Rechtsprechung
| BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 4 K 2811/58
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1960 - IV A 108/59
- BVerwG, 27.09.1961 - I C 21.61
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1961 - IV A 1088/61
- BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 274
- DVBl 1965, 519
- DÖV 1966, 658
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, daß nicht das Bundesbaugesetz, sondern noch das nordrhein-westfälische Aufbaugesetz Anwendung finde; das Oberverwaltungsgericht müsse daher die Rechtmäßigkeit der Mehrwertabgabe auf dieser gesetzlichen Grundlage prüfen, wobei es in sachlich-rechtlicher Hinsicht die Entscheidung BVerwGE 10, 3 zu beachten habe.Der knappe Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts auf die Entscheidung BVerwGE 10, 3 ist als ein obiter dictum anzusehen, das an der Bindungswirkung nicht teilnimmt.
Es steht daher, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit, daß eine Umlegung nicht notwendig eine Veränderung der Grenzen jedes einzelnen beteiligten Grundstücks voraussetzt (BGHZ 31, 49 [58]; das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 10, 3 und in dem in der vorliegenden Sache ergangenen Urteil; ebenso das vorlegende Gericht selbst in OVGE 9, 110 ff.;… Ernst/Friede, Kommentar zum Aufbaugesetz, 4. Aufl. 1958, § 24 Anm. 5; Stahnke in Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 45 Anm. 1 b).
Die Annahme des Vorlagebeschlusses, die Mehrwertabgabe sei eine Steuer, trifft nicht zu (so auch BVerwGE 10, 3 [8]).
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Eine solche allgemeine Abschöpfung war Gegenstand des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministers für Wohnungsbau, "Vorschläge zur Ordnung des Baulandmarkts" (Schriftenreihe dieses Ministeriums, Band 12, Dritter Teil, insbesondere Abschnitt C) und des Gutachtens des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 [434 ff.]).Zu Unrecht beruft sich das Oberverwaltungsgericht auf das Gutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 [434 ff.]).
- BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der …
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Ohne eine solche Vorklärung, die dem vorlegenden Gericht als Tatsachengericht und als Fachgericht obliegt, kann das Bundesverfassungsgericht die ihm vorgetragenen Verfassungsfragen nicht entscheiden (vgl. BVerfGE 17, 135 ; Beschluß vom 10. November 1964, 1 BvL 12/60 und 9/61.
- BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53
Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht geprüft, ob diese Bestimmungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen; es hat sie - anders als das Oberlandesgericht im Falle BVerfGE 2, 406 - nicht selbst angewandt. - BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Ohne eine solche Vorklärung, die dem vorlegenden Gericht als Tatsachengericht und als Fachgericht obliegt, kann das Bundesverfassungsgericht die ihm vorgetragenen Verfassungsfragen nicht entscheiden (vgl. BVerfGE 17, 135 ; Beschluß vom 10. November 1964, 1 BvL 12/60 und 9/61. - BGH, 12.10.1959 - III ZR 48/58
Umlegung und Enteignung
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Es steht daher, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit, daß eine Umlegung nicht notwendig eine Veränderung der Grenzen jedes einzelnen beteiligten Grundstücks voraussetzt (BGHZ 31, 49 [58]; das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 10, 3 und in dem in der vorliegenden Sache ergangenen Urteil; ebenso das vorlegende Gericht selbst in OVGE 9, 110 ff.;… Ernst/Friede, Kommentar zum Aufbaugesetz, 4. Aufl. 1958, § 24 Anm. 5; Stahnke in Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 45 Anm. 1 b). - BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 11/57
Verfassungsrechtliche Prüfung des rheinland-pfälzischen Aufbaugesetzes
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Die Vorlage ist jedoch unzulässig, weil die Auslegung, die das Oberverwaltungsgericht den zur Prüfung vorgelegten Normen gibt, in einem entscheidenden Punkte offensichtlich unhaltbar und bei richtiger Auslegung die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Normen nicht dargetan ist (vgl. BVerfGE 10, 1 [3]; 11, 294 [296]). - BVerfG, 07.07.1959 - 2 BvL 5/59
Anforderugen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Die Vorlage ist jedoch unzulässig, weil die Auslegung, die das Oberverwaltungsgericht den zur Prüfung vorgelegten Normen gibt, in einem entscheidenden Punkte offensichtlich unhaltbar und bei richtiger Auslegung die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Normen nicht dargetan ist (vgl. BVerfGE 10, 1 [3]; 11, 294 [296]). - RG, 09.01.1931 - VII 165/30
Kommt den Anliegerbeiträgen ein Konkursvorrecht zu?
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Dem Wertausgleich in einem konkreten städtischen Umlegungsverfahren fehlt das konstituierende Merkmal der Steuer, daß nämlich die Geldleistung in keiner Beziehung zu einer Gegenleistung oder einem sonstigen Vorteil steht (§ 1 AbgO; RGZ 131, 137 [139]; 83, 206 [211]). - RG, 23.10.1913 - VI 456/13
Begriff der öffentlichen Abgaben
Auszug aus BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Dem Wertausgleich in einem konkreten städtischen Umlegungsverfahren fehlt das konstituierende Merkmal der Steuer, daß nämlich die Geldleistung in keiner Beziehung zu einer Gegenleistung oder einem sonstigen Vorteil steht (§ 1 AbgO; RGZ 131, 137 [139]; 83, 206 [211]).
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Die vorgenommene tatsächliche und rechtliche Würdigung erscheint nicht offensichtlich unhaltbar (vgl.BVerfGE 13, 31 [35 f.]; 16, 82 [88]; 18, 274 [280 f.]), wenngleich die Ansichten des vorlegenden Gerichts in wesentlichen Punkten Bedenken begegnen, wie bei der Sachprüfung der Vorlagefrage zu erörtern sein wird. - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
Bei diesen sollen die durch die Abgabe einkommenden Mittel - ungeachtet der differenzierten Abgabengestaltung im einzelnen - Belastungen oder Vorteile innerhalb eines bestimmten Erwerbs- oder Wirtschaftszweiges ausgleichen: Preisausgleichsabgaben nähern entweder die Preise für Güter gleicher Art in standortgünstig und standortungünstig gelegenen Gebieten (revierfernen, frachtungünstig gelegenen Gebieten) einander an oder gleichen Preise für verschiedenartige, in ihrer Verwendung einander jedoch ähnliche Güter aus (BVerfGE 8, 274 [316 f.]); die Hebammenabgabe dient dem Ausgleich unterschiedlicher Hebammeneinkünfte und stellt so die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung in Stadt und Land mit Hebammenhilfe sicher (BVerfGE 17, 287 [292]); die Mehrwertabgabe schöpft Umlegungsvorteile ab (BVerfGE 18, 274 [287]); die Milchausgleichsabgabe führt innerhalb der in eine Marktordnung einbezogenen und durch sie auf besondere Weise wirtschaftlich verbundenen Betriebe einen annäherungsweisen Ausgleich der Erträge herbei (BVerfGE 18, 315 [328]). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89
Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen …
Abgesehen davon, daß Ausgleichszahlungen erst im Umlegungsverzeichnis endgültig festgesetzt werden (§ 68 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauGB), nimmt der Umlegungswertausgleich der Umlegung grundsätzlich nicht den Charakter einer Inhaltsbestimmung des Eigentums (Senatsurteil vom 21. Februar 1980 - III ZR 84/78 - WM 1980, 684, 685; vgl. auch BVerfGE 18, 274, 287).
- BGH, 22.06.1978 - III ZR 92/75
Ermittlung des durch die Umlegung bewirkten Bodenwertzuwachses
Entgegen der Ansicht der Stadt sind in diesen Wertausgleich Änderungen des Verkehrswertes, die allein auf die Bauleitplanung zurückzuführen sind, nicht einzubeziehen (…Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 57 Rdn. 39-45; Brügelmann/Stahnke BBauG § 57 Anm. 3 a cc), dd), ee), 4; Schütz/Frohberg BBauG 3. Aufl. § 57 Anm. 3, 4; Schlichter/Stich/Tittel BBauG 2. Aufl. § 57 Rdn. 6; Schrödter BBauG 3. Aufl. § 57 Rdn. 3; Ernst/Hoppe, Das öffentliche Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht, 1978, Rdn. 551; Bonczek DÖV 1961, 571, 574 f; vgl. auch BVerfGE 18, 274, 284 ff; OVG Münster DVBl 1961, 299). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 2 S 633/00
Umlegungswertausgleich - Beitragsfiktion - Anwendung des …
Mit Hinweis auf diese Eigenschaften hat das Bundesverfassungsgericht die Geldleistungen als beitragsähnliche Abgaben bezeichnet (BVerfGE 18, 274, 287; weiter Schriever in Brügelmann, BauGB, Rdnrn. 26 f. zu § 64;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 6. Aufl., Rdnr. 10 zu § 64;… Stemmler/Otte in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Rdnr. 1 zu § 64 und Rdnrn. 38, 41 zu § 57 unter Hinweis auf RGZ 131, 137, 139; 83, 206, 211). - BGH, 06.12.1984 - III ZR 174/83
Bemessung des Geldausgleichs
Die Umlegung kann auch dann zu einem Vorteil (einer zu berücksichtigenden Bodenwertsteigerung) führen, wenn der Eigentümer sein Grundstück unverändert zurückerhält (Senatsurteil vom 12. Oktober 1959 - III ZR 48/58 - BGHZ 31, 49, 58; s. auch BVerfGE 18, 274, 282). - BGH, 13.05.1974 - III ZR 7/72
Berücksichtigung von planungsbedingten Wertsteigerungen des Restgrundstücks bei …
Die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bisher nicht erörtert, ob die vorstehenden Gedankengänge bei der Anwendung des Bundesbaugesetzes noch durchgreifen können, nachdem der Bundesgesetzgeber sowohl in diesem Gesetz als auch im Bereich des Abgabenrechts bisher davon abgesehen hat, die privaten Planungsgewinne allgemein abzuschöpfen (vgl. dazu u.a. BVerfGE 18, 274, 284). - BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
EWG-Recht
- BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82
Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse
Ihre Ansicht, die Auffassung des Senats stehe im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 18, 274 ff. trifft nicht zu. - BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70
Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …
Von ihr kann deshalb bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlagen nicht ausgegangen werden (BVerfGE 7, 171 (175); 18, 274 (280 f.)). - OLG Köln, 18.10.1990 - 7 U (Baul) 24/90
Leistung eines Wertausgleichs für die Nachteile der doppelten Erschließung eines …
- BFH, 30.04.1971 - VI R 17/68
Geldlicher Wertausgleich - Umlegungsverfahren - Vermietung und Verpachtung - …
- OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 102 U 5/21
Umlegungsbeschluss eines Umlegungsausschusses zu einem Bebauungsplan …
- OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 37/93
Sanierung; Sanierungsgebiet; Städtebauliche Mißstände; Funktionsschwäche; …
- OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 102 U 5/21
Unwirksamkeit eines Umlegungsbeschlusses wegen Aufhebung eines Bebauungsplans und …
- BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67
Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei …
- StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514
Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss; …
- VG Gelsenkirchen, 24.07.1984 - 6 K 292/84
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den Abbau der …
- OVG Hamburg, 07.03.1990 - Bs VI 98/89
Verwaltungsprozeßrecht: Sanierungsbeitrag als Abgabe i.S. von § 80 Abs. 2 Nr. 1 …
- OVG Bremen, 26.11.1987 - 1 B 84/87
Verwaltungsprozeßrecht: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …
- StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 562
Ausführungsverordnung; Darlegung; Darlegungspflicht; Entscheidungserheblichkeit; …
- StGH Hessen, 27.03.1974 - P.St. 719
Staatsgerichtshof - Prüfungskompetenz - Rechtsverordnung - Fachhochschulzulassung
- BVerwG, 29.01.1968 - IV B 146.66
Berechnung des Wertausgleichs in einem Umlegungsverfahren - Berücksichtigung der …
- BGH, 19.12.1985 - III ZR 141/84
Zuteilung eines Grundstückes mit demselben Verkehrswert wie das ursprüngliche …
- VG Koblenz, 20.03.1991 - 8 L 4420/90
Einordnung von Vorauszahlungen auf einen sanierungsbedingten Ausgleichsbetrag als …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".