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   BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82   

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https://dejure.org/1983,719
BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82 (https://dejure.org/1983,719)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1983 - 1 BvR 545/82 (https://dejure.org/1983,719)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 1 BvR 545/82 (https://dejure.org/1983,719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines schriftlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliches Verfahren - Verletzung - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 203
  • NJW 1983, 2492
  • MDR 1983, 815
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82
    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht nur, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; sie müssen den Prozeßbeteiligten auch Gelegenheit geben, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 59, 330 (333)); darüber hinaus darf eine vom Gericht gesetzte Frist das rechtliche Gehör nicht in unzumutbarer Weise erschweren (BVerfGE 49, 212 (216)).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen Grundrechtsschutzes geboten ist, bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (BVerfGE 60, 96 ; Senatsbeschlüsse 2 BvR 340/81 vom 7. Juli 1982 (= NJW 1982, S. 2368 ) und 2 BvR 125/82 vom 28. September 1982).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82
    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht nur, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; sie müssen den Prozeßbeteiligten auch Gelegenheit geben, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 59, 330 (333)); darüber hinaus darf eine vom Gericht gesetzte Frist das rechtliche Gehör nicht in unzumutbarer Weise erschweren (BVerfGE 49, 212 (216)).
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen Grundrechtsschutzes geboten ist, bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (BVerfGE 60, 96 ; Senatsbeschlüsse 2 BvR 340/81 vom 7. Juli 1982 (= NJW 1982, S. 2368 ) und 2 BvR 125/82 vom 28. September 1982).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81

    Zulässigkeit der Berufung bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen Grundrechtsschutzes geboten ist, bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (BVerfGE 60, 96 ; Senatsbeschlüsse 2 BvR 340/81 vom 7. Juli 1982 (= NJW 1982, S. 2368 ) und 2 BvR 125/82 vom 28. September 1982).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Ferner folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, dass im schriftlichen Verfahren gemäß § 495a ZPO entschieden werden soll, und den Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu welchem die Parteien zur Sache vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]; 55, 7 [BVerfG 09.07.1980 - 2 BvR 701/80]; 64, 208 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]) ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein Akt der Rechtsetzung, der darauf abzielt, auch die nicht organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sogenannten Außenseiter, den Bestimmungen des Tarifvertrags zu unterwerfen.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ist diesbezüglich gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), da das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 64, 203 ; 65, 227 ; 94, 166 ) und die Verfassungsbeschwerde deshalb offensichtlich begründet ist.

    Richterlich gesetzte Fristen müssen so bemessen sein, dass das rechtliche Gehör nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 64, 203 ).

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