Rechtsprechung
| BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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2G+-Regel Gedenkstunde
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 10 Abs 2 BTHausO 2020
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag - Wolters Kluwer
Darlegen eines schweren Nachteils durch den gänzlichen Ausschluss der nicht (vollständig) geimpften Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Teilnahme auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages der Opfer des Nationalsozialismus; Erlass einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 38 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
Darlegen eines schweren Nachteils durch den gänzlichen Ausschluss der nicht (vollständig) geimpften Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Teilnahme auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages der Opfer des Nationalsozialismus; Erlass einer ... - datenbank.nwb.de
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der 2G+-Regel im Deutschen Bundestag
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der 2G+-Regel im Deutschen Bundestag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
2G+ in der Gedenkstunde des Bundestags
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
AfD-Abgeordnete scheitern mit Eilantrag gegen "2G+" im Bundestag - AfD-Abgeordnete scheitern mit Eilantrag gegen "2G+" im Bundestag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerfG weist AfD-Eilantrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab - Eilantrag mangels ausreichender Begründung unzulässig
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Papierfundstellen
- BVerfGE 160, 191
- NJW 2022, 1744
- NVwZ 2022, 239
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Rn. 31 Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).
Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Die Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfGE 151, 152 ; stRspr). - BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17
Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Rn. 31 Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ). - BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Erhöhung des …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ) und deren Erlass aus diesem oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Rn. 31 Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
Rn. 8 Die Begründung der Allgemeinverfügung ist auszugsweise in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA) beziehungsweise vom 8. März 2022 (BVerfGE 160, 346 - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA) wiedergegeben.Das Hygienekonzept für die Gedenkstunde und die Anwendung einer 2G+-Regel waren zuvor in den Sitzungen des Ältestenrates am 16. Dezember 2021 und 13. Januar 2022 erörtert worden (vgl. näher BVerfGE 160, 191 ).
Rn. 13 Mit Beschluss vom 26. Januar 2022 hat der Senat einen Eilantrag der Antragstellenden zu 1., 3. und 4. verworfen, der darauf gerichtet war anzuordnen, dass die Antragsgegnerin zu 1. auch nicht vollständig geimpften Abgeordneten Zugang zu der am 27. Januar 2022 stattfindenden Plenarsitzung des Antragsgegners zu 2. zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu ermöglichen habe (BVerfGE 160, 191).
Rn. 15 Die Darlegungen der Antragstellenden zu den tatsächlichen Umständen hat der Senat bereits in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 26 Ihre Darstellung der tatsächlichen Umstände hat der Senat in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Der Senat hat in seiner ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf abgestellt, dass mangels aktiver Rolle und angesichts der Übertragung im Parlamentsfernsehen und im Internet jedenfalls näher hätte begründet werden müssen, dass die Unmöglichkeit der persönlichen Anwesenheit einen schweren Nachteil darstellte (vgl. BVerfGE 160, 191 ).
Die Antragsgegner haben die 2G+-Regel dahin verstanden und angewendet, dass der Genesenenstatus ungeachtet der zwischenzeitlich geänderten Regelung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV-2022 im Deutschen Bundestag weiterhin für den Zeitraum von sechs Monaten ab einer nachgewiesenen Infektion galt (vgl. bereits BVerfGE 160, 191 ).
Generell ist unmittelbarer politischer Austausch zwischen den Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages - wie auch bei anderen Gedenkveranstaltungen - nicht vorgesehen (vgl. bereits BVerfGE 160, 191 ; siehe auch VerfGH Sachsen, LVerfGE 22, 433 ).
Er konnte sich auch - für die Herausbildung seiner Position - über die Veranstaltung durch ihre Übertragung im Bundestagsfernsehen informieren (vgl. BVerfGE 160, 191 ).
- BVerfG, 13.10.2026 - 2 BvQ 66/26
Erfolgloser Eilantrag gegen Ordnungsmaßnahmen der AfD-Fraktion im Deutschen …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 - Änderung Parteienfinanzierung - Eilantrag; 155, 357 - AfD - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung - eA; 160, 177 - Parlamentarisches Fragerecht zum Bundesamt für Verfassungsschutz - eA; 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA; 160, 346 - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA; 166, 304 - Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz - eA).Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ; 160, 191 ; 160, 346 ; 166, 304 ).
Rn. 17 2. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 ; 160, 346 ).
Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 - Eilentscheidung zum Staatsvertrag Rundfunkfinanzierung) und deren Erlass aus diesem oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 160, 191 ; 160, 346 ).
Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 ; 160, 346 ).
- BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21
Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittra- genden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 154, 1 ; 155, 357 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 30; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 40; stRspr).Die Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfGE 151, 152 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 30; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 40; stRspr).
Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung der Sache nach einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 154, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 41).
Rn. 49 Daher fehlen auch jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die beanstandeten Vorgänge eine Verletzung fundamentaler Verfassungsgrundsätze zur Folge haben könnten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen schweren Nachteil im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG bedeuten würde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 42 m.w.N.).
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 191 ).
Rn. 23 b) Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).
- BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23
Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im …
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 191 ).
Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).
- BVerfG, 14.05.2024 - 2 BvQ 33/24
Erfolgloser Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) …
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2023 - 2 BvQ 189/23 -, Rn. 16; m.w.N.).Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2023 - 2 BvQ 189/23 -, Rn. 16; m.w.N.).
- BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvQ 11/22
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässiger Eilantrag eines Journalisten auf Zugang …
Rn. 11 Vorliegend wäre ergänzend zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeuten würde (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, juris, Rn. 23). - VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 1 GR 17/25
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen …
Die Gründe müssen deshalb so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7.7.2021 - 2 BvE 2/20 -, Juris Rn. 18;… Beschluss vom 7.7.2021 - 2 BvE 9/20 -, Juris Rn. 23; Beschluss vom 26.1.2022 - 2 BvE 1/22 -, Juris Rn. 30; Beschluss vom 8.3.2022 - 2 BvE 1/22 -, Juris Rn. 40). - VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung von auf die Vorlage von Unterlagen …
Rn. 39 a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (…Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43). - BVerfG, 21.02.2024 - 2 BvE 1/24
Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten gegen den Ausschluss aus dem …
Es ist nicht hinreichend dargetan, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA). - BVerfG, 26.11.2024 - 2 BvE 1/24
Organklage eines Bundestagsabgeordneten gegen "Ausschluss" aus dem …
- BVerfG, 06.06.2025 - 2 BvQ 39/25
Erfolgsloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Ablehnung von auf die …
- BVerfG, 12.03.2024 - 2 BvQ 15/24
Erfolgloser Eilantrag eines Strafgefangenen zur Einleitung von …
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