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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,357
BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83 (https://dejure.org/1984,357)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1984 - 1 BvR 869/83 (https://dejure.org/1984,357)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1984 - 1 BvR 869/83 (https://dejure.org/1984,357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder Verteidigungsmitels i.S: von § 528 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung - Fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift - Zurückweisung der Aufrechnung - Mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 39
  • NJW 1984, 2203
  • MDR 1985, 23
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 (254); 63, 177 (179 f.)).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).

    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 62, 249 (254)).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Diese Vorschrift gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern; dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 1 (5); st. Rspr.).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 (254); 63, 177 (179 f.)).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).
  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Rn. 115 Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit erhalten, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 89, 28 ; 107, 395 ); eine besondere Verfahrensart verbürgt Art. 103 Abs. 1 GG jedoch nicht (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ; 67, 39 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Rn. 11 a) Diese Vorschrift gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zu Grunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit erhalten, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 89, 28 ; 107, 395 ), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen; eine besondere Verfahrensart verbürgt er jedoch nicht (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ; 67, 39 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
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