Rechtsprechung
| BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 02.05.1973 - 32 OWi 205/73
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Papierfundstellen
- BVerfGE 35, 303
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
Tollwut
Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
Normenkontrolle III
Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
- BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58
Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 1/69
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Rn. 150 Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ). - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Rn. 35 1. Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ). - BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Rn. 54 Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist zulässig, wenn es für die vom vorlegenden Gericht im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift ankommt und das Gericht von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt ist (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).
- BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Verurteilung wegen …
Zudem kann die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 GG davon abhängen, dass das vorlegende Gericht darstellt, warum der Tatbestand einer Norm schuldhaft erfüllt ist, warum eine Sanktion überhaupt für geboten erachtet wird und weshalb eine Sanktion unterhalb des Rahmens angemessen ist (vgl. BVerfGE 35, 303 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
Rn. 29 Anhand des Vorlagebeschlusses läßt sich mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, daß das Oberverwaltungsgericht aufgrund von Erwägungen zum einfachen Recht, die nicht offenbar unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 48, 29 [35]; 210 [220 f.]; 367 [372]; 50, 108 [112]), bei Gültigkeit der vorgelegten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 37, 328 [334]). - BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
Rn. 29 Eine für verfassungswidrig gehaltene Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von ihrer Gültigkeit abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ; 58, 300 ; 79, 240 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel), die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Norm also zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 68, 311 ; 80, 59 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; 157, 223 ). - VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 9 S 331/00
Lernmittelfreiheit
Ob dem in dieser Allgemeinheit beizupflichten wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 35, 303 ;… Murswiek in Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band V, 1992, S. 243 ff. ).Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit und des Gleichgewichts des Ganzen von Staat und Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 35, 303 ) lässt sich deswegen nicht erkennen.
- BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG …
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr). - BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der …
Nach ständiger Rechtsprechung muss der Vorlagebeschluss im Hinblick auf den Zweck des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, aus sich heraus - also ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 37, 328 ; 69, 185 ; BVerfGK 3, 285 ). - BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ). - BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 17a Abs 3 S 1 JagdG NW (F: …
- BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Bremer Vollstreckungsgesetz
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Abschluß einer privaten Pflegeversicherung
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
- BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. …
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 4/85
Berichtigung und Vervollständigung der Richtervorlage bei aufkommenden Zweifeln …
- BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84
Anforderungen an eine Richtervorlage
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvL 11/96
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
- BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung bei …
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