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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,458
BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78 (https://dejure.org/1978,458)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1978 - 2 BvL 2/78 (https://dejure.org/1978,458)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1978 - 2 BvL 2/78 (https://dejure.org/1978,458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Hessisches Pressegesetz

  • openjur.de

    Hessisches Pressegesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 17 Hessischen Presssegesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Land Hessen - Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern - Keine Befugnis - Beschwerde - Entscheidungen des Beschwerdegerichts - Pressebezogene Beschlagnahmeverfahren - Zulassung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 367
  • NJW 1978, 1911
  • DVBl 1979, 91
  • DÖV 1978, 687
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Rn. 20 1. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat (BVerfGE 36, 193 [201 f.]), sind die Länder - entsprechend dem Grundsatz des Art. 70 Abs. 1 GG - für gesetzliche Regelungen auf dem Gebiet des Pressewesens zuständig.

    Vielmehr ist - wie das Bundesverfassungsgericht schon im Zusammenhang mit der Verjährung von Pressedelikten sowie mit dem strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen der Presse ausgeführt hat - auf die "wesensmäßige und historische Zugehörigkeit" der Materie zu dem einen oder andern Bereich abzustellen (BVerfGE 7, 29 [40]; 36, 193 [203]; 36, 314 [319]).

    Die Einordnung der zu regelnden Materie in den einen oder anderen Bereich richtet sich nach ihrer besonderen Eigenart (BVerfGE 7, 29 [38 ff.]); dabei ist - soweit möglich - die herkömmliche Zuordnung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 36, 193 [206]).

    Rn. 22 b) Die Gewährung der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts, welche die Beschlagnahme eines Druckwerks anordnen oder bestätigen, ist keine Sicherung, die die Institution der freien Presse erfordert, um ihre in der modernen Demokratie unabdingbare Aufgabe wahrnehmen zu können (vgl. BVerfGE 36, 193 [204]).

    Sie äußert Sperrwirkung gegenüber den Ländern (BVerfGE 36, 193 [210]; 36, 314 [320]).

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Vielmehr ist - wie das Bundesverfassungsgericht schon im Zusammenhang mit der Verjährung von Pressedelikten sowie mit dem strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen der Presse ausgeführt hat - auf die "wesensmäßige und historische Zugehörigkeit" der Materie zu dem einen oder andern Bereich abzustellen (BVerfGE 7, 29 [40]; 36, 193 [203]; 36, 314 [319]).

    Die Einordnung der zu regelnden Materie in den einen oder anderen Bereich richtet sich nach ihrer besonderen Eigenart (BVerfGE 7, 29 [38 ff.]); dabei ist - soweit möglich - die herkömmliche Zuordnung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 36, 193 [206]).

  • BVerfG, 13.02.1974 - 2 BvL 11/73

    Hamburgisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Vielmehr ist - wie das Bundesverfassungsgericht schon im Zusammenhang mit der Verjährung von Pressedelikten sowie mit dem strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen der Presse ausgeführt hat - auf die "wesensmäßige und historische Zugehörigkeit" der Materie zu dem einen oder andern Bereich abzustellen (BVerfGE 7, 29 [40]; 36, 193 [203]; 36, 314 [319]).

    Sie äußert Sperrwirkung gegenüber den Ländern (BVerfGE 36, 193 [210]; 36, 314 [320]).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Rn. 28 2. Von der mithin nach Art. 74 Nr. 1 und nach Art. 72 Abs. 1 GG bestehenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Regelung der weiteren Beschwerde auch in pressebezogenen Beschlagnahmeverfahren hat dieser dadurch Gebrauch gemacht, daß er bei Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. S. 455) u. a. den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung konstitutiv wieder in Kraft gesetzt hat (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f.]; 31, 43 [45]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Rn. 18 Nach der vertretbaren Auffassung des vorlegenden Gerichts, von der das Bundesverfassungsgericht ausgeht (BVerfGE 7, 171 [175], ständige Rechtsprechung), hängt die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung von der Gültigkeit des § 17 HessPresseG ab.
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Rn. 28 2. Von der mithin nach Art. 74 Nr. 1 und nach Art. 72 Abs. 1 GG bestehenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Regelung der weiteren Beschwerde auch in pressebezogenen Beschlagnahmeverfahren hat dieser dadurch Gebrauch gemacht, daß er bei Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. S. 455) u. a. den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung konstitutiv wieder in Kraft gesetzt hat (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f.]; 31, 43 [45]).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung …

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    Rn. 28 2. Von der mithin nach Art. 74 Nr. 1 und nach Art. 72 Abs. 1 GG bestehenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Regelung der weiteren Beschwerde auch in pressebezogenen Beschlagnahmeverfahren hat dieser dadurch Gebrauch gemacht, daß er bei Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. S. 455) u. a. den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung konstitutiv wieder in Kraft gesetzt hat (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f.]; 31, 43 [45]).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1978 - 3 Ws 7/78
    Auszug aus BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
    in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 17 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse - HessPresseG - vom 23. Juni 1949 (GVBl. S. 75 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25. Oktober 1958 (GVBl. S. 152) und der Bekanntmachung vom 20. November 1958 (GVBl. S. 183) mit Art. 74 Nr. 1 und Art. 72 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 310 der Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 1975 (BGBl. I S. 129) vereinbar ist - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Februar 1978 - 3 Ws 7/78 -.
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …

    Rn. 52 a) Ob eine einfachgesetzliche Regelung einem Kompetenztitel in Art. 73, Art. 74 oder Art. 105 GG zugeordnet werden kann, richtet sich nach ihrem (unmittelbaren) Regelungsgegenstand (vgl. BVerfGE 48, 367 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2021 - 2 BvL 2/15 -, Rn. 65), ihren Wirkungen und Adressaten sowie dem Normzweck (vgl. BVerfGE 7, 29 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2021 - 2 BvL 2/15 -, Rn. 65).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …

    Rn. 104 b) Die Zuordnung einer gesetzlichen Regelung zu einem Kompetenztitel von Art. 73, Art. 74 oder Art. 105 GG erfolgt anhand ihres (unmittelbaren) Regelungsgegenstands (vgl. BVerfGE 48, 367 ; 78, 249 ; 116, 202 ; 121, 30 ; 121, 317 ), ihrer Wirkungen und Adressaten sowie des Normzwecks (vgl. BVerfGE 8, 143 ; 13, 181 ; 13, 367 ; 14, 76 ; 106, 62 ; 111, 226 ; 121, 30 ; 135, 155 ).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Filmförderungsgesetz

    Die in dieser Weise eng konzipierte Rahmenkompetenz aus Art. 75 Nr. 2 GG a.F. schloss zur Zeit ihrer Geltung die Inanspruchnahme anderer Kompetenztitel für presse- oder filmbezogene Regelungen des Bundes nicht aus (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 48, 367 ).
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