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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,52
BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62 (https://dejure.org/1964,52)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.1964 - 2 BvL 23/62 (https://dejure.org/1964,52)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 1964 - 2 BvL 23/62 (https://dejure.org/1964,52)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Verkehrsfinanzgesetz

  • openjur.de

    Verkehrsfinanzgesetz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Beförderungsbesteuerung; Zuständigkeit und Umfang der Besteuerungsgrundlage bei der Beförderungssteuer; Umfang der verfassungsrechtlichen Prüfung in einem Normkontrollverfahren; Normenkontrolle bei ordnungsgemäß gesetztem Verordnungsrecht

  • opinioiuris.de

    Verkehrsfinanzgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Verkehrsfinanzierungsgesetzes 1955

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 52
  • MDR 1964, 905
  • DVBl 1964, 868
  • DÖV 1965, 132
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
    Die verfassungsrechtliche Prüfung ist daher auf den entscheidungserheblichen Teil der zu prüfenden Norm zu beschränken (BVerfGE 5, 71 [75]).

    Der Gesetzgeber, der eine Ermächtigung zur Rechtsetzung erteilt, muß die Grenzen der zu schaffenden Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel die Regelung dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [304]).

    Er muß der ermächtigten Stelle ein "Programm" an die Hand geben (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307, 313, 323]).

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
    Dagegen verstößt ein Gesetz, das eine Steuer einführt und es dem Verordnunggeber überläßt, das für sie Wesentliche zu bestimmen (BVerfGE 7, 282 f.; 10, 251 [258]).

    Der Gesetzgeber, der eine Ermächtigung zur Rechtsetzung erteilt, muß die Grenzen der zu schaffenden Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel die Regelung dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [304]).

  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß von Rehtsverordnungen - …

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
    Dagegen verstößt ein Gesetz, das eine Steuer einführt und es dem Verordnunggeber überläßt, das für sie Wesentliche zu bestimmen (BVerfGE 7, 282 f.; 10, 251 [258]).

    Er ist sowohl durch seinen allgemeinen Wortsinn als auch durch seine gesetzliche Regelung in den §§ 4 bis 6 BefStG 1955 hinreichend deutlich umschrieben (vgl. BVerfGE 10, 251 [255]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
    Er muß der ermächtigten Stelle ein "Programm" an die Hand geben (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307, 313, 323]).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
    Der Gesetzgeber, der eine Ermächtigung zur Rechtsetzung erteilt, muß die Grenzen der zu schaffenden Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel die Regelung dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [304]).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Indem Art. 80 GG die Rückbindung exekutiver Rechtsetzung an die Legislative sichert, stellt er sich als bereichsspezifische Konkretisierung des Rechtsstaats-, Gewaltenteilungs- (vgl. BVerfGE 18, 52 ; 20, 251 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ) und Demokratieprinzips dar (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ;… Bauer, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 80 Rn. 14, 32;… Brenner, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 80 Rn. 15;… Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 20 Rn. 117;… Nierhaus, in: Bonner Kommentar, Bd. 12, Art. 80 Abs. 1 Rn. 265 ff. ;… Wallrabenstein, in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2012, Art. 80 Rn. 4).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am …

    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ; 111, 307 ).
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