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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,524
BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58 (https://dejure.org/1963,524)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1963 - 1 BvR 947/58 (https://dejure.org/1963,524)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - 1 BvR 947/58 (https://dejure.org/1963,524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; ZPO § 758
    Umfang der richterlichen Zwangsvollstreckungsanweisung - § 758 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 239
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Die Durchsuchung einer Wohnung durch Träger der öffentlichen Gewalt ist insbesondere im Strafprozeß- und Polizeirecht, aber auch in anderem Verwaltungsrecht und im Zivilprozeßrecht vorgesehen (z.B. §§ 102 StPO ff. [s. dazu BVerfGE 20, 162], §§ 335, 433 Abs. 2, 437 AO, § 758 ZPO [s. dazu BVerfGE 16, 239], §§ 25 f. des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 [BGBl. I S. 1834]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Anders lag es allerdings im Fall der Entscheidung BVerfGE 16, 239.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.08.2020 - 2 BGs 645/20

    Durchsetzung der Aussage- und Erscheinenspflicht eines Zeugen durch die …

    Denn jedenfalls beschränkt sich Art. 13 Abs. 2 GG nicht auf strafprozessuale Durchsuchungen, sondern gilt auch für andere behördliche Durchsuchungen der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1963 - 1 BvR 947/58, BVerfGE 16, 239, 240 f., und vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54, 73) und erfasst namentlich das zweckgerichtete Aufspüren des Wohnungsinhabers (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, 97, 107 (zur Betretungsbefugnis im Zuge der Zwangsvollstreckung)).
  • LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
    Aus dem gleichen Grunde verbietet sich auch die Lösung, eine richterliche Entscheidung etwa für entbehrlich zu halten, weil sich der Grundrechtseingriff - das Betreten der Wohnung - als notwendige und normalerweise eintretende Folge aus einer richterlichen Entscheidung - hier bei Einrichtung der Betreuung - ergebe (vgl. BVerwG 28, 285, 290; im Rahmen der Zwangsvollstreckung: BVerfGE 16, 239 [240]).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81

    Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung

    mag zwar häufig die Erlaubnis zur Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen mitumfassen, weil er wahrscheinlich dort am ehesten angetroffen werden kann (…Dagtoglou, in: BK, Zweitbearb., Art. 13 Rdnr. 102;… Meyer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 105 Rdnr. 7; vgl. auch BVerfGE 16, 239, für den Fall, daß der Richter eine Pfändung angeordnet hat).
  • BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76

    Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das …

    Auch in dem Beschluß des BVerfG vom 2. Juli 1963 1 BvR 947/58 (BVerfGE 16, 239) wird die Pfändung in der Wohnung des Vollstreckungsschuldners als die primäre und regelmäßige Art der zwangsweisen Durchsetzung gerichtlich anerkannter Zahlungsansprüche angesehen, was auf das Verwaltungszwangsverfahren übertragen - hier tritt an die Stelle des Vollstreckungstitels das Leistungsgebot - bedeuten könnte, daß der Vollziehungsbeamte die Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei der zwangsweisen Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen wahrnimmt.
  • VG Berlin, 02.08.1991 - 15 A 9.91

    Antrag auf Durchführung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und …

    Doch kann in der richterlichen Anweisung an den Gerichtsvollzieher zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung die stillschweigende Anordnung der Durchsuchung liegen, weil diese richterliche Anordnung diejenigen Maßnahmen deckt, die in ihrem Verlauf normalerweise einzutreten pflegen (BVerfGE 16, 239 - 240 -).
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