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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,81
BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86 (https://dejure.org/1987,81)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86 (https://dejure.org/1987,81)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86 (https://dejure.org/1987,81)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsförderung - Übergangsvorschriften - Leistungskürzung - Unterhaltsgeld - Übergangsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 220
  • NZA 1988, 373
  • DVBl 1988, 142
 
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Wird zitiert von ... (258)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
    Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen ist eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und der Sicherung seiner Existenz dient (Vergleiche BVerfG, 1986-02-12, 1 BvL 39/83, BVerfGE 72, 9).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …

    Ein Eingriff wird unzumutbar, wenn die Grenze der Verhältnismäßigkeit überschritten ist und dies zu einer übermäßigen Belastung des Betroffenen führt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 76, 220 ; 85, 226 ; 100, 226 ; 115, 166 ; 115, 205 ; 120, 224 ).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerden ist das Recht der gesetzlichen …

    Rn. 59 bb) Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) sowohl die Einfügung des Altersvorsorgeanteils als auch die Einfügung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Formel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts als geeignet und erforderlich ansehen.

    Dabei liegt die Annahme, das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung könne vor dem Hintergrund der ökonomischen und demografischen Entwicklungen nur dadurch wieder hergestellt werden, dass den Versicherten eine Perspektive aufgezeigt werde, die ihnen zu bezahlbaren Beitragssätzen eine angemessene Lebensstandardsicherung bei Alter, Invalidität und im Hinterbliebenenfall gewährleiste, weshalb die Beitragssätze nicht über ein bestimmtes Beitragssatzniveau steigen dürften (…vgl. BTDrucks 14/4595, S. 37 f.), innerhalb der Einschätzungsprärogative des zur Gestaltung des Sozialstaats berufenen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 76, 220 ).

    Rn. 79 c) Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) auch die den Rentnern auferlegte Pflicht, einen zusätzlichen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner allein zu tragen, als geeignet und erforderlich ansehen.

    Dabei liegt die Annahme, dass hohe Lohnnebenkosten zum Wegfall oder zum Nichtentstehen versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse beitragen, in der Einschätzungsprärogative des zur Gestaltung des Sozialstaats berufenen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 76, 220 ).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …

    Das BVerfG hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Alg bei Erfüllung der Anwartschaftszeit dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 72, 9, 19; 74, 9, 25; 74, 203, 213; 76, 220, 235; 92, 365, 405).

    Im Rahmen der Prüfung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist jeweils zu entscheiden, ob die belastende Regelung geeignet, erforderlich und zumutbar/angemessen ist (hierzu exemplarisch BVerfGE 76, 220, 238 f).

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