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   BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79   

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https://dejure.org/1982,400
BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79 (https://dejure.org/1982,400)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1982 - 1 BvL 39/79 (https://dejure.org/1982,400)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1982 - 1 BvL 39/79 (https://dejure.org/1982,400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; RVO § 165 Abs. 1 Nr. 3 § 201
    Verfassungsmäßigkeit des § 201 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 113
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79
    Vor allem ist er innerhalb jener Grenzen frei, die Merkmale zu wählen, an denen er Gleichheit und Ungleichheit der gesetzlichen Regelung orientiert (vgl. BVerfGE 9, 201 (206); 51, 257 (267 f.); st. Rspr.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, es sei verfassungsrechtlich unbedenklich, daß derjenige, der aus einer entgeltlichen Tätigkeit in der Lage ist, einen Krankenversicherungsbeitrag aufzubringen, nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft kostenlos Versicherungsschutz erhält (vgl. BVerfGE 51, 257 (266 f.)).

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79
    Vor allem ist er innerhalb jener Grenzen frei, die Merkmale zu wählen, an denen er Gleichheit und Ungleichheit der gesetzlichen Regelung orientiert (vgl. BVerfGE 9, 201 (206); 51, 257 (267 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Die Grenzen sind umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlicher geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ; 111, 160 ) und je erheblicher die Bedeutung der Sozialleistung für die Betroffenen ist (vgl. BVerfGE 60, 113 ).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Ein Verfassungsverstoß liegt erst dann vor, wenn die Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, daß ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (BVerfGE 60, 113, 119 [BVerfG 16.03.1982 - 1 BvL 39/79]; 67, 70, 85 f).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Das gilt auch bei gleicher Schutzbedürftigkeit zweier Personengruppen, denn es kann gleichwohl gewichtige Gründe geben, die ihre ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 51, 1 (22 f., 27); 53, 164 (177 f.); 60, 113 (118 f.)).
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