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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,22
BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73 (https://dejure.org/1975,22)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.1975 - 1 BvR 344/73 (https://dejure.org/1975,22)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 1975 - 1 BvR 344/73 (https://dejure.org/1975,22)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zuteilung frei gebliebener Studienplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Unzureichende Kapazitätsauslastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 20.06.1975)

    Ein Schelm, der nicht klagte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 39, 258
  • NJW 1975, 1504
  • DVBl 1975, 618
  • DÖV 1975, 567
 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin - …

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Rn. 16 Zwar stehe die Auffassung des Berufungsgerichts, daß sich der Klageantrag auf Zulassung zum Sommersemester 1971 durch Ablauf dieses Semesters erledigt habe und daß es für die Entscheidung auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung ankomme, in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Juni 1973, BVerwGE 42, 296).

    Demgegenüber hält das Bundesverwaltungsgericht den Rang des klagenden Bewerbers generell für ausschlaggebend und demgemäß die Prüfung für erforderlich, ob diesem Bewerber ein Ausbildungsplatz zugestanden haben würde, wenn der vom Gericht ermittelte Kapazitätsrest von Anfang an in das Zulassungsverfahren einbezogen worden wäre (Urteil vom 22. Juni 1973, BVerwGE 42, 296;… ebenso das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - Nachweise bei Barbey, JZ 1971, S. 473 [484 Anm. 79] - und das OVG Berlin, JR 1972, S. 38 [40 f.]).

    Rn. 34 Die zuletzt genannte Auffassung ist im Schrifttum durchweg auf Kritik gestoßen (…Haas, DVBl. 1974, S. 22 ff.; Czermak, NJW 1973, S. 1783 ff.;… Naujoks, DÖV 1974, S. 65 ff.;… J. Schmitt, NJW 1974, S. 773 [777]).

    Es kann - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat (BVerwGE 42, 296) - insbesondere nicht der Zulassungsstelle durch ein Bescheidungsurteil aufgeben, die als frei ermittelten Plätze an Besserberechtigte, am Prozeß nicht Beteiligte zu vergeben.

    Denn das genannte weitere zwischen den Fachgerichten strittige Problem ist nach Erlaß des Berufungsurteils vom Bundesverwaltungsgericht in der bereits erwähnten Entscheidung vom 22. Juni 1973 (BVerwGE 42, 296) in dem Sinne geklärt worden, daß sich eine Verpflichtungsklage, mit der die Studienzulassung aufgrund einer für ein bestimmtes Semester eingereichten Bewerbung begehrt wird, nicht mit dem Ablauf dieses Semesters erledige und daß bei der Entscheidung über eine solche Klage auf die Sach- und Rechtslage im Bewerbungssemester abzustellen sei.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Klagen auf Zuteilung von Studienplätzen, die in einem Studienfach mit Zulassungsbeschränkung infolge unzureichender Kapazitätsausnutzung frei geblieben sind, dürfen nicht schon wegen der ungünstigen Rangziffer des klagenden Bewerbers abgewiesen werden (Ergänzung zu BVerfGE 33, 303 - numerus clausus).

    Rn. 21 c) Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat seinen Bericht für das Haushaltsjahr 1971 vom 30. Oktober 1973 übersandt, der sich u.a. mit der Frage befaßt, ob die Ausnutzung der Hochschulen den Anforderungen des Numerus-clausus-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 303) entspricht.

    Rn. 26 1. Im Numerus-clausus-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger nur dann verfassungsmäßig sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (BVerfGE 33, 303 [338 ff.]).

    Rn. 36 a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Numerus-clausus-Urteil ausgeführt, daß Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsgebot jedem hochschulreifen Bewerber an sich ein Recht auf Zulassung zum Studium seiner Wahl gewährleistet (BVerfGE 33, 303 [329 ff.]), daß sich absolute Zulassungsbeschränkungen am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegen (…a.a.O. [333]) und daß im Falle von Zulassungsbeschränkungen eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" vorzunehmen ist (…a.a.O. [345]).

    Gerade in einem solchen Fall darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß jedes Auswahlverfahren eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter unter Anwendung problematischer Kriterien (vgl. dazu BVerfGE 33, 303 [349 ff.]; 37, 104 [114 ff.]) so wie eine situationsbedingte Notmaßnahme zur "Verwaltung eines Mangels" (…so zutreffend Haas, a.a.O., S. 23 f.) darstellt.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Liegen einer Kapazitätsfestsetzung verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelungen und Beurteilungskriterien zugrunde, dann bedeutet deren Anwendung im Einzelfall die Feststellung und Würdigung eines konkreten Sachverhalts, die den zuständigen Fachgerichten obliegt und die einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]).

    Rn. 44 Diese weitere Begründung beruht weitgehend auf der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nur begrenzt zugänglich ist (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe anfangs selbst den richtigen Standpunkt vertreten, daß die volle Ausnutzung der Kapazitäten den Vorrang vor dem Auswahlmodus habe (BayVBl. 1970, S. 66).

    Ebenso wie das erstinstanzliche Verwaltungsgericht hat ursprünglich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVBl. 1970, S. 66 [69]) in Übereinstimmung mit der ständigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…DVBl. 1969, S. 935 [938];… ähnlich Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, DVBl. 1970, S. 324 [328]) die Plätze den klagenden Bewerbern ohne Rücksicht auf deren Rang zugesprochen; der Rang ist nach dieser Auffassung nur dann zu berücksichtigen, wenn die Zahl der klagenden Bewerber die Zahl der ungenutzten Plätze übersteigt (…vgl. VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1970, S. 933 [934]).

  • BVerwG, 12.07.1973 - VII B 71.72
    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Studenten Gerhard K... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Auer und Dr. Eckhard Klapp, München 40, Ohmstraße 6 - gegen a) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 1972 - 86 VII 72 -, b) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1973 - VII B 71.72 -.

    1. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 1972 - 86 VII 72 - und der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1973 - VII B 71.72 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Berücksichtigt dieser dabei aber, daß Zulassungsvoraussetzungen für einen Beruf, insbesondere Anforderungen an die vorangehende berufliche Ausbildung, nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen dürfen (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 13, 97 [117 f.]; 19, 330 [336 ff.]; 28, 364 [374]), dann werden - wie immer auch die Hochschulbefähigung geändert werden mag - angesichts einer begrenzten Zahl von Studienplätzen die genannten Grundsätze auch weiterhin nicht gegenstandslos werden.
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Berücksichtigt dieser dabei aber, daß Zulassungsvoraussetzungen für einen Beruf, insbesondere Anforderungen an die vorangehende berufliche Ausbildung, nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen dürfen (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 13, 97 [117 f.]; 19, 330 [336 ff.]; 28, 364 [374]), dann werden - wie immer auch die Hochschulbefähigung geändert werden mag - angesichts einer begrenzten Zahl von Studienplätzen die genannten Grundsätze auch weiterhin nicht gegenstandslos werden.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Berücksichtigt dieser dabei aber, daß Zulassungsvoraussetzungen für einen Beruf, insbesondere Anforderungen an die vorangehende berufliche Ausbildung, nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen dürfen (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 13, 97 [117 f.]; 19, 330 [336 ff.]; 28, 364 [374]), dann werden - wie immer auch die Hochschulbefähigung geändert werden mag - angesichts einer begrenzten Zahl von Studienplätzen die genannten Grundsätze auch weiterhin nicht gegenstandslos werden.
  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Gerade in einem solchen Fall darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß jedes Auswahlverfahren eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter unter Anwendung problematischer Kriterien (vgl. dazu BVerfGE 33, 303 [349 ff.]; 37, 104 [114 ff.]) so wie eine situationsbedingte Notmaßnahme zur "Verwaltung eines Mangels" (…so zutreffend Haas, a.a.O., S. 23 f.) darstellt.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73
    Nach Angaben der Bundesregierung (im Verfahren 1 BvR 344/74) erreichte die Zahl der Neuzulassungen erst 1973 wieder den Stand des Jahres 1962.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1969 - IV 756/69
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Rückerstattungsverfahren

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Es genügt, wenn der Beschwerdeführer, der durch eine verfassungswidrige Rechtsanwendung in einer Gerichtsentscheidung betroffen ist, mit deren Aufhebung die Chance erhält, daß eine erneute verfassungsgemäße Sachprüfung zu einem für ihn günstigeren Ergebnis führt (vgl BVerfGE 35, 324 (334) mw Nachw; BVerfGE 39, 258 (264f, 274)).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Der Umstand, daß die Höchstzahlen vielfach zu niedrig angesetzt wurden, führte im Frühjahr 1975 zu zwei ergänzenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfGE 39, 258 und 276).

    Demgemäß verstärkte sich die Kritik auch von Rechnungshöfen daran, daß die schon vorhandenen Kapazitäten trotz erheblicher personeller und sachlicher Erweiterungen nach wie vor nicht erschöpfend genutzt würden; während beispielsweise die Zahl der Studierenden an Universitäten von 1960 bis 1974 um 139% angestiegen war, hatte im gleichen Zeitraum das wissenschaftliche Personal von 15.300 auf 62.000, also um 305% zugenommen (Professoren und Dozenten von 4.300 auf 20.000), so daß sich die Relation von Studenten pro Wissenschaftler von 13, 7 auf 7, 9 verbesserte (…vgl. Datendokumentation des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 25. Mai 1976, S. 33 und 35; zu den Verhältnissen im Bereich der Medizin vgl. BVerfGE 39, 258 [266f]).

    Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Auswahlregelungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerfGE 33, 303 ff.; 37, 104 ff.; 39, 258 ff. und 276 ff.; 43, 34 ff.) folgende Grundsätze entwickelt:.

    Er beruht - wie das Bundesverfassungsgericht schon bei anderer Gelegenheit hervorgehoben hat (BVerfGE 39, 258 [270]) - ebenso wie die daraus abgeleiteten weiteren Grundsätze auf der hohen Bedeutung freier Berufsentscheidungen für eine eigenverantwortliche Lebensführung in einem freiheitlichen Gemeinwesen und kann in seiner normativen Geltung nicht von dem geringeren oder höheren Grad der Realisierungsmöglichkeiten abhängen.

    Unter Anwendung der zuvor genannten Beurteilungsmaßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige Auswahlverfahren zwar gebilligt, aber von Anfang an betont, daß die Würdigung von den derzeitigen Gegebenheiten und dem Stand der jeweiligen Erfahrung abhänge (vgl. BVerfGE 33, 308 [338, 343f]; 37, 104 [114]; 39, 258 [266]).

    Doch wurde mit zunehmender Deutlichkeit auf die damit verbundenen Bedenken hingewiesen und demgemäß die Anwendung der derzeitigen Auswahlkriterien als "problematisch" gewertet (BVerfGE 33, 303 [349]; 37, 104 [114]; 39, 258 [271]).

    Dagegen besteht im vorliegenden Zusammenhang Anlaß, erneut mit Nachdruck hervorzuheben, daß absolute Zulassungsbeschränkungen und die damit verbundene Auswahl zwischen Bewerbern nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Kapazitäten statthaft sind (BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]; 43, 34 ff.).

    In der mündlichen Verhandlung wurde ferner wie schon in einigen schriftsätzlichen Stellungnahmen dargelegt, daß es angesichts der beträchtlichen finanziellen und personellen Investitionen der vergangenen Jahre - im Bereich der Medizin halbierte sich beispielsweise seit 1960 die Zahl der Studenten pro wissenschaftlicher Lehrkraft (vgl. ferner die Angaben BVerfGE 39, 258 [266f]) - und im Hinblick auf die durch die probeweise Anwendung der Kapazitätsverordnung erwiesenen erheblichen Unterschiede in der Auslastung der Hochschulen durchaus möglich sei, die Zulassungszahlen gerade in den harten Numerus-clausus-Fächern spürbar anzuheben.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15

    Formlose Nachmeldung von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin an Stiftung …

    Die Art und Weise der Kapazitätsermittlung und die Auswahl der Bewerber gehören zum Kern des Zulassungswesens (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 76 u. 83; BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 27;… BVerfGE 85, 36 - Juris Rn. 66).

    Allerdings sollen Kapazitätsfestsetzungen möglichst aufgrund objektivierter, nachvollziehbarer Kriterien und durch Rechtsnormen nach vorherigem kritischem Zusammenwirken zwischen Hochschule und staatlichen Behörden erfolgen (vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 27 f.).

    Sie sind an die für sie geltenden normativen Vorgaben gebunden (vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 33 u. 41;… BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65; ausdrücklich auch: BVerwG…, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 15 = BVerwGE 139, 210; folgend: OVG Hamburg…, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9;… so auch noch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 24/87 -, DVBl. 1988, S. 406).

    Die effektive gerichtliche Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen darf nicht durch eine Vergabe von im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ermittelten zusätzlichen Studienplätzen vereitelt werden, bei der gerade die Studienbewerber nicht berücksichtigt werden, welche die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der festgesetzten Zulassungszahlen begehrt haben, auch wenn sie aufgrund ihres Rangs im regulären Verfahren nicht zum Zug gekommen wären (vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 35 ff.;… BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65 und 69).

    Der Vorrang der rechtsschutzsuchenden Bewerber bei der Verteilung von Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl folgt aus der bundesrechtlichen Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Individualrechtsschutz (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 31 bis 40, insbesondere Rn. 38 f.; BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 31 bis 43).

  • VG München, 07.11.2018 - M 3 E Y 17.10407

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang Psychologie

    Der Senat sehe sich hier nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert, denn das Gericht sei in einer anderen Situation als die Zulassungsbehörde, die an die normativen Höchstzahlbegrenzungen gebunden und mit den Anträgen sämtlicher Bewerber befasst sei, hierzu habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Entscheidung des BVerfG vom 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - Rn 41 Bezug genommen; das Gericht dürfe berücksichtigten, dass bei hochschulreifen Bewerbern eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" vorzunehmen sei und die Verhältnisse der Studienbewerber, die einen Anspruch auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität mit Erfolg gerichtlich geltend machten, im Wesentlichen gleich seien und sich von denen der Studienbewerber unterschieden, die sich nur dem regulären Vergabeverfahren unterziehen würden.

    Auch insoweit habe sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Entscheidung des BVerfG vom 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - Rn 37 bezogen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stützt sich bei seiner Feststellung, dass (auch) die Vergabe von Studienplätzen nach dem Leistungsprinzip nicht zu beanstanden sei, zum einen auf die fehlende Regelung der Vergabe außerkapazitärer Studienplätze nach bayerischem Landesrecht, zum anderen auf die Ausführungen des BVerfG im B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 39, wonach jedes Auswahlverfahren eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter unter Anwendung problematischer Kriterien darstelle.

    Zum richtigen Verständnis der Entscheidung des BVerfG vom 9.4.1975 (a.a.O.) ist zu berücksichtigen, dass es in dieser Entscheidung um die Zulassung zum Studium im Sommersemester 1971 gegangen war, also zu einem Zeitpunkt vor Abschluss des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972.

    Die Betonung der - sich aus der Qualifikation ergebenden - Rangziffer als wesentliches Merkmal der Zulassung zum Studium in der Entscheidung des BVerfG vom 9.4.1975 - a.a.O. - bestätigt die vom erkennenden Gericht in seiner aktuellen Rechtsprechung vertretene Verteilung etwa aufgedeckter Studienplätze nach der Qualifikation der diesen Studienplatz beanspruchenden Studienbewerber.

    Rn. 32 Dem Beschluss des BVerfG vom 9.4.1975 - a.a.O. - kann das Gericht nicht die vom Bevollmächtigten - insoweit wohl den Gründen der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgend - referierte Aussage entnehmen, es handele sich bei denjenigen Studienbewerbern, die gerichtlichen Rechtsschutz beantragen, um "prinzipiell Gleichberechtigte mit im Wesentlichen gleichen Verhältnissen", die sich daher von den Verhältnissen der Studienbewerber unterscheiden würden, die sich nur dem regulären Vergabeverfahren unterziehen, sodass sich das Gericht, da es in einer anderen Situation sei als die Zulassungsbehörde, bei der Vergabe etwa aufgedeckter Studienplätze nicht an den Vergabekriterien des regulären Verfahrens orientieren müsste oder etwa gar nicht an den regulären Vergabekriterien orientieren dürfte.

    Rn. 33 Vielmehr bezieht sich die Aussage des BVerfG im Beschluss vom 9.4.1975 - a.a.O. - Rn. 37, dass die Auswahl "zwischen prinzipiell Gleichberechtigen" vorzunehmen sei, gerade nicht auf die vom Gericht vorzunehmende Auswahl unter den klagenden Studienbewerbern, sondern nur auf die grundsätzliche Rechtfertigung von Zulassungsbeschränkungen, obwohl alle hochschulreifen Bewerber einen Anspruch aus Art. 12 Abs. 1 GG geltend machen könnten; das BVerfG stellt unter Bezugnahme auf sein Numerus-clausus-Urteil fest, dass Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsgebot jedem hochschulreifen Bewerber an sich ein Recht auf Zulassung zum Studium seiner Wahl gewährleistet und dass im Fall von Zulassungsbeschränkungen eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" vorzunehmen sei.

    Das Gericht steht somit vor der Alternative, einen freien Studienplatz dem klagenden Bewerber zuzusprechen, auch wenn er nach seiner Rangstelle diesen Studienplatz im regulären Vergabeverfahren nicht hätte erhalten können, oder aber, den Studienplatz ungenutzt zu lassen; (nur) in dieser Situation verliert die Rangziffer, die für das behördliche Auswahlverfahren zugeschnitten ist, jedenfalls dann ihren Sinn, wenn weniger Kläger als freie Plätze vorhanden sind; nach der Rechtsprechung des BVerfG gebührt in einer solchen Lage dem Teilhaberecht aus Art. 12 Abs. 1 GG der Vorrang "vor den aus der Not des Mangels entstandenen Verteilungsmaßstäben" (BVerfG v. 9.4.1975 - a.a.O. - Rn. 42).

    Rn. 36 Dass im gerichtlichen Verfahren im Gegensatz zum regulären Vergabeverfahren alle Bewerber ungeachtet ihrer Qualifikation "Gleichberechtigte" wären, mit der Folge, dass ihnen durch das Losverfahren dieselbe Chance auf Zulassung eingeräumt werden müsste, lässt sich daher der Entscheidung des BVerfG vom 9.4.1975 - a.a.O. - gerade nicht entnehmen.

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …

    Die Hochschulen des Landes dürfen zwar im Regelungsbereich der Zulassungszahlenverordnungen (vgl. etwa die Verordnung des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Studiengänge im Vergabeverfahren der ZVS im Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010 vom 24. Juni 2009, GBl BW S. 307) aus eigener Kompetenz keine dort nicht ausgewiesenen Studienplätze vergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 und - 1 BvR 344/74 u.a. - BVerfGE 39, 276 ; VGH Mannheim, Urteil vom 13. Oktober 1987 - NC 9 S 247/87 u.a. - DVBl 1988, 406).

    Es verlangt auch hier - und zwar grundsätzlich mit Vorrang vor der Einhaltung von Kriterien der Bewerberauswahl - dass alle freien Studienplätze an die prinzipiell gleichberechtigten Bewerber vergeben werden und nicht ungenutzt bleiben (BVerfG, Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - a.a.O. S. 258 und - 1 BvR 344/74 u.a. - a.a.O. S. 276 , Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291 ).

    Dieser Vorrang der Beteiligten eines Kapazitätsprozesses folgt aus der bundesrechtlichen Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Individualrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - a.a.O. S. 258 und - 1 BvR 344/74 u.a. - a.a.O. S. 276 ).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …

    Dies wäre mit dem aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleiteten Gebot eines effektiven Rechtsschutzes schwerlich zu vereinbaren (vgl. zu einer ähnlichen Problematik: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - in NJW 1975, 1504).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Zulassungszahlen Medizinstudium

    Maßstab für die verfassungsrechtliche Überprüfung ist der in ständiger Rechtsprechung aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitete Grundsatz, daß absolute Zulassungsbeschränkungen nur dann verfassungsmäßig sind, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts - Funktionsfähigkeit der Universitäten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium - und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265 ff.]; 43, 34 [45]; 43, 291 [325 ff.]).

    Für eine solche Zurückhaltung des Gesetzgebers spricht vor allem die Natur des Kapazitätsermittlungsrechts als eines Notrechts zur Verwaltung eines Mangels (vgl. BVerfGE 39, 258 [271]).

    Zwar steht der Ablauf dieser Semester einer nachträglichen Überprüfung nicht entgegen, da über Zulassungsanträge nach ständiger Rechtsprechung nach den Bedingungen des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist (BVerwGE 42, 296; BVerfGE 39, 258 [274 f.]).

    Rn. 64 Die erheblichen Investitionen im Bereich der medizinischen Ausbildung (vgl. dazu BVerfGE 39, 258 [266 f.]; 43, 291 [326 f.];… Neunter Rahmenplan für den Hochschulbau 1980 bis 1983, S. 12 f.) sowie die ständige Verbesserung des Kapazitätsermittlungsrechts und ferner die strenge verwaltungsgerichtliche Uberprüfungspraxis haben zu einer beträchtlichen Steigerung der Zulassungszahlen für Mediziner geführt.

    Während diese nach einem anfänglichen Höchststand im Jahre 1962 zunächst stark gesunken waren und erst 1973 wieder den früheren Stand erreicht hatten (vgl. BVerfGE 39, 258 [266]), sind sie in der Folgezeit, insbesondere auch in den letzten Jahren, erheblich gestiegen.

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 64.76

    Verkündung eines Gesetzes ohne die Unterschriften der ausfertigenden …

    Auch aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen ergibt sich, daß der Verwaltungsgerichtshof das Klagebegehren zu Recht nach der Sach- und Rechtslage des Sommer Semesters 1976, d.h. des Semesters, zu dem sich die Kläger bei der beklagten Universität um Zulassung außerhalb der festgelegten Höchstzahl erfolglos beworben haben, beurteilt und dem Ablauf dieses Semesters keinen Einfluß auf die erhobene Verpflichtungsklage gibt (vgl. BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [274 ff.] im Anschluß an BVerwGE 42, 296 [299 f.]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht - wie der Verwaltungsgerichtshof in dem bereits erwähnten Urteil vom 23. August 1977 zutreffend bemerkt - ersichtlich von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Kapazitätsermittlung durch Rechtsverordnung aus (vgl. bereits BVerfGE 33, 303 [341 f.], insbesondere BVerfGE 40, 352 [356] und 43, 34 [46], ferner auch BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [265]).

    Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]) jedenfalls für solche Kapazitätsermittlungsvorschriften nicht mehr zweifelhaft sein, die die notwendigen Nachteile normativer Kapazitätsbestimmung durch die Anordnung einer Überprüfung des Berechnungsergebnisses anhand besonderer Einflußfaktoren (vgl. den Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung) zulassen.

    Die Kapazität läßt sich nicht mit dem Metermaß oder durch Augenschein oder sonstwie rein faktisch feststellen; auch die historische Entwicklung, insbesondere die Entwicklung der Stellenzahlen für wissenschaftliches Personal und die baulichen Entwicklungen sowie die Entwicklung der Zahl der Neuzulassungen - das Bundesverfasungsgericht hat auf die entsprechenden Zahlen wiederholt hingewiesen (vgl. BVerfGE 33, 303 [306]; 39, 258 [266 f.]; 43, 291 [327]) -, ist für sich allein nicht ausreichend zur Kapazitätsbemessung.

    Denn aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip folgt ein Recht eines jeden hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl unter möglichster Berücksichtigung der gewählten Ausbildungsstätte (vgl. BVerfGE 33, 303 [329 ff.]; 37, 104 [113]; 39, 258 [269 f.] und 276 [293]; 43, 34 [45] und 291 [313 f.]).

    Dabei hat der erkennende Senat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde zu legen, die sich mit den Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen und insbesondere mit der Kapazitätsermittlung befaßt (vgl. BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]; 40, 352 [354]; 43, 291 [314 und 325 f.]).

    In diesem Sinne versteht der Senat auch die Numerus-clausus-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen es heißt (vgl. BVerfGE 33, 303 [344]; 39, 258 [266]), daß die Gerichte zu prüfen haben, ob eine konkrete Zulassungsbeschränkung auf ausreichenden, dem jeweiligen Stand der Erfahrungen entsprechenden Ermittlungen und Prüfungen beruht (vgl. hierzu auch BVerfGE 43, 291 [321], wo das Bundesverfassungsgericht für das Auswahlsystem sagt, daß dem Gesetzgeber bei komplexen, in der Entwicklung begriffenen Sachverhalten eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen gebühre und daß Mängel einer Regelung erst dann Anlaß zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen geben, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserung trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechtere Lösung unterlasse).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 7.77

    Herabsetzung einer berechneten Zulassungshöchstzahl

    Auch aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen ergibt sich, daß der Verwaltungsgerichtshof das Klagebegehren zu Recht nach der Sach- und Rechtslage des Sommersemesters 1976, d.h. des Semesters, zu dem sich der Kläger bei der beklagten Universität um Zulassung außerhalb der festgelegten Höchstzahl erfolglos beworben hat, beurteilt und dem Ablauf dieses Semesters keinen Einfluß auf die erhobene Verpflichtungsklage gibt (vgl. BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [274 ff.] im Anschluß an BVerwGE 42, 296 [299 f.]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht - wie der Verwaltungsgerichtshof in dem bereits erwähnten Urteil vom 23. August 1977 zutreffend bemerkt - ersichtlich von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Kapazitätsermittlung durch Rechtsverordnung aus (vgl. bereits BVerfGE 33, 303 [341 f.], insbesondere BVerfGE 40, 352 [356] und 43, 34 [46], ferner auch BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [265]).

    Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]) jedenfalls für solche Kapazitätsermittlungsvorschriften nicht mehr zweifelhaft sein, die die notwendigen Nachteile normativer Kapazitätsbestimmung durch die Anordnung einer Überprüfung des Berechnungsergebnisses anhand besonderer Einflußfaktoren (vgl. den Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung) zulassen.

    Die Kapazität läßt sich nicht mit dem Metermaß oder durch Augenschein oder sonstwie rein faktisch feststellen; auch die historische Entwicklung, insbesondere die Entwicklung der Stellenzahlen für wissenschaftliches Personal und die baulichen Entwicklungen sowie die Entwicklung der Zahl der Neuzulassungen - das Bundesverfassungsgericht hat auf die entsprechenden Zahlen wiederholt hingewiesen (vgl. BVerfGE 33, 303 [306]; 39, 258 [266 f.]; 43, 291 [327]) -, ist für sich allein nicht ausreichend zur Kapazitätsbemessung.

    Denn aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip folgt ein Recht eines jeden hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl unter möglichster Berücksichtigung der gewählten Ausbildungsstätte (vgl. BVerfGE 33, 303 [329 ff.]; 37, 104 [113]; 39, 258 [269 f.] und 276 [293]; 43, 34 [45] und 291 [313 f.]).

    Dabei hat der erkennende Senat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundes verfassungsgerichts zugrundezulegen, die sich mit den Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen und insbesondere mit der Kapazitätsermittlung befaßt (vgl. BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]; 40, 352 [354]; 43, 291 [314 und 325 f.]; vgl. dazu euch Art. 9 Abs. 2 Satz 1 des Staatsvertrags und heute § 29 Abs. 2 Satz 1 HGR).

    In diesem Sinne versteht der Senat such die Numerus-clausus-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen es heißt (vgl. BVerfGE 33, 303 [344]; 39, 258 [266]), daß die Gerichte zu prüfen haben, ob eine konkrete Zulassungsbeschränkung auf ausreichenden, dem Jeweiligen Stand der Erfahrungen entsprechenden Ermittlungen und Prüfungen beruht (vgl. hierzu auch BVerfGE 43, 291 [321], wo das Bundesverfassungsgericht für das Auswahlsystem sagt, daß dem Gesetzgeber bei komplexen, in der Entwicklung begriffenen Sachverhalten eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen gebühre und daß Mängel einer Regelung erst dann Anlaß zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen geben, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserung trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechtere Lösung unterlasse).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.77

    Zulassungsanspruch im Studiengang Medizin trotz Zulassung im Fach erster …

    Auch aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen ergibt sich, daß der Verwaltungsgerichtshof das Klagebegehren zu Recht nach der Sach- und Rechtslage des Sommersemesters 1976, d.h. des Semesters, zu dem sich die Klägerin bei der beklagten Universität um Zulassung außerhalb der festgelegten Höchstzahl erfolglos beworben hat, beurteilt und dem Ablauf dieses Semester keinen Einfluß auf die erhobene Verpflichtungsklage gibt (vgl. BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [274 ff.] im Anschluß an BVerwGE 42, 296 [299 f.]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht - wie der Verwaltungsgerichtshof in dem bereits erwähnten Urteil vom 23. August 1977 zutreffend bemerkt - ersichtlich von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Kapazitätsermittlung durch Rechtsverordnung aus (vgl. bereits BVerfGE 33, 303 [341 f.], insbesondere BVerfGE 40, 352 [356] und 43, 34 [46], ferner auch BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [265]).

    Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]) jedenfalls für solche Kapazitätsermittlungsvorschriften nicht mehr zweifelhaft sein, die die notwendigen Nachteile normativer Kapazitätsbestimmung durch die Anordnung einer Überprüfung des Berechnungsergebnisses anhand besonderer Einflußfaktoren (vgl. den Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung) zulassen.

    Die Kapazität läßt sich nicht mit dem Metermaß oder durch Augenschein oder sonstwie rein faktisch feststellen; auch die historische Entwicklung, insbesondere die Entwicklung der Stellenzahlen für wissenschaftliches Personal und die baulichen Entwicklungen sowie die Entwicklung der Zahl der Neuzulassungen - das Bundesverfassungsgericht hat auf die entsprechenden Zahlen wiederholt hingewiesen (vgl. BVerfGE 33, 303 [306]; 39, 258 [266 f.]; 43, 291 [327]) -, ist für sich allein nicht ausreichend zur Kapazitätsbemessung.

    Denn aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip folgt ein Recht eines jeden hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl unter möglichster Berücksichtigung der gewählten Ausbildungsstätte (vgl. BVerfGE 33, 303 [329 ff.]; 37, 104 [113]; 39, 258 [269 f.] und 276 [293]; 43, 34 [45] und 291 [313 f.]).

    Dabei hat der erkennende Senat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde zulegen, die sich mit den Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen und insbesondere mit der Kapazitätsermittlung befaßt (vgl. BVerfGE 33, 303 [338 ff.]; 39, 258 [265]; 40, 352 [354]; 43, 291 [314 und 325 f.]; vgl. dazu auch Art. 9 Abs. 2 Satz 1 des Staatsvertrags und heute § 29 Abs. 2 Satz 1 HRG).

    In diesem Sinne versteht der Senat auch die Numerus-clausus-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen es heißt (vgl. BVerfGE 33, 303 [344]; 39, 258 [266]), daß die Gerichte zu prüfen haben, ob eine konkrete Zulassungsbeschränkung auf ausreichenden, dem jeweiligen Stand der Erfahrungen entsprechenden Ermittlungen und Prüfungen beruht (vgl. hierzu auch BVerfGE 43, 291 [321], wo das Bundesverfassungsgericht für das Auswahlsystem sagt, daß dem Gesetzgeber bei komplexen, in der Entwicklung begriffenen Sachverhalten eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen gebühre und daß Mängel einer Regelung erst dann Anlaß zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen geben, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserung trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechtere Lösung unterlasse).

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09

    Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität - …

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der …

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur …

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

  • BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …

  • VG Sigmaringen, 01.06.2006 - NC 6 K 117/06

    Studienplatzvergabe: Umwidmung von außerkapazitären Studienplätzen in …

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines …

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 7 CE 13.10032

    Anspruch auf Zulassung zum Studium

  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10048

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat - …

  • BVerfG, 06.11.1975 - 1 BvR 358/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vergabe von Studienplätzen

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10062

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines …

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 9 S 1840/05

    Studienplatzvergabe; Altabiturient; Ausschlussfrist

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10051

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10050

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete …

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/79

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …

  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 81/08

    Verletzung des Grundrechts eines Studienbewerbers auf freie Wahl der …

  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren; …

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11

    Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden …

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …

  • LAG Nürnberg, 06.12.2005 - 7 Sa 192/05

    Einstellung - Auswahlverfahren - Konkurrentenklage - Darlegungs- und Beweislast

  • VG München, 06.05.2020 - M 3 E Y 19.10152

    Anspruch auf Studienplatz bei freier Kapazität

  • VG München, 19.09.2017 - M 3 K 15.759

    Außerkapazitäre Zulassung zum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 40/12

    Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage …

  • BVerwG, 21.04.1980 - 7 C 104.77

    Lehrangebot; Lehrnachfrage; Berechnung zur Kapazitätsermittelung

  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 28/13

    Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 91.77

    Vergabe von Studienplätzen - Ermittlung der Aufnahmekapazität - Verteilung der …

  • BVerwG, 21.04.1980 - 7 C 105.77

    Lehrangebot; Lehrnachfrage; Berechnung der Kapazitätsermittlung

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im …

  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 12.13

    Vereinbarkeit der Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin u.a. …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 5 NC 118.12

    Charité - Universitätsmedizin Berlin; Zahnmedizin; Sommersemester 2012; …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter; …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13

    Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11

    Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11

  • OVG Saarland, 16.11.2009 - 2 B 469/09

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität, Bewerbungsfrist und …

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12

    Vorlage Normenkontrolle Studienplatz Vergabe Hochschulzulassung Abitur Wartezeit …

  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes …

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 60/92

    Voraussetzungen für die Verlegung des Amtssitzes eines Notars

  • BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75

    Quereinstieg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 18/09

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2014 - 13 B 200/14

    Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der Zuweisung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2009 - NC 9 S 1329/09

    Studienplatzvergabe anhand eines "Zulassungsnähequotienten" der Abiturnote

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

  • OVG Saarland, 23.11.2009 - 2 B 469/09

    Vorläufige Zulassung zum Studium im ersten klinischen Semester der Humanmedizin …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07

    Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • BVerwG, 22.10.1976 - 7 B 127.75
  • VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02

    Vorläufige Zulassung außerhalb festgesetzter Kapazität; Zurückverweisung im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09

    Anhörungsrüge - Verpflichtung des Gerichts zur ausdrücklichen Bescheidung jedes …

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 E 21.352

    Keine vorgezogene Corona-Impfung für an Diabetes mellitus Erkrankten

  • VGH Hessen, 18.01.2001 - 8 GM 3131/00

    Vergabeverfahren, Nachrücken, Kapazitätserschöfpung, Hochschulzugang

  • OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 308/16

    Humanmedizin; Regellehrverpflichtung; Dienstleistungsexport; Vorlesungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 6 B 10261/09

    Anfangsbestand als Ausgangspunkt der Schwundberechnung; Schwundberechnung nach …

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3695/11

    Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 19 A 2437/08

    Verpflichtung zur Zulassung zu einer beruflichen Betätigung im Falle der …

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester …

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 11.13

    Antrag auf Zulassung zum Studiengang der Tiermedizin ohne Wartezeit

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3659/11

    Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - 13 C 165/08

    Ordnungsgemäße Eingliederung eines Bewerbers in den Studienbetrieb und …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - NC 9 S 124/11

    Streitwertfestsetzung bei Gerichtsverfahren betreffend die Zulassung zum Studium …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer …

  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Anspruch auf außerkapazitären Studienplatz; Zugang zum Hochschulstudium; absolute …

  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum …

  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10075

    Außerkapazitäre und innerkapazitäre Voraussetzungen zur Ermittlung von …

  • VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08

    Aufnahmekapazität: Humanmedizin; Haushaltsgesetz, Zulassungszahl; …

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 2 E 20.10122

    Berechnung der Studienplätze in der Zahnmedizin insbes. Berechnung des …

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 2 E 20.10171

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin für das WS 2020/2021

  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10149

    Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie

  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10141

    Erfolgreicher Eilantrag auf Zulassung zum 1. Fachsemester des Studiengangs …

  • VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01

    Akteneinsicht im Streit um Zulassung zum Studium - …

  • VG München, 23.06.2017 - M 3 E L 16.10045

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Frankfurt/Main, 09.03.2006 - 3 FZ 3091/05

    Im Studiengang ZAHNMEDIZIN an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2003 - 6 D 11965/02

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, …

  • SG Hamburg, 28.09.2021 - S 3 KA 294/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2019 - 3 M 144/19

    Festsetzung der Zulassungszahl für den Studiengang Humanmedizin über der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 13 B 1246/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2011 - 13 C 58/11

    Anspruch auf Zulassung zum Studium an einer bestimmten Hochschule bei nicht mehr …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1649/10

    Anknüpfung an den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für die Ausgestaltung …

  • VG Bremen, 12.12.2007 - 6 V 2284/07

    Zulassung zum Bachelor-Studiengang Psychologie der Universität Bremen zum …

  • VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5043/96

    Einstellung eines Rechtsreferendars: zum Anspruch auf Zulassung zum juristischen …

  • VG Potsdam, 23.04.2015 - 9 L 916/14

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Bachelor

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2009 - 1 M 182/09

    Hochschulrecht; Zulassung zum Studium: Recht auf Zulassung auf einen …

  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1999 - 6 B 759/99

    Lehramt; Einstellung in den Vorbereitungsdienst

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 40.88

    Bildung von Lehreinheiten mit mehreren zugeordneten Studiengängen - …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 41.88

    Bildung von Lehreinheiten mit mehreren zugeordneten Studiengängen - Verstoß gegen …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 27.88

    Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage zur Ermittlung der Zahl der …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 34.88

    Antrag auf Zulassung zum Hochschulstudium für Medizin - Bildung von Lehreinheiten …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 33.88

    Antrag auf Zulassung zu einem Hochschulplatz für Medizin - Bildung von …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 20.88

    Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage zur Ermittlung der Zahl der …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 21.88

    Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage zur Ermittlung der Zahl der …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.88

    Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage zur Ermittlung der Zahl der …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 29.88

    Vereinbarkeit der Bildung einer die Studiengänge Medizin und Biochemie …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 24.88

    Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage zur Ermittlung der Zahl der …

  • VG Karlsruhe, 13.09.1979 - VI 253/77

    Feststellung der Aufnahme einer Klinik in einen Krankenhausbedarfsplan; Subjektiv …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2019 - 3 M 145/19

    Festsetzung der Zulassungszahl für den Studiengang Humanmedizin über der …

  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 7 CE 13.10110

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Auswahlverfahren der LMU; …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 39.88

    Antrag auf Zulassung zum Hochschulstudium für Medizin - Bildung von Lehreinheiten …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 36.88

    Antrag auf Zulassung zum Hochschulstudium für Medizin - Bildung von Lehreinheiten …

  • VG München, 23.06.2017 - M 3 E L 16.10105

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 23.88

    Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage zur Ermittlung der Zahl der …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 32.88

    Vereinbarkeit der Bildung einer die Studiengänge Medizin und Biochemie …

  • VG Göttingen, 26.05.2004 - 8 C 714/04

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin außerhalb der durch die …

  • BVerwG, 28.06.1978 - 7 B 126.78

    Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Vergleichbarkeit von …

  • OVG Hamburg, 16.03.1992 - Bf III 12/92

    Zulassung zum Psychologiestudium

  • BVerwG, 03.08.1981 - 7 C 16.78

    Zulassung zum Medizinstudium - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …

  • VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08

    Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer Gesamtschule

  • VG Hannover, 12.05.2004 - 6 C 1864/04

    Anordnungsgrund; Anspruch auf Wechsel; außerkapazitäre Hochschulzulassung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1985 - 9 S 946/85

    Zulassung zur Hebammenausbildung - Ausbildungskapazität

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 7 L 2864/93
  • BVerwG, 28.11.1975 - 7 B 146.75

    Begrenzung der Zahl von zuzulassenden Studienbewerbern - Fassungsvermögen von …

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