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   BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85   

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https://dejure.org/1988,17
BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85 (https://dejure.org/1988,17)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 1 BvL 22/85 (https://dejure.org/1988,17)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 (https://dejure.org/1988,17)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Befreiung von der Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Altershilfe nach Ableistung von 60 Kalendermonaten in der Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaft - Beitragspflicht - Altershilfe - Befreiung - Rentenversicherung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 232
  • NJW 1988, 3258
  • NZA 1988, 819
  • BB 1988, 1828
 
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Wird zitiert von ... (215)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 >88<; 71, 146 >154 f.< m.w.N.; st. Rspr.<.

    Der allgemeine Gleichheitssatz erschöpft sich nicht in dem Verbot einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Normadressaten; vielmehr kommt in ihm ein Willkürverbot als fundamentales Rechtsprinzip zum Ausdruck, das nicht nur der Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgebung gewisse äußerste Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 55, 72 >89 f.<; 65, 141 >148<; st. Rspr.).

    Der Gesetzgeber handelt nicht schon dann willkürlich, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Regelung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 55, 72 >90< m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Scheidet danach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Prüfungsmaßstab von vornherein aus, so fragt es sich, ob der Vorlagebeschluß mit dem Hinweis auf das Rechtsstaatsgebot den Anforderungen genügt, die an die Zulässigkeit einer Richtervorlage zu stellen sind (vgl. BVerfGE 65, 308 >316<; 66, 265 >269 f.<; 76, 100 >104<).

    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorlage bedarf (vgl. BVerfGE 53, 100 >106<; 59, 36 >46<; 66, 248 >256 f.<; 76, 100 >105<).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    14 GG schützt nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten und Zwangsbeiträgen (vgl. BVerfGE 4, 7 >17<; 10, 354 >371<; 75, 108 >154<).

    Dieser Spielraum ist gegeben, soweit die Abgabenbelastung verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 75, 108 >154 f.< m.w.N.).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 >88<; 71, 146 >154 f.< m.w.N.; st. Rspr.<.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Der allgemeine Gleichheitssatz erschöpft sich nicht in dem Verbot einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Normadressaten; vielmehr kommt in ihm ein Willkürverbot als fundamentales Rechtsprinzip zum Ausdruck, das nicht nur der Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgebung gewisse äußerste Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 55, 72 >89 f.<; 65, 141 >148<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Im Wege einer ergänzenden Auslegung des Vorlagebeschlusses, die das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. BVerfGE 21, 391 >400<; 69, 272 >295<), ist daher die Vorlagefrage - wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich - zu erweitern.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    14 GG schützt nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten und Zwangsbeiträgen (vgl. BVerfGE 4, 7 >17<; 10, 354 >371<; 75, 108 >154<).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie kommt nur dann in Betracht, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen, d. h. eine erdrosselnde Wirkung ausüben (vgl. BVerfGE 38, 61 >102<; 70, 219 >230<).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    14 GG schützt nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten und Zwangsbeiträgen (vgl. BVerfGE 4, 7 >17<; 10, 354 >371<; 75, 108 >154<).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
    Scheidet danach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Prüfungsmaßstab von vornherein aus, so fragt es sich, ob der Vorlagebeschluß mit dem Hinweis auf das Rechtsstaatsgebot den Anforderungen genügt, die an die Zulässigkeit einer Richtervorlage zu stellen sind (vgl. BVerfGE 65, 308 >316<; 66, 265 >269 f.<; 76, 100 >104<).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

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