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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,9
BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54 (https://dejure.org/1954,9)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1954 - 2 BvK 2/54 (https://dejure.org/1954,9)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1954 - 2 BvK 2/54 (https://dejure.org/1954,9)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    5%-Sperrklausel I

  • openjur.de

    5% Sperrklausel

  • opinioiuris.de

    5%-Sperrklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Landeswahlrechts Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 31
  • NJW 1954, 1601
  • MDR 1954, 717
  • MDR 1954, 718
  • MDR 1954, 728
  • DVBl 1955, 65
  • DÖV 1955, 62
 
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Wird zitiert von ... (152)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
    Durch Urteil vom 5. April 1952 - 2 BvH 1/52 - (BVerfGE 1, 208 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht daraufhin die Unvereinbarkeit des § 3 Abs. 1 des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz) in der Fassung vom 22. Oktober 1951 (GVBl. S. 180) mit Art. 3 Abs. 1 der Landessatzung für Schleswig-Holstein festgestellt.
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
    Er sah sich allerdings zunächst daran gehindert, den politischen Parteien weiterhin diese Befugnis zuzugestehen, weil der Erste Senat seit dem Urteil vom 5. April 1952 in mehreren Fällen den politischen Parteien zur Verfolgung derartiger Rechte den Weg der Verfassungsbeschwerde eröffnet hatte (vgl. Urteil vom 1.8. 1953 - 1 BvR 281/53 - BVerfGE 3, 19 ff. und Urteil vom 3.6. 1954 - 1 BvR 183/54).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
    Er sah sich allerdings zunächst daran gehindert, den politischen Parteien weiterhin diese Befugnis zuzugestehen, weil der Erste Senat seit dem Urteil vom 5. April 1952 in mehreren Fällen den politischen Parteien zur Verfolgung derartiger Rechte den Weg der Verfassungsbeschwerde eröffnet hatte (vgl. Urteil vom 1.8. 1953 - 1 BvR 281/53 - BVerfGE 3, 19 ff. und Urteil vom 3.6. 1954 - 1 BvR 183/54).
  • BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23

    Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …

    Insoweit können Parteien gegen Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, die die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens betreffen, Organklage erheben (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 6, 99 ; 13, 1 ; 82, 322 ; 131, 316 ; stRspr).

    Welches Wahlergebnis die Bedeutsamkeit einer Partei in dem Sinne ausmacht, dass sie im Parlament vertreten sein soll, legt allein der Gesetzgeber fest (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 51, 222 ; 95, 408 ).

    Kann ein Belang Beeinträchtigungen der Wahlgleichheit rechtfertigen, folgt daraus jedoch nicht, dass der Gesetzgeber zu seiner Beachtung verpflichtet wäre (vgl. BVerfGE 4, 31 ).

    Daraufhin stellte das Bundesverfassungsgericht aber klar, dass sich die Begriffsbestimmung, was eine Splitterpartei sei, nur aus dem konkret zu überprüfenden Wahlgesetz ergeben könne und damit im Ermessen des Gesetzgebers liege (vgl. BVerfGE 4, 31 ).

    Der Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 4, 31 ).

    Rn. 225 aa) Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments ist ein Rechtfertigungsgrund für Sperrklauseln (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 6, 84 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 146, 327 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Februar 2024 - 2 BvE 6/23 u.a. -, Rn. 118), der als verfassungsrechtlicher Belang von höchstem Rang der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien die Waage halten kann (vgl. BVerfGE 95, 335 ; 146, 327 m.w.N.;… Urteil des Zweiten Senats vom 29. November 2023 - 2 BvF 1/21 -, Rn. 184).

    Ihr durch die gesetzgeberische Ausgestaltung gegebener Zweck (vgl. BVerfGE 4, 31 ) bestand jedenfalls nicht allein darin, Parteien mit regionalen Schwerpunkten zu bevorzugen.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Jene hat gegenüber dem Postulat der Wahlgleichheit Bestand, weil sie der Gefahr einer die Bildung arbeitsfähiger Parlamente und Regierungen erschwerenden Parteienzersplitterung entgegenwirken will (vgl. BVerfGE 4, 31 [40]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Diese Rechtskraftwirkung bezieht sich nur auf die Entscheidungsformel, nicht auf die in den Gründen enthaltenen Urteilselemente, wenn auch die Entscheidungsgründe zur Ermittlung des Sinnes der Urteilsformel herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]; 5, 34 [37]).

    Rn. 113 Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kommt gleich denen anderer Gerichte Rechtskraftwirkung zu (BVerfGE 4, 31 [38]).

    Rn. 114 Die Rechtskraft des Urteils vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51), die das Bundesverfassungsgericht beachten muß (BVerfGE 4, 31 [38]), steht also - wie auch der Bundestag nicht verkennt - unter keinem Aspekt der Zulässigkeit des Antrages entgegen.

    Rn. 115 Die von der Rechtskraft zu unterscheidende Bindungswirkung des Urteils vom 24. Juni 1958 gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG ist die Frage der Zulässigkeit des Antrages unberührt; sie besteht nicht für das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 4, 31 [38]).

    Damit würde eine Entwicklung gefördert, der die vom Bundesverfassungsgericht anerkannte 5 v.H.-Klausel entgegengewirkt hat (BVerfGE 1, 208 [248, 256]; 4, 31 [40]; 4, 142 [143]; 4, 375 [380]; 5, 77 [83]; 6, 84 [92 ff.]; 14, 121 [135]).

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