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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,493
BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75 (https://dejure.org/1977,493)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.1977 - 1 BvL 4/75 (https://dejure.org/1977,493)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 1977 - 1 BvL 4/75 (https://dejure.org/1977,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April 1960

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 83
  • NJW 1977, 2029
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    "Die Vereinbarung im deutsch-niederländischen Finanzvertrag vom 8. April 1960 und im Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 gehören zum Komplex der Kriegs- und Kriegsfolgelasten; sie können nicht nach Art. 14 Abs. 3 GG beurteilt werden (im Anschluß an BVerfGE 41, 126 - Reparationsschäden -).«.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seit dieser Entscheidung Gelegenheit gehabt, aus dem Komplex der Kriegsschäden und Kriegsfolgeschäden vor allem die für Reparationsschäden getroffenen Regelungen verfassungsrechtlich zu überprüfen (BVerfGE 41, 126 ; 41, 193).

    Die Bereinigung dieser nach den Umständen der Zeit und der Größe der Aufgabe einmaligen Situation kann, wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausführlich dargelegt hat (BVerfGE 41, 126 (150ff)), nicht an Art. 14 Abs. 3 GG gemessen werden.

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten nach der Vorlage ergangenen Beschluß (BVerfGE 41, 126 (152f)) darauf hingewiesen, daß die aus der Ausnahmesituation des Staatsbankrotts entwickelten Grundsätze nicht nur für die eigentlichen Reichsverbindlichkeiten maßgeblich seien; vielmehr gälten sie sinngemäß auch für die Abwicklung des ganzen Bereichs der Kriegsschäden und Kriegsfolgeschäden.

    c) Da die in Art. 16 iVm Art. 10 Abs. 1 FinV und Art. 1 des Zusatzabkommens getroffenen Regelungen dem großen Komplex der Kriegslasten und Kriegsfolgelasten zuzurechnen sind, kann nach den vom Bundesverfassungsgericht insbesondere in BVerfGE 41, 126 (152ff) entwickelten Grundsätzen die Frage, ob der Bundesgesetzgeber insoweit den Verträgen zustimmen durfte, nicht nach Art. 14 Abs. 3 GG beurteilt werden.

  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat die erste Vorlage für unzulässig erklärt (BVerfGE 29, 348 ).

    Der Bundesminister der Finanzen verweist im übrigen auf seine ausführlichen Stellungnahmen innerhalb des ersten Vorlageverfahrens (BVerfGE 29, 348 (355ff)).

    Schon aus diesem Grund könne der mit der Zustimmung zu diesem Abkommen bewirkte Rechtsvorgang keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG darstellen (vgl BVerfGE 29, 348 (363ff)).

    Bei Vorgängen, die zu dem Bereich der Abwicklung von Kriegsfolgen gehörten, bestehe besonderer Anlaß zu der Erwägung, ob Art. 14 Abs. 3 GG als Prüfungsmaßstab in Betracht komme (BVerfGE 29, 348 (360)).

    Dieser Vorgang ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die erste Vorlage des Bundesgerichtshofs im einzelnen dargestellt worden (vgl BVerfGE 29, 348 (365ff)); hierauf wird verwiesen.

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    a) Das vorlegende Gericht will die ihm im Zeitpunkt der Vorlage bekannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesamtkomplex der Kriegsfolgen (vgl insbesondere BVerfGE 15, 126 (143f); 23, 153 (166)) auf den hier zu erörternden Sachverhalt nicht anwenden; bei den früheren Entscheidungen habe es sich um Ansprüche gegen das Deutsche Reich gehandelt, für welche die besondere Vorschrift des Art. 134 Abs. 4 GG maßgeblich sei.

    Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betrafen entweder Probleme, die sich aus der Verschuldung des Reichs ergeben (vgl BVerfGE 15, 126 ; 23, 153) Z oder den Ausgleich von Besatzungsschäden (vgl BVerfGE 27, 253).

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    Hierüber zu entscheiden, war grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers (vgl BVerfGE 27, 253 (285)).

    Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betrafen entweder Probleme, die sich aus der Verschuldung des Reichs ergeben (vgl BVerfGE 15, 126 ; 23, 153) Z oder den Ausgleich von Besatzungsschäden (vgl BVerfGE 27, 253).

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    a) Das vorlegende Gericht will die ihm im Zeitpunkt der Vorlage bekannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesamtkomplex der Kriegsfolgen (vgl insbesondere BVerfGE 15, 126 (143f); 23, 153 (166)) auf den hier zu erörternden Sachverhalt nicht anwenden; bei den früheren Entscheidungen habe es sich um Ansprüche gegen das Deutsche Reich gehandelt, für welche die besondere Vorschrift des Art. 134 Abs. 4 GG maßgeblich sei.

    Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betrafen entweder Probleme, die sich aus der Verschuldung des Reichs ergeben (vgl BVerfGE 15, 126 ; 23, 153) Z oder den Ausgleich von Besatzungsschäden (vgl BVerfGE 27, 253).

  • BGH, 21.05.1974 - GSZ 2/72

    Unwirksame Auslandskonfiskation

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    Soweit es sich um diese tatsächliche Entwicklung handelt, ist der Hergang auch nach dem Beschluß des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 62, 340) unstreitig.
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    Einer abschließenden Würdigung dieser Frage bedarf es jedoch nicht (vgl BVerfGE 40, 52 (55); 42, 206 (208)).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in …

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    Einer abschließenden Würdigung dieser Frage bedarf es jedoch nicht (vgl BVerfGE 40, 52 (55); 42, 206 (208)).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 67/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 RepG

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat seit dieser Entscheidung Gelegenheit gehabt, aus dem Komplex der Kriegsschäden und Kriegsfolgeschäden vor allem die für Reparationsschäden getroffenen Regelungen verfassungsrechtlich zu überprüfen (BVerfGE 41, 126 ; 41, 193).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
    In solchen Fällen mag der Staat zwar völkerrechtlich verpflichtet sein, den abgeschlossenen Vertrag durchzuführen; er kann aber die Pflicht haben, den dadurch geschaffenen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, soweit dies möglich ist" (BVerfGE 6, 290 (295); vgl auch BVerfGE 16, 220 , (227f); 36, 1, (14)).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen …

  • BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des …

  • BGH, 13.12.1956 - II ZR 86/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

    Danach können gesetzliche Regelungen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Probleme, die ihren Ursprung in historischen Vorgängen aus der Zeit vor der Entstehung der Bundesrepublik haben, nicht an Art. 14 Abs. 3 GG gemessen werden (BVerfGE 41, 126, 150, 152 f.; 45, 83, 100 ff.; 53, 164, 175 f. [BVerfG 26.02.1980 - 1 BvR 195/77]; Senatsurteile BGHZ 52, 371; vom 11. Juli 1968 - III ZR 33/66 = WM 1968, 1218, 1220; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 1973 - III ZR 176/69 = LM Art. 14 [Bc] GG Nr. 17).

    Die oben angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs betraf vornehmlich Probleme, die sich aus der Verschuldung des Reiches ergaben, oder den Ausgleich von Besatzungsschäden sowie Fragen der Konfiskation von Feindvermögen (vgl. BVerfGE 45, 83, 101) bzw. Reparationsschäden (…anders allerdings das Senatsurteil vom 11. Juli 1968 a.a.O. zum sog. Soltau-Lüneburg-Abkommen).

    Vielmehr hat die Beklagte der Klägerin für die Nachteile, die sie ihr im Rahmen des Abschlusses eines bindenden völkerrechtlichen Vertrages zugefügt hat, im innerstaatlichen Bereich einen Ausgleich zu gewähren (vgl. auch BVerfGE 45, 83, 96 im Anschluß an BVerfGE 38, 49, 51 und 33, 195, 198).

  • VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02

    Benennung eines Untersuchungsausschusses mit Namen einer Person; …

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  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 16/87

    Teilanerkenntnis - Angenommen - Rente - Kanadier - Kindererziehung

    Der verfassungsrechtlichen Prüfung kann wegen der völkerrechtlichen Natur des DKSVA 1971 nur das dazu ergangene Zustimmungsgesetz vom 20. März 1972 (BGBl II S 217) unterliegen (vgl BVerfGE 45, 83, 96;… BSG SozR 6850 Art. 5 Nr. 3 S 7; Frank in DAngVers 1985, 108 ff, jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 133/77

    Streit um die Konfiskation von Aktien durch den niederländischen Staat auf Grund …

    Auf die Vorlage hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 8. Juni 1977 - 1 BvL 4/75 (WM 1977, 990) wie folgt entschieden:.
  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 7/83

    Zahlung zweier Renten nebeneinander - Verfassungswidrigkeit des …

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 45, 83, 96) ist es zwar denkbar, daß ein Vertragsgesetz (Zustimmungsgesetz) das Grundgesetz verletzt, während der Vertrag, auf den es sich bezieht, völkerrechtlich bindet; insoweit bleiben jedoch mehrere noch ungeklärte Fragen.
  • KG, 13.02.1986 - 16 UF 3009/85

    Bestimmung des anwendbaren Güterrechts bei einer gemischt-nationalen Ehe anhand …

    Dieses sog. Vertragsgesetz ist in gleicher Weise wie sonstiges innerstaatliches Recht an der Verfassung zu messen (vgl. BVerfGE 6, 290, 294 f; 45, 83, 96).
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