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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,147
BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67 (https://dejure.org/1967,147)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1967 - 1 BvL 11/67 (https://dejure.org/1967,147)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - 1 BvL 11/67 (https://dejure.org/1967,147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 175
  • NJW 1967, 1604
  • MDR 1967, 904
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
    Entscheidungserheblich in diesem Sinne ist die Norm nur dann, wenn das Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müßte als bei deren Gültigkeit (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 11, 294 [296 ff.], 330 [334 ff.]).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 11/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des rheinland-pfälzischen Aufbaugesetzes

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
    Entscheidungserheblich in diesem Sinne ist die Norm nur dann, wenn das Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müßte als bei deren Gültigkeit (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 11, 294 [296 ff.], 330 [334 ff.]).
  • BVerfG, 28.05.1963 - 2 BvL 5/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
    Er muß klar zum Ausdruck bringen, daß das Gericht von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt ist (vgl. BVerfGE 16, 188 [189]), und darlegen, mit welcher Vorschrift des Grundgesetzes die Norm unvereinbar sein soll.
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm …

    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei Ungültigkeit der Norm anders entschieden werden müsste als bei deren Gültigkeit (BVerfG, Beschluss vom 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 = NJW 1982, 745; BVerfG, Beschluss vom 26.10.1977 - 1 BvL 9/72 = NJW 1978, 1367; BVerfG, Beschluss vom 24.3.1976 - 1 BvL 7/74 = NJW 1976, 1446; BVerfG, Beschluss vom 11.7.1967 - 1 BvL 11/67 = NJW 1967, 1604;… Dreier/Wieland Art. 100 Rn. 26;… Jarass/Pieroth/Pieroth Art. 100 Rn. 16;… Umbach/Clemens/Dollinger/Dollinger § 80 Rn. 58;… v. Mangoldt/Klein/Starck/Sieckmann/Kessal-Wulf Art. 100 Rn. 39;… Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke/Müller-Terpitz Art. 100 Rn. 18;… v. Münch/Kunig/Meyer Art. 100 Rn. 27;… Umbach/Clemens/Clemens Art. 100 Rn. 95).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auch wenn der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 BVerfGG es erfordert, daß das vorlegende Gericht den für seine rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und seine rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegt (vgl. BVerfGE 74, 182 [192 ff.]; 89, 329 [337]), und diese Ausführungen grundsätzlich nicht durch Hinweis auf Darlegungen eines anderen Gerichts in einem anderen Verfahren ersetzt werden können (vgl. BVerfGE 22, 175 [177]; 90, 145 [167]), führt die dargestellte Bezugnahme durch das vorlegende Gericht hier nicht zur Unzulässigkeit der Vorlage.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Das vorlegende Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung vorgelegten gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 22, 175 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ) sowie seine Überzeugung von deren Verfassungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 85, 329 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 121, 108 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ) in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise begründet.
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