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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,100
BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70 (https://dejure.org/1970,100)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1970 - 1 BvR 104/70 (https://dejure.org/1970,100)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 1 BvR 104/70 (https://dejure.org/1970,100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 337
  • DB 1971, 126
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70
    Dem Gesetzgeber gebührt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit weitgehend Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]; 22, 100 [104]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70
    Dem Gesetzgeber gebührt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit weitgehend Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]; 22, 100 [104]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70
    Dem Gesetzgeber gebührt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit weitgehend Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]; 22, 100 [104]).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für …

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70
    Dem Gesetzgeber gebührt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit weitgehend Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]; 22, 100 [104]).
  • BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 493/66

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechts zur Wiedergutmachung …

    Danach sind Abgrenzungskriterien nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe für sie bestehen und der Gesetzgeber evident unsachliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 29, 337 [339]).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit gebührt dem Gesetzgeber weitgehende Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 29, 337 (339) mwN).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Insoweit erweist sich die Regelung als folgerichtig und daher auch nicht willkürlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Gleichheitssatz (s. etwa Beschlüsse des BVerfG vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, BVerfGE 101, 151, zur folgerichtigen Umsetzung einer einmal getroffenen Belastungsentscheidung, und vom 8. Dezember 1970 1 BvR 104/70, BVerfGE 29, 337, zum Willkürverbot).
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