Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,296
BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64 (https://dejure.org/1965,296)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1965 - 1 BvR 314/64 (https://dejure.org/1965,296)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1965 - 1 BvR 314/64 (https://dejure.org/1965,296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbare Betroffenheit bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 310
  • MDR 1965, 453
  • DVBl 1965, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
    Eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung richtet, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz oder die Rechtsverordnung und nicht erst mit Hilfe eines Vollziehungsaktes in einem Grundrecht verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101]; 6, 273 [277]).

    Unmittelbar betroffen ist die Beschwerdeführerin von den §§ 13 Abs. 1, 59 Abs. 2 PostO deshalb nicht, weil diese sich für den Einzelnen erst auf Grund besonderer Vollziehungsakte auswirken (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [295]).

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
    Eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung richtet, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz oder die Rechtsverordnung und nicht erst mit Hilfe eines Vollziehungsaktes in einem Grundrecht verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101]; 6, 273 [277]).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
    Unmittelbar betroffen ist die Beschwerdeführerin von den §§ 13 Abs. 1, 59 Abs. 2 PostO deshalb nicht, weil diese sich für den Einzelnen erst auf Grund besonderer Vollziehungsakte auswirken (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [295]).
  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
    Im Beschluß vom 27. Februar 1962 (BVerfGE 14, 25 [28 f.]) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß ein unmittelbares Betroffensein nicht vorliegt, wenn eine Rechtsnorm rechtsnotwendig oder nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt erfordert.
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …

    Der Empfang von privaten, an bestimmte Personen gerichteten Briefen wird nicht durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 18, 310 [315]).
  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

    Die Rüge einer Verletzung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG ) ist unbegründet, weil sich die Informationsfreiheit nur auf die Unterrichtung "aus allgemein zugänglichen Quellen" bezieht (BVerfGE 28, 175 [188]; 27, 71 [83]; 18, 310 [315]), zu denen ein Privatbrief nicht gehört.
  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …

    Der Staatsgerichtshof stimmt insoweit jedenfalls im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein, das seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 97 (Leitsatz Nr. 2) in ständiger Rechtsprechung - trotz der umfassenden kritischen Ausführungen Bettermanns (…Zur Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, AÖR 86 (1961), 129 ff, mit einem Nachwort von Bachof, aaO, 186 ff) - als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein erlassenes Gesetz annimmt, daß ein Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz, nicht erst mittels eines Vollziehungsaktes, in einem Grundrecht verletzt ist (vgl. weiter BVerfGE 1, 208 (237); 1, 264 (269/70); 3, 19 (23); 3, 58 (74); 3, 162 (170); 3, 288 (298); 3, 383 (392); 4, 7 (11); 5, 77 (81); 6, 273 (277); 6, 290 (295); 9, 338 (341); 10, 89 (95); 10, 354 (360); 11, 30 (38); 11, 266 (270); 11, 351 (358); 12, 10 (22); 12, 73 (76); 12, 319 (321); 12, 354 (361); 12, 225 (227); 13, 237 (239); 13, 248 (253); 14, 19 (21); 14, 25 (28); 14, 260 (262); 18, 310 (313)).

    Weder genügt die Behauptung, daß der Antragsteller "selbst gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz, nicht erst mit Hilfe eines Vollziehungsaktes, in einem Grundrecht verletzt sei" (so noch BVerfGE 1, 97 (101); diese mißverständliche Formulierung wird in späteren einschlägigen Erkenntnissen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr verwendet), noch setzt die Zulässigkeit der Grundrechtsklage voraus, daß der Antragsteller "selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz oder die Rechtsverordnung und nicht erst mit Hilfe eines Vollziehungsaktes verletzt" ist (so BVerfGE 18, 310 (313)).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht