Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,313
BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65 (https://dejure.org/1965,313)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65 (https://dejure.org/1965,313)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65 (https://dejure.org/1965,313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 202
  • NJW 1966, 195
  • MDR 1966, 211
  • DVBl 1966, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erbschaftssteuer

    Auch der Erbe genießt den Schutz des Grundrechts und kann ihn - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 19, 202 ; 67, 329 ).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …

    Dass es Vererblichkeitsbeschränkungen geben kann, ist im Übrigen in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts anerkannt (vgl. nur BVerfG v. 08.07.1976 - 1 BvL 19/75, BVerfGE 42, 263 = juris Tz. 148; BVerfG v. 01.121965 - 1 BvR 412/65, BVerfGE 19, 202 = juris Tz. 10 ff.); die konkrete Ausgestaltung durch die Rechtsprechung im konkreten Fall ist aus vorgenannten Gründen nicht zu beanstanden und nicht unverhältnismäßig.
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …

    Auch der dadurch begünstigte Erbe genießt den Schutz des Grundrechts und kann ihn, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, geltend machen (vgl. etwa BVerfGE 19, 202 ; 67, 329 ; 112, 332 ).

    Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet in Satz 1 das Erbrecht sowohl als Rechtsinstitut wie als Individualrecht und überlässt es in Satz 2 dem Gesetzgeber, ebenso wie beim Eigentum Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen (vgl. BVerfGE 19, 202 ; 44, 1 ).

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Der Gesetzgeber durfte auch die Ansprüche nach dem Stiftungsgesetz mit der - auf dem Gebiet des Rentenversicherungsrechts im übrigen üblichen (BVerfGE 19, 202 [206]) - Einschränkung versehen, daß sie untergehen, wenn der Berechtigte sie zu seinen Lebzeiten nicht in Anspruch nimmt.
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …

    Auch der dadurch begünstigte Erbe genießt insoweit den Schutz des Grundrechts und kann ihn, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, geltend machen (vgl. etwa BVerfGE 19, 202 [204, 206]; 67, 329 [340]).
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Todesfallleistung …

    Rn. 35 Inhalt der verfassungsrechtlich geschützten Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG ist das Recht des Erblassers, sein Vermögen für den Fall des Todes zu vererben (vgl BVerfGE 19, 202, 206; 44, 1, 17; 67, 329, 340).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der …

    BVerfGE 19, 202, 205: Die Rechtsansicht des SG, daß die Ansprüche aus der Rentenversicherung nur vererblich sind, wenn der Versicherte sie zu seinen Lebzeiten erhoben hatte, und anderenfalls mit dessen Tode untergehen, verstößt auch nicht gegen Art. 14 GG.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Diese Verfassungsnorm gewährleistet in Satz 1 das Erbrecht sowohl als Rechtsinstitut wie als Individualrecht (vgl. BVerfGE 19, 202 [206]) und überläßt es in Satz 2 dem Gesetzgeber, ebenso wie beim Eigentum, Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen.
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …

    a) Die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Erbrecht als Rechtsinstitut und als Individualrecht und überläßt es dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG , ebenso wie beim Eigentum, Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen (vgl. BVerfGE 19, 202 (206); 44, 1 (17)).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2022 - L 11 KR 1645/20

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 2 SGB 5 - Tod des …

    Vielmehr werde es aufrechterhalten und nur von der Bedingung abhängig gemacht, dass der Versicherte selbst zu seinen Lebzeiten den Anspruch erhoben hatte (BVerfG 01.12.1965, 1 BvR 412/65, BVerfGE 19, 202-206, Rn 15).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod - …

  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des …

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 111.84

    Wohnungsbindung - Bauherrenprivileg - Selbstnutzung

  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKnU 5/79

    Neufeststellung der abgelehnten Rente wegen einer Quarzstaublungenerkrankung - …

  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76

    Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach …

  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04

    Gewährung von Leistungen zur Pflegeversicherung; Beitragspflicht zur sozialen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht