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| BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- drik-archivalien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 2 § 25 Abs. 2; GO BT § 7
Vertretungsbefugnis des Bundestagspräsidenten im Verfassungsrechtsstreit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51
- BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51
Papierfundstellen
- BVerfGE 1, 115
- NJW 1952, 537
- DÖV 1952, 350
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- StGH für das Deutsche Reich, 12.01.1922 - StGH 2/21
Württemberg: Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
Auszug aus BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51
Sie muß auch für die Vertretung in Verfassungsstreitigkeiten gelten, da die Geschäftsordnung eine besondere Regelung für solche Verfahren nicht trifft (vgl. die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - und vom 18. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simons Bd. I S. 313 ff. und S. 370 ff.).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
- VerfGH Thüringen, 27.09.2024 - VerfGH 36/24
Teilweise erfolgreicher Eilantrag zur konstituierenden Sitzung des Thüringer …
Schließlich hat der Landtagspräsident das Parlament in seiner Gesamtheit und nicht etwa nur die Anliegen einer parlamentarischen Minderheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1952 2 BvE 1/51 , BVerfGE 1, 115 [116] = juris Rn. 4) zu vertreten und ist zu einer unparteiischen Amtsführung verpflichtet (vgl. BVerfG…, Urteil vom 13. Juni 1989 2 BvE 1/88 , BVerfGE 80, 188 [227] = juris Rn. 125;… Urteil vom 22. März 2022 2 BvE 2/20 , BVerfGE 160, 368 [402] = juris Rn. 98;… vgl. auch Brocker, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 40 Rn. 5). - StGH Hessen, 25.10.1967 - P.St. 482
Verfassungsstreitigkeit in Hessen
Da eine Einschränkung nicht erfolgt ist, muss dieses Vertretungsrecht auch für Verfassungsstreitigkeiten gelten (vgl. hierzu Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - und vom 8. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simone Bd. I [1929] S. 313 ff, [315] und S. 370ff [374] = RGZ 104 Anh. S. 423 [426] und RGZ 116 Anh. S. 45 [50]; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1952, BVerfGE 1, 115f;… Lechner-Hülshoff, Parlament und Regierung, 2. Aufl. 1958, An. 1 zu § 7 GOBT, S. 164 f).Er befindet sich dabei in keiner anderen Lage als ein Vertreter, den der Landtag durch besonderen Beschluss bestellt würde (vgl. BVerfGE 1, 115 [116]).
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