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   BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74   

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https://dejure.org/1975,52
BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74 (https://dejure.org/1975,52)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74 (https://dejure.org/1975,52)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 (https://dejure.org/1975,52)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG - Äußerung zur Sache - Vorbringen eines Beteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 101
  • Rpfleger 1975, 293
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
    Es ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, und daß die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden (vgl BVerfGE 22, 267 (274) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl BVerfGE 11, 218 (220); 34, 344 (347)).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
    Art. 103 Abs. 1 GG begründet deshalb auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl BVerfGE 36, 92 (97) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
    Ferner gilt, daß Art. 103 Abs. 1 GG nicht verhindern kann und nicht verhindern soll, daß ein Gericht den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unbeachtet läßt (vgl BVerfGE 21, 191 (194)).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl BVerfGE 11, 218 (220); 34, 344 (347)).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Dass er dabei nicht auf alle Details des klägerischen Vortrags näher eingegangen ist, ergibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass er den Vortrag unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zur Kenntnis genommen hätte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 und vom 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 ; 47, 182 ).
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    103 Abs. 1 GG gewährt außerdem keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 22, 267 ; 27, 248 ; 28, 378 ; 30, 173 ; 36, 92 ; 40, 101 ; 46, 315 ; 50, 32 ; 51, 188 ; 54, 117 ; 60, 1 ; 62, 249 ; 63, 80 ; 66, 260 ; 69, 145 , 248 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 82, 209 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 85, 386 , stRspr).
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