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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,103
BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57 (https://dejure.org/1958,103)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1958 - 1 BvR 113/57 (https://dejure.org/1958,103)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1958 - 1 BvR 113/57 (https://dejure.org/1958,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 311
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 89
  • NJW 1958, 1436
  • DÖV 1959, 398
  • Rpfleger 1958, 261
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
    Das Landgericht hat jedenfalls keine angemessene Zeit (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]) gewartet, ehe es die sofortige Beschwerde verwarf.
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
    Das Landgericht hat jedenfalls keine angemessene Zeit (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]) gewartet, ehe es die sofortige Beschwerde verwarf.
  • RG, 12.11.1936 - VI B 17/36

    1. Besteht für die Beschwerde eine Pflicht zur Begründung? 2. Genügt es, falls …

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Richter in einem solchen Fall für die weitere Begründung eine Frist setzten muß (KG NJW 1954, 1410 f.; BayObLG MDR 1957, 106 f.) oder ob es ausreicht, wenn er angemessene Zeit mit seiner Entscheidung wartet (RGZ 152, 316 [318]).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht …

    Rn. 8 Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193).
  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei …

    Rn. 16 bb) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG darin sehen, dass das Oberlandesgericht vor Eingang der Beschwerdebegründung entschieden hat, begründen sie nicht schlüssig und unter Heranziehung der zu dieser Frage bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 8, 89 ; 17, 191 ; 18, 399 ), weshalb die Zeit von drei Wochen, die das Oberlandesgericht ab Gewährung der Akteneinsicht abgewartet hat, in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise zu kurz bemessen gewesen sein sollte.
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Die ausreichende Gelegenheit zur Beschwerdebegründung wird dem Beschwerdeführer nicht nur dann versagt, wenn ihm nicht die genügende Zeit für deren Vortrag gelassen wird (BVerfGE 8, 89 [91]), sondern auch dann, wenn er in der berechtigten Erwartung der Entscheidung über die beantragte Akteneinsicht die angekündigte Beschwerdebegründung zurückstellt und dann von der Sachentscheidung überrascht wird.
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