Rechtsprechung
| BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EuWG § 2 Abs. 6; ; BVerfGG § 24; ; BVerfGG § 64 Abs. 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Sperrklausel aus § 2 Abs. 6 des Europawahlgesetzes (EuWG); Regelung einer Sperrklausel in den Europawahlgesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips durch Beibehaltung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuWG § 2 Abs. 6; BVerfGG § 64 Abs. 3
Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer Organklage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 110, 403
- NVwZ 2004, 1224
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Die als politische Partei in einem Organstreitverfahren parteifähige Antragstellerin (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 103, 164 ; stRspr) wendet sich gegen ein "Unterlassen" des Deutschen Bundestages als Wahlgesetzgeber, das sie in der Beibehaltung der Sperrklausel des § 2 Abs. 6 EuWG erblickt.Die bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht entschiedene Frage, ob ein bloßes Unterlassen des Gesetzgebers im Wege eines Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ), kann in diesem Verfahren offen bleiben.
Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn das Angriffsziel ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich unerfüllte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ).
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
Zu diesem Zeitpunkt galt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 24, 252 ; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Die bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht entschiedene Frage, ob ein bloßes Unterlassen des Gesetzgebers im Wege eines Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ), kann in diesem Verfahren offen bleiben.Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn das Angriffsziel ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich unerfüllte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ).
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
Zu diesem Zeitpunkt galt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 24, 252 ; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Rechtsverletzung durch Unterlassen
Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Die bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht entschiedene Frage, ob ein bloßes Unterlassen des Gesetzgebers im Wege eines Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ), kann in diesem Verfahren offen bleiben.Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn das Angriffsziel ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich unerfüllte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ).
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
§ 64 Abs. 3 BVerfGG enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).Mit dieser Ausschlussfrist sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Die als politische Partei in einem Organstreitverfahren parteifähige Antragstellerin (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 103, 164 ; stRspr) wendet sich gegen ein "Unterlassen" des Deutschen Bundestages als Wahlgesetzgeber, das sie in der Beibehaltung der Sperrklausel des § 2 Abs. 6 EuWG erblickt. - BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Frist- und Formerfordernisse
Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Zu diesem Zeitpunkt galt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 24, 252 ; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr). - BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
Ein fortdauerndes, rechtserhebliches Unterlassen des Antragsgegners löst den Lauf der Antragsfrist jedenfalls dann aus, wenn er die Vornahme der begehrten Handlung erkennbar eindeutig verweigert (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 110, 403 ; 114, 107 ; 118, 244 ; stRspr). - BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Bundestagsauflösung II
Es kann dahingestellt bleiben, ob ein bloßes Unterlassen des Gesetzgebers im Wege eines Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ).Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn das Angriffsziel ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich verletzte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ).
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23
Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …
In welchen Fallkonstellationen ein Unterlassen des Gesetzgebers Gegenstand eines Organstreits sein kann, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ; 114, 107 ).
- BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvE 6/25
Unzulässige Organklage des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
Rn. 20 aa) In welchen Fallkonstellationen ein Unterlassen des Gesetzgebers Gegenstand eines Organstreits sein kann, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ; 114, 107 ). - VerfGH Thüringen, 01.07.2026 - VerfGH 30/25
Staats- und Verfassungsrecht; Organstreitverfahren
Rn. 37 Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der entsprechenden Regelung des § 64 Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG; vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 17. Dezember 1985 - 2 BvE 1/85 -, BVerfGE 71, 299 = juris Rn. 19;… Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 = juris Rn. 76; jeweils m. w. N.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvE 1/04 -, BVerfGE 110, 403 = juris Rn. 11 m. w. N.).Rn. 38 Dies ergibt sich auch aus dem Zweck der Antragsfrist im Organstreitverfahren: Mit der Ausschlussfrist sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 = juris Rn. 76; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvE 1/04 -, BVerfGE 110, 403 = juris Rn. 11 m. w. N.).
- StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08
Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig …
In einer derartigen Weigerung liegt zugleich ein Geschehen, das im Sinne der Fristvorschrift als Bekanntwerdens des Unterlassens zu werten ist und an das deshalb - trotz fortdauernden Unterlassens - für den Fristbeginn anzuknüpfen ist (vgl. StGH, Urteil vom 17.05.2001 - GR 7/00 -, ESVGH 52, 1 f., im Anschluss an die Rspr. des BVerfG, siehe BVerfGE 92, 80 , zuletzt BVerfGE 110, 403 ). - BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Zur Antragsbefugnis politischer Parteien im Organstreitverfahren - hier: …
Rn. 10 Daneben fehlt es, soweit die Antragsteller im Wesentlichen gesetzgeberisches Unterlassen rügen, an einer Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen dies überhaupt zulässiger Gegenstand des Organstreitverfahrens sein kann (vgl. dazu BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ; 120, 82 ; 129, 356 ). - VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …
Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn der Angriffsgegenstand ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich verletzte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 [89]; 103, 164 [170]; 107, 286 [296 f.]; 110, 403 [405]; 114, 107 [118]). - VerfGH Thüringen, 18.07.2006 - VerfGH 8/05
5-vom-Hundert-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht
Derartige Rechtspositionen erfordern allenfalls, dass bestehende Gesetze, die durch spätere Entwicklungen verfassungswidrig werden, überprüft und aufgehoben werden (vgl. mit offenem Ergebnis zu dieser Problematik zuletzt BVerfGE 110, 403 unter III). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 146/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
Soweit für den Fristlauf auf den Erlass gesetzlicher Vorschriften abgestellt wird, womit die Sechsmonatsfrist mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen beginnt, handelt es sich um Fälle, in denen erst und gerade die gesetzliche Regelung die Rechte des Antragstellers verletzt, also die unmittelbare rechtliche Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers schon durch den Erlass der Vorschriften z.B. eines Wahlgesetzes bei einer Partei besteht, weil ein Wahlgesetz unmittelbar den verfassungsrechtlichen Status einer Partei betrifft (…BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17.10.1968, - 2 BvE 2/67 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23.01.1995, - 2 BvE 6/7/94 -, BVerfGE 92, 80 [89];… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08.03.2001, - 2 BvK 1/97 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08.06.2004, - 2 BvE 1/04 -, NVwZ 2004, 1224). - VerfGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - 1 GR 111/24
Landtag Baden-Württemberg - Mitarbeitertunnel bleibt Einbahnstraße für …
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 40-I-19
Organstreit; unzulässiger Antrag wegen Fristversäumung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".