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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,173
BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 (https://dejure.org/1986,173)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 (https://dejure.org/1986,173)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 (https://dejure.org/1986,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum staatlich gebundenen Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsfreiheit - Vermessungsingenieur - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Zulassung - Befähigung zum gehobenen Dienst - Praktische Tätigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 301
  • NJW 1987, 1255 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 401
  • DVBl 1987, 355
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Zahl der Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Dieses Grundrecht gilt nicht nur für jede freiberufliche Tätigkeit, sondern erfaßt nach ständiger Rechtsprechung auch Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlichrechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 (397); 17, 371 (377); 47, 285 (318 f.); 54, 237 (246)).

    Je näher ein solcher Beruf dem öffentlichen Dienst steht, um so stärker können solche Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG die Wirkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zurückdrängen; je mehr die Eigenschaften des freien Berufes hervortreten, desto stärker entfaltet Art. 12 Abs. 1 GG seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 (398); 17, 371 (377)).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Gebot der Gleichbehandlung wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.); 68, 287 (301); 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Einschätzung des Gesetzgebers erst dann beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (vgl. BVerfGE 47, 109 (117) m. w. N.; 61, 291 (313 f.); 71, 206 (215 f.)).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Gebot der Gleichbehandlung wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.); 68, 287 (301); 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Gebot der Gleichbehandlung wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.); 68, 287 (301); 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 97 (117 f.); 25, 236 (247)) anerkannt, daß ein gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender "Überschuß" an Ausbildungsanforderungen hinzunehmen ist, wenn die darin liegende Freiheitsbeschränkung durch den Zuwachs an beruflichen Chancen und sozialem Ansehen aufgewogen wird.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Dieses Grundrecht gilt nicht nur für jede freiberufliche Tätigkeit, sondern erfaßt nach ständiger Rechtsprechung auch Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlichrechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 (397); 17, 371 (377); 47, 285 (318 f.); 54, 237 (246)).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Einschätzung des Gesetzgebers erst dann beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (vgl. BVerfGE 47, 109 (117) m. w. N.; 61, 291 (313 f.); 71, 206 (215 f.)).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Gebot der Gleichbehandlung wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.); 68, 287 (301); 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Tierpräparation

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Einschätzung des Gesetzgebers erst dann beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (vgl. BVerfGE 47, 109 (117) m. w. N.; 61, 291 (313 f.); 71, 206 (215 f.)).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Zahnheilkunde

  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während …

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 57.74
  • BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62

    Herstellung der Spruchreife durch das Gericht - Überprüfung der Kenntnisse und …

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Nur wenn eine Beschränkung der Berufsfreiheit schlechthin ungeeignet ist, das jeweilige Gemeinschaftsgut ausreichend zu schützen, verstößt sie gegen Art. 12 Abs. 1 GG (…vgl. BVerfGE 47, 109 - Juris Rn. 30; BVerfGE 73, 301 - Juris Rn. 37, st. Rspr.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 LB 93/18

    Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert

    Andernfalls müsste er die Berufungen zurückweisen (vgl. zu dieser die Entscheidungserheblichkeit hinreichend stützenden Alternativität: BVerfG…, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84 u.a. -, Rn. 55 und Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 -, Rn. 25, beide juris).
  • BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23

    Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von Bewerbern, die sich …

    Die abgestufte "Funktionstheorie" des Bundesarbeitsgerichts macht aber ebenfalls deutlich, dass für alle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst ein Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich ist (vgl. zu den aus der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben folgenden Bindungen auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 und vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 ).
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