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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,49
BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84 (https://dejure.org/1985,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1 BvR 876/84 (https://dejure.org/1985,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 (https://dejure.org/1985,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verspätetes Vorbringen - Präklusion - Anspruchsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 145
  • NJW 1985, 1150
 
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Wird zitiert von ... (236)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 (5) m. w. N.; 66, 260 (263); st. Rspr.).

    Die Prozeßbeteiligten sind insbesondere befugt, Anträge zu stellen (vgl. zuletzt BVerfGE 65, 293 (295); 65, 305 (307); 66, 260 (263)).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Der Gesetzgeber kann das rechtliche Gehör auch im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (BVerfGE 55, 72 (93 f.); 66, 260 (264); st. Rspr.).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Der Gesetzgeber kann das rechtliche Gehör auch im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (BVerfGE 55, 72 (93 f.); 66, 260 (264); st. Rspr.).

    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (94)).

    Diesen Anforderungen genügen die §§ 296, 528 Abs. 3 ZPO , auf die die angegriffene Entscheidung gestützt ist (BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (85 ff.)).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 (5) m. w. N.; 66, 260 (263); st. Rspr.).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

    Es ist nicht auszuschließen, daß sie im Ergebnis anders ausgefallen wäre, wenn das Landgericht die vom Beschwerdeführer benannten Zeugen vernommen hätte (vgl. BVerfGE 62, 249 (255 f.)).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (94)).

    Diesen Anforderungen genügen die §§ 296, 528 Abs. 3 ZPO , auf die die angegriffene Entscheidung gestützt ist (BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (85 ff.)).

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (94)).

    Diesen Anforderungen genügen die §§ 296, 528 Abs. 3 ZPO , auf die die angegriffene Entscheidung gestützt ist (BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (85 ff.)).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Die Prozeßbeteiligten sind insbesondere befugt, Anträge zu stellen (vgl. zuletzt BVerfGE 65, 293 (295); 65, 305 (307); 66, 260 (263)).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Erhebliche Beweisanträge müssen vom Gericht berücksichtigt werden (BVerfGE 60, 247 (249); 60, 250 (252)).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer …

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Werden die einfachrechtlichen Präklusionsvorschriften offenkundig unrichtig angewandt, liegt darin eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30.1.1985, Az. 1 BvR 876/84).

    Eine analoge Anwendung auf andere Fristen ist wegen des allen Präklusionsvorschriften zukommenden Ausnahmecharakters nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.1.1985, Az. 1 BvR 876/84).

  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 90/17

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsverfahren: Nichtberücksichtigung des …

    Rn. 13 Bleibt - wie im vorliegenden Fall - ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift wie des § 531 ZPO zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich der Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, GE 2016, 1207 Rn. 9;… vom 20. September 2016 - VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn. 14;… vom 16. Mai 2017 - VI ZR 89/16, NJW-RR 2017, 1018 Rn. 8;… vom 17. Mai 2017 - VII ZR 36/15, NJW 2017, 3661 Rn. 17; jeweils mwN; vgl. auch BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 312 f.; BVerfG…, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 BvR 1822/08, juris Rn. 3).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19

    Zurückweisung von Vorbringen

    Rn. 41 7. Das Landesarbeitsgericht hat überdies verkannt, dass sich der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht entnehmen lässt, ob und wie es das ihm gem. § 296 Abs. 2 ZPO zustehende Ermessen ausgeübt hat (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - zu II 2 der Gründe, BVerfGE 69, 145).
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