Rechtsprechung
| BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58, 1 BvL 25/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden Versicherungen - Sterbegeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 11, 221
- NJW 1960, 1803
- NJW 1960, 2235 (Ls.)
- MDR 1960, 818
- DVBl 1961, 253
- DÖV 1963, 627
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58
Wenn die niedrigen Beiträge der Zusatzsterbegeldversicherung eine der sozialen Krankenversicherung strukturfremde, prinzipiell nicht auf äquivalenten Beiträgen beruhende "Wohltat" gewesen wären, so würde sie das rechtlich in die Nähe staatlicher Fürsorgemaßnahmen rücken, für die das Bundesverfassungsgericht die Anwendbarkeit von Art. 14 GG bereits verneint hat (BVerfGE 2, 380 (402)); der Gedanke des Rechtsschutzes aus Art. 14 GG würde durch diese Erwägung also nicht verstärkt, sondern fragwürdiger werden. - BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
Auszug aus BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58
Der Anspruch auf die Versicherungsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalles und die als Anwartschaft bezeichnete Position bis zu diesem Zeitpunkt gehören also zu den öffentlich-rechtlichen Vermögenspositionen, für die der Schutz des Art. 14 GG nicht schlechthin, sondern nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn sie die konstituierenden Merkmale des Eigentumsbegriffes tragen (BVerfGE 1, 264 (278, 279); vgl. auch 2, 380 (402) und 4, 219 (241)).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der …
Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 ; 22, 241 ).Der Beschwerdeführer setzt sich insofern auch nicht mit der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach in Rentenanwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt ist (vgl. BVerfGE 11, 221 ; 22, 241 ).
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 [226]; 22, 241 [253]). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Eine solche Verfestigung hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls dann bejaht, wenn die vom öffentlichen Recht eingeräumte Rechtsstellung auf eine eigene Leistung zurückzuführen ist; es hat sie verneint, wenn sie ausschließlich auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 1, 264 [278]; 11, 221 [226]; 22, 241 [253]; 36, 281 [290]; 42, 263 [292 ff.]; 2, 380 [402]; 14, 288 [294 ff.]; 16, 94 [113]). - BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
So ist im Beschluß vom 21. Juni 1960 (BVerfGE 11, 221, 226) darauf hingewiesen worden, daß der Anspruch auf die Versicherungsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalls und die als Anwartschaft bis zu diesem Zeitpunkt bezeichnete Position zu den öffentlich-rechtlichen Vermögenspositionen gehörten, die vom Schutz des Art. 14 GG dann erfaßt würden, wenn sie die konstituierenden Merkmale des Eigentumsbegriffs trügen. - BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17
Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen …
Rn. 21 Soweit es dementsprechend ständige Judikatur des Bundesverfassungsgerichts ist, dass öffentlich-rechtliche Beihilfen (mit den oben genannten Einschränkungen) grundsätzlich nicht unter den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG fallen (zB BVerfGE 1, 264, 278; 2, 380, 402; 11, 221, 226; 14, 288, 295; 16, 94, 113; 18, 392; 22, 241, 253; 36, 281, 290; 42, 263, 292 ff; 45, 142, 170; 48, 403, 413; 53, 257, 291 f; 72, 175, 195; 97, 67, 83; 97, 271 ff; 128, 90, 101; NVwZ 2002, 197, 198), betrifft diese nur die Abschaffung oder Reduzierung von Subventionen durch eine Änderung von Gesetzen oder Satzungen, nicht aber den hier in Rede stehenden Verlust eines Beihilfeanspruchs bei unveränderter Rechtslage durch einen Einzelzugriff. - BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 2071/18
Nichtannahmebeschluss: Ersetzung des Anspruchs auf "Deputatkohle" durch Leistung …
Es steht zudem mit verfassungsrechtlichen Maßgaben in Einklang, denn grundsätzlich sind zur Anpassung an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse auch versicherungsrechtliche Positionen angleichbar und austauschbar, wenn der Grund ihrer Leistung entfallen ist (vgl. BVerfGE 11, 221 < 227 f.>).Hier ist wiederum zu berücksichtigen, dass in Anwartschaften die Möglichkeit der Änderung bereits in gewissen Grenzen angelegt ist (vgl. BVerfGE 11, 221 < 226>; 128, 138 < 148 f.>).
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …
Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 (226); 22, 241 (253)). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65
Zweites Rentenanpassungsgesetz
Rn. 38 Wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, gehören der Anspruch auf die Sozialversicherungsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalles und die als Anwartschaft bezeichnete Position bis zu diesem Zeitpunkt zu den öffentlich-rechtlichen Vermögenspositionen, für die der Schutz des Art. 14 GG nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn sie nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruhen (BVerfGE 11, 221 [226]; 14, 288 [293]).Die Veränderlichkeit der genannten Modalitäten ist von vornherein in der Anwartschaft angelegt; sie entspricht dem Charakter der Sozialversicherung, die auf dem Prinzip der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (BVerfGE 11, 221 [226]; 20, 52 [54]).
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 167/00
Krankenversicherung
- BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch …
- BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 152/00
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 164/00
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 166/00
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 153/00
Krankenversicherung
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 109/99
Krankenversicherung
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
- BSG, 07.08.1991 - 1 RK 3/91
Fortbestand der Zusatzsterbegeldversicherung nach dem 1.8.1956
- BSG, 23.04.1981 - 1 RA 125/79
Begrenzung der Bewertung der Ausbildungs-Ausfallzeiten bei Renten und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2022 - L 17 R 22/22
Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem nach 1936 …
- BSG, 17.12.1964 - 3 RK 13/61
- BSG, 23.04.1981 - 1 RA 111/79
Begrenzung der Bewertung der Ausbildungs-Ausfallzeiten bei Renten und …
- LAG Hamburg, 14.06.2001 - 1 Sa 7/01
Rechtswirksamkeit und Verfassungsmäßigkeit der Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer …
- LSG Bayern, 29.07.2020 - L 14 R 102/20
Rentenversicherung: keine Anwednuing des FRG auf vor dem Mauerfall aus der DDR …
- LAG Hamburg, 18.12.2001 - 2 Sa 52/01
Zustzliche Eigenbeteiligung als zusätzliche Alters- und …
- LAG Hamburg, 15.05.2001 - 2 Sa 102/00
Zahlungspflicht für Beitrage zu den Versorgungsaufwendungen nach dem Gesetz über …
- LAG Hamburg, 10.07.2001 - 2 Sa 14/01
- BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 …
- VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
Widerruf einer rechtswidrigen Baugenehmigung - Enteignungsentschädigung - …
- BFH, 18.08.1972 - VI R 383/70
Kumulationsverbot - Ehegatten - Sparprämien - Wohnungsbau-Prämien - Gleichzeitige …
- BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
Außerdienstlicher Arbeitsunfall nach § 537 Nr. 10 RVO aF - Ungleichbehandlung von …
- LAG Hamburg, 18.12.2001 - 2 Sa 58/01
Einführung einer Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an den Versorgungsausgaben als …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2003 - 2 L 327/00
Unzulässigkeit eines Boxenlaufstalls im Dorfgebiet
- LAG Hamburg, 10.07.2001 - 2 Sa 14/02
Dynamische Verweisung der Arbeitsvertragsparteien auf die Regelungen des …
- BVerfG - 1 BvL 8/58 (anhängig)
- LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 1384/17
- BVerfG - 1 BvL 9/58 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvL 11/58 (anhängig)
- BSG, 26.11.1975 - 5 RKn 11/75
Familienzusatzsterbegeld - Kürzung - Sterbegeld
- BSG, 16.09.1965 - 1 RA 204/63
- BSG, 04.05.1965 - 1 RA 2/62
Grundrechtswidrigkeit von Rentenvorschriften - Begrenzung der …
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