Rechtsprechung
| BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung des Eingangsvermerks auf einem Fernschreiben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Vorherige Äußerung zu Tatsachen - Vorherige Äußerung zu Beweisergebnissen
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 29.08.1969 - VIII QsOWi 134/69
- LG Duisburg, 09.10.1969 - VIII QsOWi 155/69
- BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
Papierfundstellen
- BVerfGE 29, 340
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)). - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren
- BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvR 314/68
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)). - BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)).
- BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung …
Rn. 4 a) Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 7, 239 , 275 , 340 ; 8, 184 ; 9, 261 , 303 ; 10, 177 , 274 ; 13, 132 ; 15, 214 ; 16, 283 ; 17, 86 , 139 , 194 ; 18, 147 , 399 ; 19, 142 , 198 ; 20, 280 ; 24, 56 ; 25, 40 ; 26, 37 ; 29, 340 , 345 ; 32, 195 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 89, 381 , stRspr). - BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
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