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| BVerfG, 12.05.1964 - 2 BvR 111/64, 2 BvR 143/64, 2 BvR 185/64 |
Zitiervorschläge
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1964 - 2 BvR 111/64, 2 BvR 143/64, 2 BvR 185/64 (https://dejure.org/1964,928)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1964 - 2 BvR 111/64, 2 BvR 143/64, 2 BvR 185/64 (https://dejure.org/1964,928)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 19 § 91a § 93a Abs. 2
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 24.07.1963 - 1 Ws 79/63
- OLG Karlsruhe, 15.01.1964 - 1 Ws 268/63
- OLG Karlsruhe, 15.01.1964 - 1 Ws 45/63
- BVerfG, 12.05.1964 - 2 BvR 111/64, 2 BvR 143/64, 2 BvR 185/64
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 37
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 30/58
Zulassung als Beistand - Keine Anfechtbarkeit der Beschlüsse des …
Auszug aus BVerfG, 12.05.1964 - 2 BvR 111/64
Im Rahmen seiner Kompetenz zur Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist er das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7, 241 [243]).
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des …
Das gilt auch, soweit gemäß § 93b BVerfG die Kammer anstelle des Senats entscheidet (vgl. BVerfGE 7, 241 ; 18, 37 und 440; 19, 88 ). - BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65
Ausschuß
Diese stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ebenso das Bundesverfassungsgericht dar wie die Senate (BVerfGE 7, 239 [243]; 18, 37 [38] und 440); ihre Entscheidungen sind daher gleichfalls einer Nachprüfung auf die Verletzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG angeführten Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte im Wege der Verfassungsbeschwerde nicht zugänglich. - BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
Besorgnis der Befangenheit von Bundesverfassungsrichtern
Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<). - BVerfG, 06.04.1965 - 2 BvR 141/65
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Dreier-Ausschusses
Im Rahmen seiner Kompetenz zur Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist der nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG gebildete Ausschuß - ebenso wie die bisher nach § 91 a BVerfGG gebildeten Ausschüsse (vgl. dazu BVerfGE 7, 241 [243]) - das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 37 [38]).
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