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   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85   

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BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85 (https://dejure.org/1985,1269)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvL 7/85 (https://dejure.org/1985,1269)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvL 7/85 (https://dejure.org/1985,1269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Normenkontrolle berteffend § 1408 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Richtervorlage - Konkrete Normenkontrolle - Zulässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 134
  • NJW 1987, 179
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Außerdem bedarf die Vereinbarung nach § 1587 o Abs. 2 Satz 3 BGB , der mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 60, 329 ), der Genehmigung des Familiengerichts.

    b) Der Auffassung des vorlegenden Gerichts, seine Rechtsansicht über die verfassungskonforme Auslegung des § 1408 Abs. 2 BGB ergebe sich aus der Entscheidung BVerfGE 60, 329 , kann nicht gefolgt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Genehmigungsvorbehalt des § 1587 o Abs. 2 Satz 3 BGB bei Vereinbarungen der Ehegatten über den Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit der Scheidung gegenüber dem genehmigungsfreien Ausschluß des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag für mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 60, 329 (346 f.)).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht schon in der grundlegenden Entscheidung zum Versorgungsausgleich (BVerfGE 53, 257 ) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1408 Abs. 2 BGB zu erkennen gegeben, sondern in der Möglichkeit des vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs eine im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG bedeutsame Gestaltungsfreiheit der Ehegatten gesehen (vgl. BVerfGE 53, 257 (299)).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Dem Grunde nach begehrt das Gericht, wie sich aus dem Vorlagebeschluß ergibt, eine verfassungsrechtliche Überprüfung der vom Oberlandesgericht in der Beschwerdeentscheidung wegen der Festsetzung des Erzwingungsgelds vertretenen Rechtsansicht zu § 1408 Abs. 2 BGB , die mit der des Bundesgerichtshofs übereinstimmt (vgl. etwa BGHZ 74, 38 (54); FamRZ 1985, S. 45 (46)).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Deren Beurteilung als verfassungskonform einschließlich der Aufgabe einer verfassungskonformen Auslegung obliegt hingegen auch jedem anderen Richter, der das fragliche Gesetz im Einzelfall in Bindung an die Verfassung auslegen und anwenden muß (vgl. BVerfGE 48, 40 (45)).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Da das Gericht die Auffassung vertritt, die Vorschrift dürfe in ihrer verfassungskonformen Auslegung im Ausgangsverfahren nicht angewandt werden, weil die Ehegatten im Zeitpunkt der notariellen Vereinbarung über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs bereits dauernd getrennt gelebt hätten, muß es davon bei seiner Entscheidung ausgehen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 50, 108 (113)).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Die etwaige verfassungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der im Instanzenzug übergeordneten Gerichte muß vielmehr dem dafür vorgesehenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 22, 373 (378 f.)).
  • BGH, 17.10.1984 - IVb ZB 153/82

    Antragstellung durch Zustellung des Scheidungsantrags

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
    Dem Grunde nach begehrt das Gericht, wie sich aus dem Vorlagebeschluß ergibt, eine verfassungsrechtliche Überprüfung der vom Oberlandesgericht in der Beschwerdeentscheidung wegen der Festsetzung des Erzwingungsgelds vertretenen Rechtsansicht zu § 1408 Abs. 2 BGB , die mit der des Bundesgerichtshofs übereinstimmt (vgl. etwa BGHZ 74, 38 (54); FamRZ 1985, S. 45 (46)).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Die vom vorlegenden Gericht in Zweifel gezogene Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit §§ 80 ff. BVerfGG nicht zu überprüfen (vgl. BVerfGE 22, 373 [378 f.]; 68, 337 [344 f.]; 70, 134 [137]).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Der Bundesfinanzhof hat auch nicht hinreichend die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der zur Überprüfung gestellten Norm erörtert, obwohl eine solche Lösung nahe liegt (vgl. BVerfGE 70, 134 ; 78, 20 ; 85, 329 ; 87, 114 ).
  • OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16

    Anspruch auf Herausgabe kryokonservierter Spermaproben von verstorbenem Ehemann

    Kann der Widerspruch zwischen der einfach gesetzlichen Norm und dem Grundgesetz durch eine verfassungskonforme Auslegung des einfachen Gesetzes aufgelöst werden, kommt auch in solchen Fällen eine Vorlage nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 22, 373 (377); 70, 134 (137); 76, 100 (105)).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Denn diese Vorlagepflicht besteht nur dann, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit bzw von der Unvereinbarkeit des Landesrechts mit dem Bundesrecht überzeugt ist; es darf sogar nicht vorlegen, wenn es die Möglichkeit zu einer verfassungs- bzw bundesrechtskonformen Auslegung der entscheidungserheblichen Norm sieht (BVerfGE 22, 373, 377 ff; 70, 134, 137; 78, 20, 24).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Der Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs dient das Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG aber nicht (vgl. BVerfGE 70, 134 [137]; 78, 20 [24f.]).

    Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der im Instanzenzug übergeordneten Gerichte muß vielmehr dem dafür vorgesehenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 22, 373 [379]; 70, 134 [137]).

  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BVerfG FamRZ 1980, 326, 334 und 1985, 1007).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

    Diese Abweichungen sind jedoch überwiegend im Wege einer - stets vorrangig in Betracht zu ziehenden (vgl. BVerfGE 22, 373, 377 f; 70, 134, 137) - grundgesetzkonformen Auslegung korrigierbar, die wie jedes Gericht auch das Landesverfassungsgericht vornehmen kann; soweit sich für den Umgang mit den durch die Wohnraumüberwachung gewonnenen Daten Widersprüche ergeben, wird hierdurch die Zulässigkeit der Daten erhebung nicht in Frage gestellt.
  • BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90

    Schulaufsichtliche Genehmigung für

    Als Ergebnis der auf Grund der Wechselwirkung zwischen Kirchenfreiheit und Schrankenzweck gebotenen Güterabwägung (BVerfGE 53, 366 [BVerfG 25.03.1980 - 2 BvR 208/76]; 66, 1 ; 70, 138 [BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 7/85]; 72, 278 [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83]) ist daher festzuhalten, daß das Genehmigungserfordernis des § 41 Abs. 2 SchOG auch für den Bereich konfessioneller Schulen gilt.
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.85

    Angemessenheit des Unterhalts - Ordensangehöriger - Ordensrecht - Kirchenrecht -

    Das gilt nicht nur für die Kirchen selbst, sondern auch für die mit ihnen verbundenen Vereinigungen wie die kirchlichen Orden (vgl. BVerfGE 46, 73 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 209/76]; 53, 366 [BVerfG 25.03.1980 - 1 BvR 159/78]; 70, 138 [BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 7/85]).

    Die Einbeziehung der ordensrechtlichen Mitgliedschaftsverhältnisse in das bürgerlichrechtliche Vereinsrecht hebt indessen deren Zugehörigkeit zu den eigenen Angelegenheiten der Kirche nicht auf (vgl. BVerfGE 53, 366 [BVerfG 25.03.1980 - 2 BvR 208/76]; 70, 138 [BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 7/85]).

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

    Mangels verfassungskonformer Auslegung unzulässige Richtervorlage des GKG § 61

    Denn die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der im Instanzenzug übergeordneten Gerichte muss dem dafür vorgesehenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 70, 134 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften über die

  • FG Berlin, 14.09.2000 - 4 K 4142/99

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten um die

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1985 - 3 UF 69/85

    Zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich

  • AG Berlin-Köpenick, 02.11.2005 - 8 C 541/01

    Vorlagebeschluss zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer Anwendung des

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