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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,324
BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58 (https://dejure.org/1959,324)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1959 - 2 BvL 74/58 (https://dejure.org/1959,324)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1959 - 2 BvL 74/58 (https://dejure.org/1959,324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 258
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    In einem solchen Fall kommt es bei der Entscheidung des Gerichts im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG auf die Gültigkeit des Gesetzes an, auch wenn nicht, wie in der Regel (vgl. BVerfGE 10, 258 [261]; 11, 330 [334f.]), die Entscheidungsformel selbst von der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm abhängt.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß Vorlagen für unzulässig erklärt, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit wie bei Ungültigkeit des Gesetzes dieselbe Entscheidung zu fällen hätte (vgl. BVerfGE 14, 308 [311]; 10, 258 [261]).
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Danach ist eine Vorlage nicht zulässig, wenn das vorlegende Gericht sich auf diesem Weg eine Beweisaufnahme ersparen will (vgl. BVerfGE 11, 330 (334 ff.); 34, 118 (127); im Ergebnis ebenso BVerfGE 10, 258 (261)).

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht Vorlagen für unzulässig erklärt, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit wie bei Grundgesetzwidrigkeit des Gesetzes dieselbe Entscheidung zu fällen hätte (vgl. zum Beispiel BVerfGE 14, 308 (311); 10, 258 (261)).

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