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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,228
BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52 (https://dejure.org/1953,228)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1953 - 1 BvR 766/52 (https://dejure.org/1953,228)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1953 - 1 BvR 766/52 (https://dejure.org/1953,228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europarat
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgenommenen Akt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 139
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52
    Die Beschwerdeführerin hat Verfassungsbeschwerde "gegen das Vorgehen des Herrn Niedersächsischen Ministers des Innern bei der Durchführung des Verbots von Ersatzorganisationen der SRP gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvB 1/51 - vom 23. Oktober 1952 Ziff. II in Verbindung mit Ziff. I, 3" erhoben.
  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …

    Die Vollstreckungsentscheidung gemäß § 35 BVerfGG ergeht von Amts wegen, also unabhängig von "Anträgen" oder "Anregungen" (vgl. BVerfGE 2, 139 ; 6, 300 ).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15

    Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem …

    Dabei kann es nicht nur allgemeine abstrakte Anordnungen für die Vollstreckung seiner Entscheidung erlassen, sondern auch konkrete Vollstreckungsaufträge für den Einzelfall erteilen (vgl. BVerfGE 2, 139 ).

    Die Grenzen einer zulässigen Vollstreckungsanordnung ergeben sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) und der notwendigen Anknüpfung des Verfassungsprozessrechts an den Verfahrens- beziehungsweise Streitgegenstand und stellen insoweit verallgemeinerungsfähige Anforderungen dar, die für die verfassungsgerichtliche Kontrolle aller Verfassungsorgane und Handlungsformen gelten (vgl. allgemein hierzu BVerfGE 2, 139 ;… Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 86 ;… Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 35 Rn. 18;… Sauer, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 35 Rn. 8 ).

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Sie hat im Antrag vom 18. Januar 1957, der, wenn überhaupt, nur als "Vollstreckungsbeschwerde" [BVerfGE 2, 139 ff.] zulässig sein könnte, alle Umstände vorgetragen, die nach ihrer Auffassung dem Vollzug des Urteils vom 17. August 1956 gegen sie entgegenstehen.
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Die Auslegung eines Gesetzes auch durch Staatsbehörden ist an sich noch kein Hoheitsakt, sondern höchstens eine Vorstufe zu ihm (vgl. BVerfGE 2, 139 [141]).

    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 163/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rein verwaltungsintern wirkende …

    Rn. 31 Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind allenfalls dann mit einer Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie Auswirkungen entfalten, d.h. insbesondere in Form der Selbstbindung der Verwaltung, mithin in Fällen, in denen die Verwaltungsbehörden im Einzelfall nach den Verwaltungsvorschriften verfahren (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 2, 139 ; 40, 237 ; 41, 88 ).

    In derartigen Fällen fehlt es allerdings häufig an der unmittelbaren Betroffenheit durch die allgemeine Verwaltungsanordnung selbst, da die Selbstbindung der Verwaltung regelmäßig zu einem Umsetzungsakt führt, gegen den zunächst der fachgerichtliche Rechtsweg zu beschreiten ist (vgl. BVerfGE 1, 82 ; 2, 139 ; 2, 237 ; 18, 1 ; BVerwGE 34, 278 ).

  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung im …

    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit mangels tauglichen Beschwerdegegenstands unzulässig (vgl. BVerfGE 2, 139 ).
  • BVerfG, 14.11.1997 - 1 BvR 1032/90

    Rechtsschutzbedürfnis bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten …

    Anträge, mit denen lediglich die allgemeine Klärung einer Rechtsfrage und damit eine gutachterliche Äußerung, nicht aber eine Entscheidung im eigentlichen Sinne begehrt wird, sind unzulässig; sie können nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (BVerfGE 2, 139 ).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
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  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71

    Anforderungen an eine direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichtete …

    Zu den formellen Voraussetzungen einer direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichteten Verfassungsbeschwerde gehört, daß diese eine materielle Entscheidung enthalten (BVerfGE 16, 89 (93), ständige Rechtsprechung) und daß ihnen unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerfGE 2, 139 (141 f.); 2, 237 (242 f.)).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvC 2/62

    Umfang des Parteienprivilegs - Verfassungswidrigkeit der KPD

    Die Exekutivorgane waren daher berechtigt und verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegen die Tätigkeit der Beschwerdeführer für die Kommunistische Wahlgemeinschaff einzuschreiten (BVerfGE 2, 139 [142]; 6, 300 [308 f.]).
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