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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,894
BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83 (https://dejure.org/1984,894)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1984 - 1 BvL 10/83 (https://dejure.org/1984,894)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 1 BvL 10/83 (https://dejure.org/1984,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Hochschulgesetzes vom 25. Mai 1982

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Garantie der Wissenschaftsfreiheit - Rechte der Fachhochschule - Ausschließlichkeit - Umfang und Inhalt des Lehrangebotes

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 202
  • NJW 1984, 2813 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 711
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Aus dieser Garantie hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeleitet, daß im Verhältnis der Wissenschaft zum Staat Rechte auf staatliche Maßnahmen organisatorischer Art erwachsen können (BVerfGE 35, 79 (114 ff.)).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts nur maßgebend, wenn sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 53, 257 (287); st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Das alles bewegt sich im Rahmen der gesetzgeberischen Befugnisse und entspricht auch der geschichtlichen Entwicklung (vgl. BVerfGE 15, 256 (264)).
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Dies bedarf auch hier keiner Entscheidung; ebensowenig kommt es auf Unterschiede an, die sich daraus ergeben können, daß der klagende Fachbereich Teil einer Fachhochschule und nicht einer wissenschaftlichen Hochschule ist (vgl. dazu BVerfGE 61, 210 (244 ff.); 64, 323 (354 ff.)).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Dies bedarf auch hier keiner Entscheidung; ebensowenig kommt es auf Unterschiede an, die sich daraus ergeben können, daß der klagende Fachbereich Teil einer Fachhochschule und nicht einer wissenschaftlichen Hochschule ist (vgl. dazu BVerfGE 61, 210 (244 ff.); 64, 323 (354 ff.)).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in …

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Weil die Auffassung des vorlegenden Gerichts, § 137 Abs. 2 BremHG sei mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar, offensichtlich unbegründet ist, wird über die Vorlage nach § 24 BVerfGG entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 (208); 44, 227 (234 f.); 53, 100 (106) jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79

    Auflösungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Nicht entschieden ist bislang, ob - und gegebenenfalls inwieweit - der wissenschaftlichen Hochschule und ihren Untergliederungen als solchen durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein Recht auf Wissenschaftsfreiheit gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 51, 369 (381) m. w. N.).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der …

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Weil die Auffassung des vorlegenden Gerichts, § 137 Abs. 2 BremHG sei mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar, offensichtlich unbegründet ist, wird über die Vorlage nach § 24 BVerfGG entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 (208); 44, 227 (234 f.); 53, 100 (106) jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83
    Weil die Auffassung des vorlegenden Gerichts, § 137 Abs. 2 BremHG sei mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar, offensichtlich unbegründet ist, wird über die Vorlage nach § 24 BVerfGG entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 (208); 44, 227 (234 f.); 53, 100 (106) jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Es kann dahingestellt bleiben, wie weit es im einzelnen durch das Grundrecht auf Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) vor staatlichen Eingriffen in seinen Tätigkeitsbereich geschützt wird (vgl. BVerfGE 67, 202 [207]).
  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Satzungsautonomie der Universitäten bzgl der …

    Sie können aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit daher kein Recht ableiten, die wissenschaftsorientierte Berufsausbildung autonom zu gestalten (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 67, 202 ).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 2667/05

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und …

    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 67, 202 ; 111, 333 ).

    Die Hochschulen dienen nicht nur der Pflege der Wissenschaft, sondern haben vor allem auch die Funktion von Ausbildungsstätten für bestimmte Berufe (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 67, 202 ).

    Vielmehr ist er berechtigt und verpflichtet, den Wissenschafts- und Ausbildungsbetrieb kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. BVerfGE 67, 202 ; 111, 333 ).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

    Zum einen läßt sich nämlich aus der Garantie der Wissenschaftsfreiheit nicht ableiten, daß einer Fakultät ein verfassungsrechtlich geschütztes autonomes Recht zukommt, ausschließlich (und vollständig) über Inhalt und Umfang ihres Lehrangebots zu bestimmen und dies allein wahrzunehmen (BVerfGE 67, 202 (207) [BVerfG 11.07.1984 - 1 BvL 10/83]).
  • BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2667/05

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung von Studiengängen auf Bachelor- und …

    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 35, 79 [115]; 67, 202 [207 f.]; 111, 333 [352 ff.]).

    Die Hochschulen dienen nicht nur der Pflege der Wissenschaft, sondern haben vor allem auch die Funktion von Ausbildungsstätten für bestimmte Berufe (vgl. BVerfGE 35, 79 [121 f.]; 67, 202 [207]).

    Vielmehr ist er berechtigt und verpflichtet, den Wissenschafts- und Ausbildungsbetrieb kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. BVerfGE 67, 202 [207 f.]; 111, 333 [355 f.]).

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91

    Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR - …

    Es kann dahingestellt bleiben, wie weit es im einzelnen durch das Grundrecht auf Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ) vor staatlichen Eingriffen in seinen Tätigkeitsbereich geschützt wird (vgl. BVerfGE 67, 202 [207]).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …

    Sie bildet daher im Grundsatz den in Wahrnehmung der genannten originären inhaltlichen Kompetenz des Staates auf diesem Gebiet - diese umfasst die Berechtigung und Verpflichtung, den Wissenschafts- und Ausbildungsbetrieb kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ-RR 2008, 33, BVerfGE 67, 202 ; 111, 333 ) - fixierten Ausgangspunkt, an den die Lehrfreiheit anknüpft.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - VerfGH 2/98

    Universitätsgesetz NRW verfassungskonform

    Rn. 64 Dahingestellt bleiben kann die bislang in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht entschiedene Frage, inwieweit auch der wissenschaftlichen Hochschule als solcher durch Art. 4 Abs. 1 LV NRW, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein Recht auf Wissenschaftsfreiheit, insbesondere im Hinblick auf die akademische Selbstverwaltung, gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 15, 256, 264; BVerfGE 35, 79, 116; BVerfGE 51, 369, 381; BVerfGE 67, 202, 207; BVerfGE 85, 360, 384).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08

    Heimrecht; Pflegeheim; Heimaufsicht; Anordnung der Rückzahlung; einseitige …

    Damit korrespondiert die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1984 - 1 BvR 608/84 -, BVerfGE 67, 202).
  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der …

    Aus der Gewährleistung der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre durch Art. 21 Satz 1 VvB ergibt sich weder die Annahme eines Letztentscheidungsrechts der Hochschulen hinsichtlich der hier in Frage stehenden Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen noch die Annahme, daß ein Einvernehmen mit der Hochschule herzustellen ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 67, 202 ; BayVGH, BayVBl. 1976, 272 und BayVBl. 1978, 576).
  • BVerfG, 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93

    Verfassungsmäßigkeit der in den Hochschulgesetzen der Länder Baden-Württemberg, …

  • VG Gießen, 18.08.2023 - 10 K 641/22

    Entlassung eines Professors aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • OVG Hamburg, 20.07.2010 - 3 Bs 89/10

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium im Sommersemester bei satzungsgemäßem …

  • VGH Hessen, 07.02.2007 - 8 TG 2404/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung eines Studienganges

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