emeritenbezüge eines Hochschulprofessors

  • VG Augsburg, 12.11.2015 - Au 2 K 14.765

    Verringerung von Hochschulleistungsbezügen

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2007 - 8 L 197/07
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