Rechtsprechung
| BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 8/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise Verfassungswidrigkeit des saarländischen Beamtengesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 31, 94
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 8/66
Ein Fall der unechten Rückwirkung kann deswegen, entgegen B II 2 der Begründung, nicht angenommen werden (vgl. BVerfGE 18, 159 (166 f.)).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Sie gelten auch im Bereich des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerfGE 31, 94 [99 f.]), wenn -- wie hier -- zugesicherte Nebenämter in der Wissenschaftsverwaltung entzogen werden; der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips, dessen Geltung nicht auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt ist. - BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05
Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für …
Im Folgenden prüft das Verwaltungsgericht jedoch nicht, ob die bisherige Regelung der Sonderzuwendung geeignet war, aus dem Vertrauen auf ihr Fortbestehen heraus Entscheidungen und Dispositionen herbeizuführen oder zu beeinflussen, die sich bei Änderung der Rechtslage als nachteilig erweisen (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 31, 94 ). - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Daß dabei Rechtspositionen ergriffen werden, die ihre Entstehungsgrundlage in der Vergangenheit hatten, führt nicht zur Annahme echter Rückwirkung (vgl. BVerfGE 48, 403, 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 31, 94, 99; 14, 288, 297 f).
- VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
Kein Beteiligungsrecht von Gewerkschaften und Berufsverbänden an Vorbereitung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 05.12.2016 - 3 ZB 15.2089
Unterhaltsbeitrag, Verwaltungsgerichte
Die Kürzung der Versorgungsbezüge bis zu 50 v. H. für Witwen, die bei der Eheschließung erheblich jünger waren als der verstorbene Beamte, entspreche alter beamtenrechtlicher Tradition (BVerfG, B. v. 4.5.1971 - 2 BvL 8/66 - juris). - BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 39.86
Beamtenversorgung - Adoption - Witwengeld - Kürzung
Die Kürzung der Versorgungsbezüge bis zu 50 v.H. für Witwen, die bei der Eheschließung erheblich jünger waren als der verstorbene Beamte, entspricht alter beamtenrechtlicher Tradition (BVerfGE 31, 94 [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 8/66]; BGHZ 16, 192 [BGH 31.01.1955 - III ZR 77/54]). - BVerwG, 29.06.1973 - VI C 35.70
Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des begünstigenden Gesetzes - …
Es liegt auch keiner der Sachverhalte vor, in denen das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage oder auf ein gesetzlich geregeltes Dauerverhältnis schutzwürdig ist (vgl. hierzu BVerfGE 30, 367 [387]; 31, 94 [99]; 32, 111 [123]). - BSG, 15.11.1984 - 3 RK 51/83
Norm des MuSchG - Verfassungsmäßigkeit
Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verlangt, schutzwürdiges Vertrauen in ein gesetzlich geregeltes Dauerrechtsverhältnis nicht zu enttäuschen (BVerfGE 31, 94, 99). - BSG, 24.11.1983 - 3 RK 41/82
Zulässigkeit der Begrenzung des Mutterschaftsgeldes für Mütter, die nicht der …
Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verlangt, schutzwürdiges Vertrauen in ein gesetzlich geregeltes Dauerrechtsverhältnis nicht zu enttäuschen (BVerfGE 31, 94, 99). - BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 57.77
Abwahl hauptamtlicher Bürgermeister - Abwählbarkeit
Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Einwirkung von Gesetzesänderungen auf bestehende beamtenrechtliche Sachverhalte (BVerfGE 8, 332; 22, 387 [BVerfG 29.11.1967 - 1 BvR 175/66]; 25, 142 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 31, 94 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 96/71]; 43, 242) [BVerfG 26.01.1977 - 1 BvL 7/76]stünde der Annahme nicht entgegen, daß Beamte allgemein damit rechnen müssen, daß das auf sie anzuwendende Dienstrecht an geänderte soziale Verhältnisse und politische Vorstellungen angepaßt werden kann, soweit die mit der Anpassung einhergehenden Rechtsänderungen sich im Rahmen zulässiger Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums halten. - OLG Jena, 02.11.1994 - 4 U 248/94
Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung eines Wohnhauses; Durchbrechung …
- BVerfG - 1 BvL 1/66 (anhängig)
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