Rechtsprechung
| BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- openjur.de
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- opinioiuris.de
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EheG § 4 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
Verfassungswidrigkeit des Eheverbots der Geschlechtsgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 20.06.1969 - 308 X 291/68
- LG Hamburg, 29.07.1969 - 1 T 233/69
- OLG Hamburg, 22.10.1969 - 2 W 120/69
- BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Papierfundstellen
- BVerfGE 36, 146
- NJW 1974, 545
- MDR 1974, 555
- FamRZ 1974, 122
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Rn. 51 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG als wesentlichen Bestandteil das Recht oder die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen (vgl. BVerfGE 31, 58 [67] - Spanier-Entscheidung -).Besonders kann diese nicht von vornherein nur in den Grenzen, die durch die Eheverbote des einfachen Rechts gezogen sind, ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 31, 58 [68 f.]).
Rn. 52 Dennoch läßt die Freiheit der Eheschließung - wie in BVerfGE 31, 58 [69 f.] weiter ausgeführt ist - gesetzliche Regeln über die sachlichen Voraussetzungen der Eheschließung nicht nur zu, sondern setzt sie geradezu voraus.
Rn. 56 3. Soweit das Eheverbot aus "uralten kultischen Vorstellungen", aus "rational nicht enthüllbaren Auffassungen" oder sonst aus metaphysischen Gründen oder bestimmten religiös-kirchlichen Regeln hergeleitet wird, ist von vornherein darauf hinzuweisen, daß dem Grundgesetz "das Bild der 'verweltlichten' bürgerlich-rechtlichen Ehe" zugrunde liegt (BVerfGE 31, 58 [83]; vgl. auch BVerfGE 10, 59 [85]; 12, 45 [54]).
Rn. 57 4. Allerdings ist nach der erwähnten Rechtsprechung die "Anknüpfung des Art. 6 Abs. 1 GG an vorgefundene, überkommene Lebensformen" zu beachten, wenn auch nur in Verbindung mit dem Freiheitscharakter des Grundrechts der Eheschließungsfreiheit (BVerfGE 31, 58 [69]).
Insoweit kann sich die Frage stellen, ob eine die Eheschließungsfreiheit beschränkende Regelung des einfachen Rechts schon dann mit dem Bild der heutigen Ehe vereinbar ist, wenn sie den überkommenen Lebensformen, besonders dem christlich-abendländischen Vorstellungsbild der Ehe entspricht, oder ob hinzukommen muß, daß das überkommene Vorstellungsbild auch von den in der Gegenwart herrschenden Auffassungen vom Wesen der säkularisierten Ehe getragen wird (vgl. BVerfGE 6, 55 [82]; 15, 328 [332]; 31, 58 [82 f.]), namentlich wenn sich insofern seit Erlaß der Regelung ein grundlegender Wandel vollzogen haben sollte.
Das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit und die das Wesen der Ehe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG kennzeichnende Eigenverantwortlichkeit lassen auch sonst nicht zu, daß der Staat fürsorglich Ehen verhindert, deren Bestand etwa wegen besonders großer Altersunterschiede, verschiedener Nationalität oder charakterlicher Mängel der Partner von vornherein als fraglich erscheint (BVerfGE 31, 58 [84]).
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
Höfeordnung
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Die zuständigen Verfassungsorgane sind jedoch gehalten, die Vorschrift nach Konsultation der 3 Mächte bis zum Ende der Legislaturperiode außer Wirksamkeit zu setzen (Ergänzung zu BVerfGE 15, 337 - Höfeordnung).Rn. 71 1. Die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Überleitungsvertrag ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 15, 337 [348 ff.] - Höfeordnung -).
Die Verwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 15, 337 [346 ff.]).
Rn. 76 Ob diese Frist nach den in BVerfGE 15, 337 [351 f.] aufgestellten Kriterien hier bereits abgelaufen ist, kann dahingestellt bleiben.
Unter Berücksichtigung der bereits eingeleiteten Reform des Eherechts ist diese Frist bis zum Herbst 1976, d. h. bis zum Ablauf der jetzigen Legislaturperiode des Bundestags, zu erstrecken (vgl. BVerfGE 15, 337 [351 f.]).
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Kindergeld des Stiefvaters
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Die Ordnungsvorstellung der auf natürlichen und rechtlichen Bindungen beruhenden Familie prägt auch die nur rechtlich entstandene Bindung innerhalb der Stieffamilie, die tatsächlich und von der Rechtsordnung anerkannt weitgehend die Funktion der natürlichen Familie erfüllt (vgl. BVerfGE 22, 163 [172 f.]).Dieses Ergebnis steht nicht im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 GG und widerspricht auch Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 22, 163 [173]).
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Insoweit kann sich die Frage stellen, ob eine die Eheschließungsfreiheit beschränkende Regelung des einfachen Rechts schon dann mit dem Bild der heutigen Ehe vereinbar ist, wenn sie den überkommenen Lebensformen, besonders dem christlich-abendländischen Vorstellungsbild der Ehe entspricht, oder ob hinzukommen muß, daß das überkommene Vorstellungsbild auch von den in der Gegenwart herrschenden Auffassungen vom Wesen der säkularisierten Ehe getragen wird (vgl. BVerfGE 6, 55 [82]; 15, 328 [332]; 31, 58 [82 f.]), namentlich wenn sich insofern seit Erlaß der Regelung ein grundlegender Wandel vollzogen haben sollte.Für dieses Eheverbot läßt sich keine ungebrochene Rechtstradition nachweisen; demgemäß handelt es sich nicht um eine "konsequent beibehaltene gesetzliche Regelung" im Sinne von BVerfGE 15, 328 [332].
- BVerwG, 27.05.1960 - VII C 227.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Rn. 14 In der Kontroverse darüber, ob auch vom Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft in dieser Weise Befreiung bewilligt werden könne, setzte sich in der Verwaltungspraxis sowie in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung durch, daß die in § 4 Abs. 3 EheG 1946 vorgesehene Befreiung vom Eheverbot der Schwägerschaft auch die Befreiung vom Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft umfasse oder für dieses entsprechend anwendbar sei (vgl. § 3 der Ausführungsverordnung des Zentraljustizamts für die Britische Zone und die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen in den Ländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz; BVerwGE 10, 340 [342];… Dölle, Familienrecht, Bd. I [1964], S. 110 f., und Dietz in Staudinger, BGB, 10./11. Aufl., Bd. IV, Teil 1, Lieferung 2 [1968], § 4 EheG Anm. 67, jeweils m. weit. Nachw.).Die wenigen einschlägigen Gerichtsentscheidungen betreffen mit Ausnahme des angefochtenen Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg (…FamRZ 1970, S. 27) sämtlich Fälle in denen das Eheverbot wegen Geschlechtsgemeinschaft mit dem wegen Schwägerschaft zusammentraf (vgl. BVerwGE 10, 340 = FamRZ 1960, S. 435 mit Anm. Bosch;… OLG Hamm, FamRZ 1963, S. 248;… AG Ingolstadt, DAVorm. 1968, S. 274;… LG Karlsruhe, DAVorm. 1973, S. 50).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Rn. 45 Schließlich betreffe das Eheverbot unmittelbar den privaten Bereich der Betroffenen und enge im Widerspruch zu den in BVerfGE 6, 32 [41] ausgesprochenen Grundsätzen die Intimsphäre in unerträglicher Weise ein. - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Damit würden die dem Richter gezogenen Grenzen überschritten (vgl. BVerfGE 34, 269 [280] - immaterielle Schäden -). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft, wie sie der allgemeinen Auffassung entspricht und der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 24, 119 [149 f.]; 25, 167 [196]), wird entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch sexuelle Beziehungen "über Kreuz" ins Wanken gerät. - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Insoweit kann sich die Frage stellen, ob eine die Eheschließungsfreiheit beschränkende Regelung des einfachen Rechts schon dann mit dem Bild der heutigen Ehe vereinbar ist, wenn sie den überkommenen Lebensformen, besonders dem christlich-abendländischen Vorstellungsbild der Ehe entspricht, oder ob hinzukommen muß, daß das überkommene Vorstellungsbild auch von den in der Gegenwart herrschenden Auffassungen vom Wesen der säkularisierten Ehe getragen wird (vgl. BVerfGE 6, 55 [82]; 15, 328 [332]; 31, 58 [82 f.]), namentlich wenn sich insofern seit Erlaß der Regelung ein grundlegender Wandel vollzogen haben sollte. - BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Rn. 56 3. Soweit das Eheverbot aus "uralten kultischen Vorstellungen", aus "rational nicht enthüllbaren Auffassungen" oder sonst aus metaphysischen Gründen oder bestimmten religiös-kirchlichen Regeln hergeleitet wird, ist von vornherein darauf hinzuweisen, daß dem Grundgesetz "das Bild der 'verweltlichten' bürgerlich-rechtlichen Ehe" zugrunde liegt (BVerfGE 31, 58 [83]; vgl. auch BVerfGE 10, 59 [85]; 12, 45 [54]). - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
- BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim …
- BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
Devisenbewirtschaftungsgesetze
- BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54
D-Markbilanzgesetz
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Rn. 43 Die dem besonderen Schutz des Art. 6 GG unterliegende Familie wird durch Strukturprinzipien bestimmt, die sich aus der Anknüpfung der Verfassungsnorm an vorgefundene, überkommene Lebensformen und andere Wertentscheidungen der Verfassung ergeben (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 36, 146 ).Die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft, wie sie der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG zugrunde liegt, wird entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
Rn. 93 Das Bundesverfassungsgericht hat in einer frühen Entscheidung aus dem Jahr 1973 festgestellt, dass die Verhinderung sexueller Beziehungen im Familienverband außerhalb der ehelichen Sexualbeziehung ihren guten Sinn habe, weil die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft entscheidend gestört werde, wenn das verfassungsrechtliche Ordnungsgefüge durch sexuelle Beziehungen "über Kreuz" ins Wanken gerate (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
- BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71
Solange I
Dieser Entscheidung folgen aber aus der Zeit nach Inkrafttreten des Pariser Vertragswerks die Entscheidungen, in denen Besatzungsrecht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft und den zuständigen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben wird, nach entsprechender Konsultation der Drei Mächte den Inhalt des Gesetzes mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen (BVerfGE 15, 337 und Entscheidung vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 - betreffend Ehegesetz [BVerfGE 36, 146]). - BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
Rn. 111 bb) Art. 6 Abs. 1 GG garantiert die Freiheit, die Ehe mit einer selbst gewählten Person einzugehen (vgl. BVerfGE 29, 166 ; 31, 58 ; 36, 146 ).Diese Freiheit bildet einen elementaren Bestandteil der durch die Grundrechte gewährleisteten freien persönlichen Existenz des Menschen (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
Die Verwirklichung der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bedarf daher einer allgemeinen familienrechtlichen Regelung, die die als Ehe verfassungsrechtlich geschützte Lebensgemeinschaft rechtlich definiert und abgrenzt (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 36, 146 ; 81, 1 ).
Rn. 113 Solche Regelungen müssen die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Strukturprinzipien beachten, die sich aus der Anknüpfung des Art. 6 Abs. 1 GG an vorgefundene, überkommene Lebensformen in Verbindung mit dem Freiheitscharakter des verbürgten Grundrechts und anderen Verfassungsnormen ergeben (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 36, 146 ; 62, 323 ; siehe auch BVerfGE 81, 1 ).
Dabei kann der Inhalt der Institutsgarantie nicht schlicht aus dem vorhandenen Fachrecht erschlossen werden; vielmehr müssen die einzelnen Regelungen des bürgerlichen Rechts an Art. 6 Abs. 1 GG als vorrangiger, die Grundprinzipien selbst enthaltender Leitnorm gemessen werden (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 36, 146 ).
Allerdings können selbst insoweit zu strenge oder zu geringe Sach- oder Formvoraussetzungen für die Eheschließung mit der Freiheit der Eheschließung oder anderen sich aus der Verfassung selbst ergebenden Strukturprinzipien der Ehe unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 36, 146 ).
Dem Wunsch zweier ehefähiger Personen, miteinander die Ehe einzugehen, darf der Gesetzgeber nur dann Grenzen setzen, wenn dafür Sachgründe bestehen, die sich aus Wesen und Gestalt der den heutigen Auffassungen entsprechenden Ehe ergeben und die ihrerseits aus den das Institut der Ehe im Sinne der Verfassung bestimmenden Strukturprinzipien erwachsen (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
Dazu ist er berechtigt, weil er Sachgründe hat, die sich aus dem Wesen und der Gestalt der den heutigen Auffassungen entsprechenden Ehe ergeben (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Ein solches Ehehindernis würde die Freiheitsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG nicht unzulässig einschränken, weil es seinen sachlichen Grund gerade im Wesen und in der Gestalt der Ehe fände (vgl. BVerfGE 36, 146 ).Der Gesetzgeber hat dabei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, Form und Inhalt der Ehe zu bestimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 36, 146 ; 81, 1 ).
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Transsexuelle I
Rational nicht zu begründende Auffassungen können dem Abschluß einer Ehe aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerfGE 36, 146 [163]). - BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Die Verfassungsbeschwerden sind zwar zurückzuweisen, haben aber in der Sache zur Klärung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen (vgl. BVerfGE 36, 146 ). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Opferentschädigungsgesetz
Der Begriff der Ehe kann nicht in dem Sinne erweiternd ausgelegt werden, dass er auch nichteheliche Lebensgemeinschaften erfasst (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 36, 146 ).Auch unmittelbar vor einer beabsichtigten Eheschließung greift der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe nicht; gewährleistet ist in diesem Zeitraum nur die Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
- BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
"Erbunfähigkeit" im Hause Preußen
6 Abs. 1 GG schützt auch die freie Wahl des Ehepartners (BVerfGE 31, 58, 67 = NJW 1971, 1509; BVerfGE 36, 142, 162 = NJW 1974, 545). - KG, 20.06.1986 - 1 W 1933/86 Nur wenn wichtige Gründe der Eingehung der Ehe entgegenstehen, darf die Befreiung versagt werden (vgl. die Nachweise bei BVerfG FamRZ 1974, 122).
Mit Recht ist ferner ganz überwiegend anerkannt, daß als wichtige Gründe nur solche Versagungsgründe in Betracht kommen, die mit Sinn und Zweck des Eheverbotes in inneren Zusammenhang stehen, nicht jedoch andere Gründe, weil andernfalls auf dem Umweg über das Eheverbot gesetzlich nicht vorgesehene Ehehindernisse geschaffen würden (vgl. BVerfG FamRZ 1974, 122 mwN; ferner Luke, NJW 1962, 2177, 2179;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 10 III 3;… Müller-Gindullis in MünchKomm, BGB § 4 EheG Rdn. 12).
Da das Eheverbot wegen Schwägerschaft dem Schutz des Instituts der Ehe dient, dem Grundgesetz aber das Bild der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe zugrunde liegt, können ausschließlich in religiösen Vorstellungen wurzelnde Gründe das hier behandelte Eheverbot nicht rechtfertigen, bedarf es vielmehr der Rechtfertigung durch sachliche, verstandesmäßig faßbare Gründe (vgl. zu dem früheren Eheverbot wegen Geschlechtsgemeinschaft BVerfG FamRZ 1974, 122, 126 f).
Solche Gründe lassen sich für das Eheverbot wegen Schwägerschaft darin finden, daß sexuelle Beziehungen in dem Familienverband unter Einbeziehung der Stief- und Schwiegerkinder und -eltern verhindert werden sollen, um das Ordnungsgefüge der Familie vor Störungen zu bewahren, wie sie typischerweise auftreten, wenn solche Beziehungen zu nahen, jedoch auf anderer Generationsstufe stehenden Angehörigen des (bisherigen) Partners angeknüpft werden (vgl. auch dazu BVerfG FamRZ 1974, 122, 126 f).
Mit diesem Grund des Eheverbotes lassen sich persönliche Eigenschaften und Auffassungen der Beteiligten, ihr Altersunterschied und auch die Bestandsaussichten der beabsichtigten Ehe ebenso wenig in inneren Zusammenhang bringen, wie dies bei dem früheren Eheverbot wegen Geschlechtsgemeinschaft der Fall war (vgl. BVerfG FamRZ 1974, 122, 123); sie kommen deshalb als Versagungsgründe nicht in Betracht.
Eine auf schematische Kriterien abstellende und von den sonstigen Umständen des Einzelfalles ganz absehende Entscheidung würde dem Schutze der Familie nicht gerecht, den § 4 EheG im Auge hat, hinderte danach doch das bloße Vorhandensein eines Kindes aus der früheren Ehe die Legalisierung der neuen Beziehung, und benachteiligte damit die aus dieser hervorgegangenen Kinder, denen das Aufwachsen in einer - neu - geordneten, legalen Familiengemeinschaft verwehrt würde (vgl. dazu wiederum BVerfG FamRZ 1974, 122, 128).
- VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde
Dies entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, weil die hiesige Beschwerdeführerin - anders als jene in der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1973 (BVerfGE 36, 146/173 f.) - nicht in der verfassungsrechtlichen Hauptfrage obsiegt hat, sondern unterlegen ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2016 - 13 A 1859/14
Zuständigkeit des Mitgliedstaates für das Asylverfahren hinsichtlich systemischer …
- BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 987/10
Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz …
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von …
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollantrags betreffend die Eheschließung …
- OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82
Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der …
- BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85
Devisenrecht - DDR - Erbgang - Sperrkonto in West-Berlin - Berliner Verordnung - …
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin …
- BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13
Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ …
- BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 60.85
Inhaltsbestimmung von Eigentum - Verfügung über ein Sperrkonto zur Begleichung …
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Opferentschädigung für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
- VGH Bayern, 10.07.2014 - 9 CS 14.998
Liegt nach Wortlaut und Sinn des Grundbucheintrags und des darin in Bezug …
- LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 AL 217/19
- BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
Verletzung spezifischen Verfassungsrechts - Willkürverbot - …
- BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95
Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen …
- BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit
- VG Aachen, 11.11.2024 - 8 L 783/24
- SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch …
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97
Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ; …
- OLG Hamm, 18.03.2008 - 5 Ws 86/08
Führungsaufsicht; Ergänzung; ergänzender Beschluß; Beischlaf zwischen Verwandten; …
- BVerfG, 10.08.2015 - 2 BvR 1390/12
Anordnung der Auslagenerstattung zu einem Drittel (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz …
- BayObLG, 12.03.1993 - 3Z BR 2/93
Keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern
- AG Würzburg, 12.11.1992 - UR III 45
Verfassungsmäßigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen; Definition der Ehe; Bedeutung …
- OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04
Wohnung der Eltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichtfamiliäre …
- BVerwG, 27.10.1978 - I C 47.74
Erteilung einer devisenrechtlichen Genehmigung für die Zahlung eines Geldbetrages …
- OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
- BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …
- VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei beidseitigen Abstandsflächenverstößen und …
- LG Frankfurt/Main, 22.03.1993 - 9 T 17/93
Aktion Standesamt
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2024 - L 9 AS 492/24
Antrag einer bulgarischen Staatsbürgerin auf Bewilligung von Leistungen zur …
- OVG Niedersachsen, 26.08.2004 - 1 LB 298/03
Pflicht des Bauherrn zur Einhaltung von festgeschriebenen Abständen zu …
- LG München I, 29.11.1993 - 16 T 9392/93
- VG München, 17.02.2012 - M 8 SN 12.543
Nachbarklage gegen Kinderkrippe; ausnahmsweise Zulässigkeit der Art der Nutzung; …
- VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1516/07
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung
- VG Würzburg, 11.04.2014 - W 5 S 14.301
Nachbarrechtsbehelf; dezentrale Asylbewerberunterkunft; Sonderbau; Brandschutz; …
- BVerwG, 30.05.1983 - 1 B 75.83
Erfordernis der Formulierung einer grundsätzlichen Rechtsfrage bei der Revision …
- BVerfG - 1 BvR 709/69 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 686/69 (anhängig)
- BVerwG, 11.06.1979 - 7 B 135.78
Unwirksamkeit einer dem Gesetzesvorbehalt nicht genügenden Studienordnung und …
- BVerfG - 1 BvR 542/69 (anhängig)
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 4.75
Revisibles Besatzungsrecht - Unbedingtes Verbot mit Ausnahmevorbehalt - Erteilung …
- BVerwG, 07.12.1983 - 1 A 79.83
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 09.03.1982 - 3 UF 233/81
Prozesskostenvorschuss für "persönliche Angelegenheit"
- VG Freiburg, 09.12.1997 - A 10 K 11939/97
Antrag auf vorläufige Abschiebung in den sicheren Drittstaat Frankreich; …
- VG München, 06.07.2009 - M 8 K 08.5723
Keine nachbarschützende Wirkung einer vorderen Baulinie; Zulassung einer …
- KG, 22.01.1982 - 1 VA 8/81
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 11 N 25.08
Ehegattennachzug: Visumsbegehren einer türkischen Ehefrau bei beabsichtigter …
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