Rechtsprechung
| BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aurich, 18.06.1962 - 4 C 191/62
- BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62
- AG Aurich, 01.02.1963 - 4 C 191/62
- BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63
Papierfundstellen
- BVerfGE 15, 211
- NJW 1963, 198
- MDR 1963, 285
- DVBl 1963, 683
- DÖV 1963, 1705
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Dies spricht generell gegen die Zulässigkeit einer Richtervorlage vor Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 15, 211 [213]). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Ein Gericht muß, bevor es eine Vorlage beschließt, den Sachverhalt soweit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 11, 330 [336]; 15, 211 [213]; 17, 135 [138]; 18, 186 [192]). - BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
Daran fehlt es zumal dann, wenn im Zeitpunkt der Vorlage nicht feststeht, daß es auf die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Norm ankommt, weil ungewiß ist, ob die Vorschrift überhaupt für die Entscheidung Anwendung findet (vgl. BVerfGE 15, 211 ).
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
Solange sich ein Gericht nach dem Stand seines Verfahrens über die Entscheidungserheblichkeit der Norm noch kein Urteil hat bilden können, ist es zur Vorlage nach Art. 100 GG nicht befugt (vgl. BVerfGE 15, 211 [212 f.]). - StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344
1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das …
Rn. 78 - Vgl. BVerfGE 15, 211 [213], 79, 256 [264]; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 62 und 76; Hamdorf, NordÖR 2011, 301 [305]; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2013, § 80 Rdnr. 73; Lechner/Zuck, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2011, § 80 Rdnr. 39 -. - BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner …
Dafür bedarf es in der Regel einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 15, 211 ; 79, 256 ). - StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757
Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß
Damit hat das Vorlagegericht nicht gegen den Grundsatz der Subsidiarität der Vorlageberechtigung gegenüber der gerichtlichen Ermittlungspflicht verstoßen (vgl. dazu BVerfGE 15, 211, 212 f.), nach dem eine Vorlage gemäß Art. 133 Abs. 1 HV unzulässig ist, solange sich das Gericht nach dem Stand seines Verfahrens über die Entscheidungserheblichkeit der Norm noch kein Urteil hat bilden können. - OLG Hamm, 10.08.1994 - 30 REMiet 1/94
Mieterhöhung bei öffentlich gefördertem Wohnraum nach Auslaufen der Preisbindung
- BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf …
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit Beschluß vom 18. Dezember 1962 ( 1 BvL 11/62, abgedruckt NJW 1963, 198 ) die Vorlage in einem Zivilprozeß für unzulässig erklärt, solange das Gericht nach dem Stand seines Verfahrens ein Urteil über die Entscheidungserheblichkeit der Norm sich noch nicht habe bilden können; daß es für seine Entscheidung auf die Norm ankomme, müsse mit einem solchen Grad von Wahrscheinlichkeit feststehen, wie er vor der ersten mündlichen Verhandlung regelmäßig nicht gegeben sei. - LAG Hamburg, 12.06.1992 - 3 Sa 29/89
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrente; Tarifvertrag; Fassung; Änderung; …
Das Vertrauen auf den Fortbestand und die Rechtssicherheit setzen der Rückwirkung von Gesetzen und Tarifverträgen Grenzen (vgl. BVerfGE 13, 261, 271 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] ; 15, 213, 324) [BVerfG 18.12.1962 - 1 BvL 11/62] . - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
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