Rechtsprechung
| BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 2
Begriff des schweren und unabwendbaren Nachteils i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 1, 69
- NJW 1952, 60
- DVBl 1952, 126
- DÖV 1952, 55
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 20.05.2019 - 2 BvR 649/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine …
Auch die vom Beschwerdeführer geäußerte Auffassung, er (sein Fall) liege "in den nächsten Jahren so sinnlos wie kostenträchtig vor den Verwaltungsgerichten", begründet allenfalls einen Nachteil allgemeiner Natur, wie er sich durch die Rechtsverfolgung im Prozess ergeben kann, der aber keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht rechtfertigt (vgl. BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 ; BVerfGK 17, 448 ). - BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 773/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Insoweit reicht es zur Darlegung, dass bei Abwarten der Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ein schwerer und unabwendbarer Nachteil im verfassungsprozessrechtlichen Sinn droht, insbesondere nicht aus, allgemein auf die voraussichtliche Dauer eines Hauptsacheverfahrens zu verweisen (vgl. BVerfGE 1, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2020 - 1 BvR 1106/20 -, Rn. 14;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2022 - 1 BvR 1071/22 -, Rn. 8).Die mit der Verfahrensdauer verbundenen Nachteile treffen jeden Beschwerdeführenden, dem der Rechtsweg offensteht (vgl. BVerfGE 1, 69;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 1990 - 1 BvR 329/90 -, Rn. 2).
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Hamburger Geldautomaten
Allgemeine Nachteile, die durch die Verfolgung eines Anspruchs im Prozeß entstehen, rechtfertigen keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 69 f.).
- BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 1075/07
Erschöpfung des Rechtswegs bei Beantragung von Elterngeld
Derartige Nachteile rechtfertigen keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 ). - BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
Keine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenseinstellung
- BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Verwaltungsprozeß bereits darauf hingewiesen, ein solcher könne nicht in den allgemeinen Nachteilen gesehen werden, die durch die Rechtsverfolgung in einem Prozeß entstünden (siehe BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 [226]), und dies wird auch für die Rechtsverteidigung im Strafverfahren grundsätzlich entsprechend gelten (vgl. dazu BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 5.1451 [1452]).
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