Rechtsprechung
| BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - kein hinreichender Bezug der vorgetragenen Sachverhalte zum Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens - Ausstrahlungswirkung des § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - kein hinreichender Bezug der vorgetragenen Sachverhalte zum Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens - Ausstrahlungswirkung des § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG - Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen; Wahlprüfungsbeschwerde bzgl. Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen; Wahlprüfungsbeschwerde bzgl. Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel
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Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen; Wahlprüfungsbeschwerde bzgl. Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel
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Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - kein hinreichender Bezug der vorgetragenen Sachverhalte zum Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens - Ausstrahlungswirkung des § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller abgelehnt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller abgelehnt
- lto.de (Kurzinformation)
Ex-Ministerpräsident nicht befangen: Peter Müller entscheidet über von Arnims Wahlprüfungsbeschwerde
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn Politiker zu Verfassungsrichtern werden...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wahlprüfungsbeschwerde gegen Bundestagswahl 2013 - BVerfG lehnt Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter Peter Müller ab
Verfahrensgang
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Papierfundstellen
- BVerfGE 142, 302
- NVwZ 2016, 1404
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Rn. 15 b) Auch im Hinblick auf die Beschlüsse des Ersten Senats vom 5. Februar 1997 und vom 26. Februar 2014 (BVerfGE 95, 189 ; 135, 248 ) müsse eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller angenommen werden.Vergleichbar der Situation, die dem Beschluss vom 26. Februar 2014 betreffend die Besorgnis der Befangenheit des Richters Ferdinand Kirchhof (unter Verweis auf BVerfGE 135, 248 ) zugrunde lag, stelle sich auch Richter Müller in den Augen des Beschwerdeführers als Vertreter einer vom Beschwerdeführer bekämpften Auffassung dar.
Der Begriff der "Mitwirkung" ist dabei weit zu verstehen und erstreckt sich nicht nur auf die parlamentarische Tätigkeit als Abgeordneter (vgl. BVerfGE 135, 248 ).
Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zwischen § 18 Abs. 3 und § 19 BVerfGG bedürfte es zusätzlicher Gründe, die über die bloße Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinausgehen, um eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller begründet erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 135, 248 ).
Dass ihm - über die übliche Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren hinausgehend - eine Art Urheberschaft hinsichtlich des vorliegend zu beurteilenden Regelungskonzeptes zukommt (vgl. BVerfGE 135, 248 ), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
Ausschluss eines Richter des Bundesverfassungsgerichts von der Ausübung seines …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Rn. 18 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).Rn. 20 a) Aus der vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht ohne weiteres abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris).
Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; BVerfG…, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15.).
- VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09
Parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen bzgl. am Wahlkampf beteiligter …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen sei durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 1. Juli 2010 (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 1. Juli 2010 - Lv 4/09 -, juris) festgestellt worden.Weder der Vortrag betreffend das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 1. Juli 2010 (- Lv 4/09 -, juris) noch der Vortrag betreffend die Mitwirkung an Landesgesetzen stellen einen hinreichenden Bezug zu diesem Verfahrensgegenstand her.
- BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen politischer Äußerungen vor …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; BVerfG…, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15.). - BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Sie stünden zudem im Widerspruch zu den seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfGE 44, 125) geltenden Grundsätzen über zulässige Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrige Wahlwerbung. - BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 -, juris, Rn. 8; stRspr). - BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Rn. 18 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr). - BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Rn. 18 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr). - BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Rn. 18 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr). - BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Rn. 15 b) Auch im Hinblick auf die Beschlüsse des Ersten Senats vom 5. Februar 1997 und vom 26. Februar 2014 (BVerfGE 95, 189 ; 135, 248 ) müsse eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller angenommen werden. - BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen Vorbefassung
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
- BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Befangenheitsantrag Wallrabenstein
Rn. 21 1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).
Rn. 22 2. Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
Erst ab diesem Zeitpunkt müssen sie den besonderen Anforderungen des Richteramts in ihrem Verhalten Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 142, 302 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
Rn. 19 (1) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
Mit Beschluss vom 19. Juli 2016 hat der Senat die Ablehnung als unbegründet zurückgewiesen (BVerfGE 142, 302).
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Müller) im Verfahren über den Ausschluss …
Rn. 16 1. a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der …
Rn. 13 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 142, 302 ).
Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Müller) im Organstreitverfahren der NPD …
Rn. 14 1. a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Wahlprüfung Richterablehnung
Rn. 9 Entsprechend der Wertung des § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG, die bei der Anwendung des § 19 BVerfGG zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 133, 377 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ), stellt eine wissenschaftliche Äußerung zu einer für ein verfassungsgerichtliches Verfahren maßgebenden Rechtsfrage grundsätzlich keinen Ausschlussgrund dar (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 279 ).Insoweit muss aber etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage hinausgeht (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 135, 248 ; 142, 302 ; 148, 1 m.w.N.; 152, 332 ).
- BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ; 102, 192 ; 142, 302 ; 154, 312 ). - VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962
Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
Entscheidend ist hierbei ausschließlich, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin zu zweifeln (s. zuletzt BVerfG, B. v. 19.7.2016 - 2 BvC 46/14 - juris Rn. 18 m. w. N.; BVerwG, B. v. 7.4.2011 -3 B 10.11 u. a. - juris). - BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere …
Rn. 6 Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit und die Parteizugehörigkeit des Richters Müller verweist, kann weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfGE 154, 312 ) - eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden. - LG Berlin, 11.11.2016 - 67 S 152/16
Berufungsverfahren: Ablehnung der Berufungsrichter wegen der Anwendung des …
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