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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,362
BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73 (https://dejure.org/1976,362)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1976 - 2 BvL 2/73 (https://dejure.org/1976,362)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1976 - 2 BvL 2/73 (https://dejure.org/1976,362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Listenführung bei Heimarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimarbeitergesetz - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Vorschrift über Listenführung - Strafe

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 314
  • DB 1976, 727
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Bei einer Blankettstrafnorm, welche die Beschreibung des Straftatbestandes durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz ersetzt, muß die ausfüllende Norm dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit genügen (BVerfGE 14, 245 [252]).

    Sonst würden die Gesetze zu starr und kasuistisch und könnten dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (BVerfGE 14, 245 [251]).

    Die Voraussetzungen, an die eine Strafe oder ein Bußgeld geknüpft werden, müssen um so präziser bestimmt sein, je schwerer die angedrohte Sanktion ist (BVerfGE 14, 245 [251]; 26, 41 [43]).

  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann allerdings nicht völlig darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die nicht eindeutig allgemein umschrieben werden können und die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 11, 234 [237]; 26, 41 [42]).

    Die Voraussetzungen, an die eine Strafe oder ein Bußgeld geknüpft werden, müssen um so präziser bestimmt sein, je schwerer die angedrohte Sanktion ist (BVerfGE 14, 245 [251]; 26, 41 [43]).

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann allerdings nicht völlig darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die nicht eindeutig allgemein umschrieben werden können und die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 11, 234 [237]; 26, 41 [42]).

    Ohne die Verwendung auslegungsfähiger "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]; 32, 346 [364]; 37, 201 [208]).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Daher sind die Tatbestandsmerkmale so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 25, 269 [285); 26, 41 [42]).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Das gilt ebenso für Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfGE 38, 348 [371 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Privilegierter Ehrenschutz

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Ohne die Verwendung auslegungsfähiger "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]; 32, 346 [364]; 37, 201 [208]).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Ohne die Verwendung auslegungsfähiger "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]; 32, 346 [364]; 37, 201 [208]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Ohne die Verwendung auslegungsfähiger "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]; 32, 346 [364]; 37, 201 [208]).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
    Ohne die Verwendung auslegungsfähiger "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]; 32, 346 [364]; 37, 201 [208]).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
  • Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10

    Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt

    Die Vorschrift soll zum einen sicherstellen, dass die Normadressaten vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (stRspr. vgl. BVerfGE 41, 314, 319; 45, 346, 351; 47, 109, 120; 64, 389, 393 f.; 75, 329, 341), zum anderen soll sie gewährleisten, dass der Gesetzgeber die ihm zustehenden Entscheidungszuständigkeiten über strafbares Verhalten wahrnimmt (vgl. BVerfGE 75, 329, 341; 105, 135, 153, 160;… Nolte a.a.O. Rdnr. 140 m. w. N.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Die Tatbestandsmerkmale sind so konkret zu umreißen und genau zu bestimmen, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 14, 245 [251]; 25, 269 [285]; 41, 314 [319]; 50, 142 [164f]).
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