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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,73
BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71 (https://dejure.org/1971,73)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1971 - 2 BvR 59/71 (https://dejure.org/1971,73)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1971 - 2 BvR 59/71 (https://dejure.org/1971,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen Gefangenen bei fehlender Gegenseitigkeitverbürgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldig erlittene Untersuchungshaft - Haftentschädigung an Ausländer - Verbürgung der Gegenseitigkeit - Entschädigung für Untersuchungshaft

  • hjil.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 409
  • NJW 1971, 1508
  • MDR 1971, 644
  • DVBl 1972, 357
  • DÖV 1971, 383
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 (52); 26, 302 (310)).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
    Dieses Grundrecht steht auch Ausländern zu, da es "allen Menschen" die Gleichbehandlung vor dem Gesetz garantiert (BVerfGE 23, 98 (104)).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Spekulationsgeschäfte

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 (52); 26, 302 (310)).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
    Es genügt vielmehr, daß sich ein sachgerechter Grund für die gesetzliche Differenzierung finden läßt (BVerfGE 4, 144 (155)).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit nachzuprüfen (BVerfGE 27, 111 (127 f.)).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Der allgemeine Gleichheitssatz garantiert "allen Menschen" die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und steht damit auch Ausländern zu (BVerfGE 30, 409 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03

    Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten …

    Nach dieser Vorschrift, die sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG vereinbar war (vgl. BVerfGE 30, 409 ;… Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1982 - 2 BvR 459/82 -, EuGRZ 1982, S. 508 ff.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 595/87 -, NVwZ 1991, S. 661 f.), stand nach ihrer bis zum 30. Juni 1992 anzuwendenden Fassung Angehörigen eines ausländischen Staates ein Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nur dann zu, wenn durch Gesetzgebung des ausländischen Staates oder durch Staatsvertrag die Gegenseitigkeit verbürgt war.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Das folgt indes nicht schon allein daraus, daß es den legitimen und traditionellen Aufgaben des Staates entspricht, den Schutz seiner Bürger auch außerhalb des eigenen Territoriums zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 30, 409 [412 f.];… 51, 1 [27] sowie abweichende Meinung, a.a.O., S. 31 [33]; 55, 349 [364]).
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