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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64   

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https://dejure.org/1967,60
BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64 (https://dejure.org/1967,60)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1967 - 1 BvR 679/64 (https://dejure.org/1967,60)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - 1 BvR 679/64 (https://dejure.org/1967,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeführer - Verletzung eines Grundrechts - Gewährung von Kinderfreibeträgen - Besteuerungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 1
  • NJW 1968, 291
  • DB 1968, 20
  • DÖV 1968, 664
  • BStBl II 1968, 70
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).

    Die Chance, an der gesetzlichen Neuregelung im Sinne einer steuerlichen Entlastung teilzuhaben, kann den Beschwerdeführern daher nur durch Aufhebung des sie belastenden Urteils erhalten werden (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]).

    Das FG wird allerdings seine neue Entscheidung erst treffen können, wenn der Gesetzgeber die steuerliche Gleichheit in der ihm geeignet erscheinenden Weise hergestellt hat (vgl. BVerfGE 15, 46 [76, 77]).

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).

    Bei dieser Rechtslage muß sich das Bundesverfassungsgericht auf die Feststellung beschränken, daß die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG dadurch verletzt sind, daß das EStG die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die im Besteuerungszeitraum ihr 18. Lebensjahr vollenden, bei Veranlagten und Lohnsteuerpflichtigen verschieden geregelt hat (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Dies kann sogar zu einer Verminderung der Gesamtsteuerbelastung von Ehegatten führen (…Blümich-Falk, Komm. zum EStG, 9. Aufl., § 32a Anm. 3b; vgl. auch BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Ehegattenbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Bei einer Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht bestünde die Gefahr, daß den Beschwerdeführern die Rechtsbeständigkeit der Entscheidung auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn der Gesetzgeber die gegenwärtige Gesetzeslage zugunsten der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen mit rückwirkender Kraft ändern würde, da die Verfassung es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eine neue verfassungsmäßige Regelung auf die noch nicht rechtskräftigen Fälle zu beschränken (BVerfGE 7, 194 [197]; 15, 313 [320]; 20, 230 [235]).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Bei einer Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht bestünde die Gefahr, daß den Beschwerdeführern die Rechtsbeständigkeit der Entscheidung auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn der Gesetzgeber die gegenwärtige Gesetzeslage zugunsten der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen mit rückwirkender Kraft ändern würde, da die Verfassung es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eine neue verfassungsmäßige Regelung auf die noch nicht rechtskräftigen Fälle zu beschränken (BVerfGE 7, 194 [197]; 15, 313 [320]; 20, 230 [235]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Rentenverzögerung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Bei einer Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht bestünde die Gefahr, daß den Beschwerdeführern die Rechtsbeständigkeit der Entscheidung auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn der Gesetzgeber die gegenwärtige Gesetzeslage zugunsten der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen mit rückwirkender Kraft ändern würde, da die Verfassung es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eine neue verfassungsmäßige Regelung auf die noch nicht rechtskräftigen Fälle zu beschränken (BVerfGE 7, 194 [197]; 15, 313 [320]; 20, 230 [235]).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Dies ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde - hätte er den Verfassungsverstoß erkannt - die Regelung auf alle zu berücksichtigenden Gruppen erstreckt haben, oder wenn es verfassungsrechtlich geboten ist, den Verstoß gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 18, 288 [301 f.]; 22, 349 [360 ff.]; 23, 1 [10] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …

    Rn. 24 Die Lohnsteuer ist --ebenso wie die Kapitalertragsteuer-- keine selbständige Steuerart, sondern nur eine Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle (BVerfG-Beschlüsse vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1 , BStBl II 1968, 70; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 1 BvL 25/70, 1 BvL 20/71, BVerfGE 33, 90 ; vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231 , BStBl II 1977, 297; vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348 ; vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1 , BStBl II 1997, 518; Senatsbeschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, unter 3.b der Gründe; allg. Auffassung, z.B. Heuermann, Systematik und Struktur der Leistungspflichten im Lohnsteuerabzugsverfahren, 13 f.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 38 EStG Rz 5).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1).

    Über die Veranlagung wird die Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen hergestellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).

    Ziel auch der nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung steuerlicher Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen durch Festsetzung der materiell richtigen Einkommensteuer (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).

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