Rechtsprechung
| BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Richtervorlage bei konkreter Normenkontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 03.10.1984 - 1 A 27/84
- BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 70, 173
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84
Dies gilt jedoch nicht, wenn sie offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 62, 354 (364)). - BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81
Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von …
Auszug aus BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84
Art. 100 Abs. 1 GG setze voraus, daß im Ausgangsverfahren Ansprüche der vom vorlegenden Gericht als in ihren Grundrechten benachteiligt angesehenen Personen oder Gruppen streitig sind (BVerfGE 66, 100 (106); 67, 239 (244)). - BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82
Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Da es sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt hat (BVerwGE 23, 347; 27, 360; vgl. zuletzt auch BVerwGE 70 290), ist seine Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 67, 26 [35]; 70, 173 [179]). - BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (…Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ). - BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (…Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ). - BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (…Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ). - BVerfG, 24.02.1988 - 2 BvL 3/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Dies gilt jedoch nicht, wenn sie offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 70, 173 [179]; st. Rspr.).
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