Rechtsprechung
| BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Baader-Meinhof
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 231a
Verfassungsmäßigkeit der Fortsetzung der Hauptverhandlung bei Ausschließung des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hauptverhandlung - Abwesenheit des Angeklagten - Verhandlungsfähigkeit - Ordnungsgemäße Durchführung - Vereinbarkeit mit dem GG
Besprechungen u.ä.
- socialhistoryportal.org
, S. 127 (Entscheidungsbesprechung)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
Baader-Meinhof
BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden
BGH, 13.07.1973 - AK 28/73Ulrike Meinhof / Gerichtsverfahren
Ulrike Meinhof / Gerichtsverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 41, 246
- NJW 1976, 413
- MDR 1976, 377
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
Damit entspricht sie einem Gebot des Rechtsstaatsprinzips, das die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verlangt (BVerfGE 39, 156 [163] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74
Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden …
Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. des Herrn Andreas Baader, der Frau Gudrun Ensslin, 3. der Frau Ulrike Meinhof, 4. des Herrn Jan-Carl Raspe, z.Z. Stuttgart-Stammheim, Asperger Straße 60 - Justizvollzugsanstalt - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Armin Golzem, Rupert v. Plottnitz, Helmut Riedel, Bernd Koch, Frankfurt/Main, Hochstraße 52 - gegen den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1975 - 1 StE 1/74 - StB 60-63/75.
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ). - BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Italienisches Abwesenheitsverfahren
Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 [249]; 46, 202 [210]; 54, 100 [116]). - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren muss zudem der Beschleunigungsgrundsatz berücksichtigt werden, der zwar in erster Linie den Interessen des Beschuldigten dient, aber auch eng mit dem rechtsstaatlichen Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verknüpft ist (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ).Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
Der verfassungsrechtlichen Pflicht, sich die notwendige Zeit für die gebotene umfassende Prüfung eines Durchsuchungsantrags zu nehmen, sich Kenntnis von der Sache und das nötige Fachwissen zu verschaffen sowie zugleich das Verfassungsgebot wirksamer Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 133, 1 ; 133, 168 ; stRspr) zu beachten, kann der Richter nur bei einer funktionsadäquaten Ausstattung der Justiz, einer entsprechenden Geschäftsverteilung, der Möglichkeit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie vollständiger Information seitens der Strafverfolgungsbehörden über den Sachstand Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 103, 142 ). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auch dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Es hat daran solche Beschränkungen Verfahrensbeteiligter gemessen, die von den speziellen Gewährleistungen nicht erfaßt werden (BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 39, 238 [243]; 40, 95 [99]; 41, 246 [249]; 46, 202 [210]). - BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Dies umfasst zunächst das Recht, in der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen (BVerfGE 41, 246 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht deshalb die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 33, 367 [383]; 38, 105 [115 f.]; 38, 312 [321]; 39, 156 [163]; 41, 246 [250]). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115f); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250); 44, 353 (374); 46, 214 (222)).Diese Regelung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 41, 246 (249)), kann nach der Rechtsprechung z.B. auch in Fällen eingreifen, in denen sich der Beschuldigte bewußt in einen psychischen Ausnahmezustand mit dem Ziel, seine Verhandlungsunfähigkeit herbeizuführen, hineingesteigert hat (OLG Hamm, NJW 1977, S 1739).
- BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
Strafrechtliche Verurteilung in der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des …
Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst auch das Recht des Angeklagten, in der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ).Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 38, 105 ; 38, 312 ; 39, 156 ; 41, 246 ).
- BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00
Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung
- BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit …
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Verstrickung in ein Unrechtssystem
- BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten …
- BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde
- BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 1838/22
Auslieferung an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung nach einem …
- BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
- BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04
Auslieferung nach Italien
- KG, 05.04.2020 - 3 Ws (B) 64/20
Standardisierte Messung ohne Rohmessdatenspeicherung: Verstoß gegen Grundsatz des …
- KG, 02.10.2019 - 3 Ws (B) 296/19
Verwertbarkeit des Geschwindigkeits-Messergebnisses bei fehlender Speicherung der …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein …
- BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren
- OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im …
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75
Sicherungsverwahrung
- OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten)
- OLG Köln, 06.03.2001 - Ausl 186/00
Auslieferung; Schweiz; Abwesenheitsurteil; fingierte Zustellung
- OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen …
- AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
Voraussetzungen für ein Absehen von der persönlichen Anhörung eines Ehepartners …
- OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
- OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01
Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01
Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil
- OLG Köln, 18.03.2003 - Ausl 253/02
- OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
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