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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,67
BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 (https://dejure.org/1985,67)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 (https://dejure.org/1985,67)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 (https://dejure.org/1985,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 379 Satz 2 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterbliebener Ladung von Zeugen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 379 Satz 2
    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zeugenladung - Unterbliebene Ladung - Anspruchsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 141
  • NJW 1986, 833
 
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Wird zitiert von ... (514)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (BVerfGE 60, 1 (5); 305 (310); 62, 249 (254) st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 50, 32 (36); 60, 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfGE 60, 247 (249); 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 50, 32 (36); 60, 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 50, 32 (36); 60, 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Die Nichtberücksichtigung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144;… BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15;… vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31;… vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN;… Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Das Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG umfasst weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht dem Vorbringen der Beteiligten folgt, noch verpflichtet es das Gericht, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 54, 86 ; 69, 141 ).
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